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Signatur
HHStAW, ...
Bestand-Serie
Identifikation (kurz)
Titel
Titel
Katasterämter
Bestandsdaten
Geschichte des Bestandsbildners
Geschichte des Bestandsbildners
Die Katasterverwaltung führt die der Grundsteuerveranlagung zugrunde liegenden Grundsteuerkataster und Gebäudesteuerbücher nach den Ergebnissen der Landesvermessung. Die Katasterämter standen in preußischer Zeit als Lokalbehörden unter dem Katasterbureau der Regierung. Der Regierungsbezirk Wiesbaden wurde zum 1.1.1876 in 22 Katasteramtsbezirke eingeteilt, deren Zahl später vermehrt wurde. Am 31.3.1877 ergingen fünf Katasteranweisungen (Amtblatt der Kgl. Regierung zu Wiesbaden, Extrabeilage zu Nr. 35, 39, 40 und 41), weitere folgten 1888, 1896, 1909, 1910 und 1913. Die Katasterämter erhielten neue Aufgaben 1923 mit Veranlagung der Grundvermögenssteuer, 1924 mit der Hauszinssteuer, 1925 mit der Vorbereitung der Einheitsbewertung nach dem Reichsbewertungsgesetz. Seit 1945 ist oberste Katasterbehörde für das Land Hessen der Hessische Minister der Finanzen und obere Katasterbehörde das Landesvermessungsamt in Wiesbaden. 1967 bestanden im Regierungsbezirk Wiesbaden die Katasterämter Bad Homburg v.d.H., Bad Schwalbach, Biedenkopf, Dillenburg, Frankfurt a.M., Frankfurt a.M.-Höchst, Gelnhausen, Hanau, Limburg, Rüdesheim, Schlüchtern, Usingen, Weilburg, Wetzlar und Wiesbaden.
Findmittel
Findmittel
Ablieferungslisten
Online-Datenbank (Arcinsys)
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
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Umfang insgesamt ca. 1.600 m. Die Katasterkarten befinden sich in Abt. 3011/2.