E 003
Vollständige Signatur
StadtA HG, E 003
Bestand
Identifikation (kurz)
Titel
Titel
Nachlass Heinrich Jacob Will
Laufzeit
Laufzeit
1819-1866
Siehe
Korrespondierende Archivalien
Korrespondierende Archivalien
Kirchenbücher der Evangelisch-lutherischen Gemeinde Homburg v.d.Höhe
Zivilstandsregister der Verbandsgemeinde Sobernheim (Wiesbaden, Hessisches Hauptstaatsarchiv Abt. 317 Nr. 1556b, 1557)
Zivilstandsregister der Verbandsgemeinde Sobernheim (Wiesbaden, Hessisches Hauptstaatsarchiv Abt. 317 Nr. 1556b, 1557)
Bestandsdaten
Geschichte des Bestandsbildners
Geschichte des Bestandsbildners
Geboren: 12. Januar 1808 Odernheim (bei Staudernheim-Meisenheim)
Gestorben: 26. April 1876 in Homburg
Geheimer Regierungsrat
evangelisch-lutherisch
Vater: Heinrich Philipp Will, geb. in Staudernheim
Maire (Bürgermeister) während der französischen Herrschaft, später unter hessen-homburgischer Regierung Oberschultheiß. Geboren am 9. Januar 1782 in Staudernheim als Sohn des Maire Heinrich Will und der Wilhelmine geb. Jäger, gestorben am 22. Oktober 1846 in Staudernheim, Verheiratet am 25. Februar 1807 in Odernheim mit
Mutter: Henriette geb. Tisch aus Odernheim. Geboren am 16. November 1782 in Odernheim als Tochter des Schneiders Casimir Tisch und der Anna Christine geb. Walldorf, gestorben am 22. Februar 1860.
Heirat 5. November 1838 in Homburg v.d.Höhe mit Elisabetha geb. Jubitz, geboren am 27.11.1820 in Homburg v.d.Höhe als Tochter des Schneiders und späteren landgräflich-hessischen Kammerdieners Johann Carl Jubitz und der Maria Margarethe geb. Zitzer. Aus der fast 39jährigen Ehe entsprossen acht Kinder – vier Söhne und vier Töchter – und 14 Enkel.
1861-1866 Direktor der Landesregierung Hessen-Homburg (1. Abt.)
Mandat: Wahlbezirk Homburg v.d.H., III. Quartier
Weiteres Mandat: Nassauischer Kommunallandtag 1868-1873, Obertaunuskreis.
Heinrich Will besuchte zunächst die Ortschule (Volksschule) zu Staudernheim, später das Progymnasium in Sobernheim und anschließend das Gymnasium in Kreuznach (1824-1827). In seinem Maturitätsexamen heißt es: „Sein Fleiß war ausgezeichnet in allen Unterrichtsgegenständen; seine Kenntnisse in den alten Sprachen sind vorzüglich.“
Seiner Liebe für die klassischen Sprachen blieb er bis an sein Lebensende treu, im fortgeschrittenen Alter lernte er sogar noch Hebräisch.
Im Frühjahr 1827 ging Will an die Universität Heidelberg, wo er am 3. Mai als Stud. juris immatrikuliert wurde. Er studierte unter den bedeutendsten Rechtshistorikern seiner Zeit. Zu seinen Lehrern gehörten u.a. Anton Friedrich Justus Thibaut, Karl Salomo Zachariä (auch Zachariä von Lingenthal), Karl Josef Anton Mittermaier und Karl Eduard Morstadt.
1830 verließ Will die Universität und trat als Rechtskandidat in hessen-homburgische Dienste ein. Nachdem er im Jahre 1831 sein Staatsexamen „vorzüglich bestanden“ hatte, wurde er am 4. Oktober 1831 als Regierungs-Akzessist bei der Landesregierung angestellt. In seinem Anstellungsdekret heißt es: „Will möge auch im praktischen Dienst das leisten, was er in theoretischer und wissenschaftlicher Vorbildung an den Tag gelegt.“
Es folgten Beförderungen zum Kanzleisekretär (16. März 1833), Regierungsassessor (30. Juni 1835) und Regierungsrat (3. September 1841). Seit dem 6. September 1842 war Will Mitglied des Rekrutierungsrats, ab dem 7. Januar 1846 gehörte er auch der Witwen- und Waisenkassenkommission an.
Am 31. Mai 1861 wurde Will zum Direktor der I. Deputation der hessen-homburgischen Landesregierung ernannt und erhielt den Titel eines Geheimen Regierungsrats.
Neben den angeführten Ämtern und Würden wirkte Will zeitweilig auch als Vorsitzender des Bezirksrats und des Landesausschusses der Landgrafschaft.
Nach der Angliederung Hessen-Homburgs an Preußen lehnte Will die Übernahme in den preußischen Staatsdienst ab und bat um Pensionierung (1867). Der preußische König Wilhelm genehmigte seine Bitte und verlieh ihm in Anerkennung seiner langjährigen treuen Dienste den Kronenorden III. Klasse.
Aufgrund seiner Fachkompetenz zog ihn die preußische Verwaltung noch mehrfach bei der Lösung verwaltungsrechtlicher Probleme hinzu, u.a. bei der Regulierung des Homburg-Meisenheimschen und Bairischen Rechneifonds. Durch Wills sachgemäße vermittelnde Tätigkeit fand diese langjährige Streitfrage ihren Abschluss. Als Anerkennung und in Anbetracht der Verdienste, die sich Will bei der Regelung dieser Angelegenheit erwarb, wurde ihm am 3. Juli 1872 von Kaiser Wilhelm I. der Rote Adlerorden III. Klasse und am 14. November 1872 von König Ludwig von Baiern das Ritterkreuz I. Klasse des heiligen Michaels-Orden verliehen.
Daneben arbeitete Will im Ruhestand an einer Sammlung von Gesetzen der Landgrafschaft Hessen-Homburg „Archiv der Landgräflich Hessischen Gesetze und Verordnungen 1816-1866" (Homburg v.d.H. 1867) [Sign.: R 700] und betätigte sich im Vorstand der Stadtbibliothek und der evangelisch-lutherischen Kirche in Homburg v.d.Höhe.
Im Kommunallandtag des Regierungsbezirks Wiesbaden gehörte Will zwischen 1868 und 1873 dem Finanzausschuss sowie mehreren Sonderausschüssen an.
Mandate: Wahlbezirk Homburg v.d.H. III. Quartier, Nassauischer Kommunallandtag 1868-1873, Obertaunuskreis
Gestorben: 26. April 1876 in Homburg
Geheimer Regierungsrat
evangelisch-lutherisch
Vater: Heinrich Philipp Will, geb. in Staudernheim
Maire (Bürgermeister) während der französischen Herrschaft, später unter hessen-homburgischer Regierung Oberschultheiß. Geboren am 9. Januar 1782 in Staudernheim als Sohn des Maire Heinrich Will und der Wilhelmine geb. Jäger, gestorben am 22. Oktober 1846 in Staudernheim, Verheiratet am 25. Februar 1807 in Odernheim mit
Mutter: Henriette geb. Tisch aus Odernheim. Geboren am 16. November 1782 in Odernheim als Tochter des Schneiders Casimir Tisch und der Anna Christine geb. Walldorf, gestorben am 22. Februar 1860.
Heirat 5. November 1838 in Homburg v.d.Höhe mit Elisabetha geb. Jubitz, geboren am 27.11.1820 in Homburg v.d.Höhe als Tochter des Schneiders und späteren landgräflich-hessischen Kammerdieners Johann Carl Jubitz und der Maria Margarethe geb. Zitzer. Aus der fast 39jährigen Ehe entsprossen acht Kinder – vier Söhne und vier Töchter – und 14 Enkel.
1861-1866 Direktor der Landesregierung Hessen-Homburg (1. Abt.)
Mandat: Wahlbezirk Homburg v.d.H., III. Quartier
Weiteres Mandat: Nassauischer Kommunallandtag 1868-1873, Obertaunuskreis.
Heinrich Will besuchte zunächst die Ortschule (Volksschule) zu Staudernheim, später das Progymnasium in Sobernheim und anschließend das Gymnasium in Kreuznach (1824-1827). In seinem Maturitätsexamen heißt es: „Sein Fleiß war ausgezeichnet in allen Unterrichtsgegenständen; seine Kenntnisse in den alten Sprachen sind vorzüglich.“
Seiner Liebe für die klassischen Sprachen blieb er bis an sein Lebensende treu, im fortgeschrittenen Alter lernte er sogar noch Hebräisch.
Im Frühjahr 1827 ging Will an die Universität Heidelberg, wo er am 3. Mai als Stud. juris immatrikuliert wurde. Er studierte unter den bedeutendsten Rechtshistorikern seiner Zeit. Zu seinen Lehrern gehörten u.a. Anton Friedrich Justus Thibaut, Karl Salomo Zachariä (auch Zachariä von Lingenthal), Karl Josef Anton Mittermaier und Karl Eduard Morstadt.
1830 verließ Will die Universität und trat als Rechtskandidat in hessen-homburgische Dienste ein. Nachdem er im Jahre 1831 sein Staatsexamen „vorzüglich bestanden“ hatte, wurde er am 4. Oktober 1831 als Regierungs-Akzessist bei der Landesregierung angestellt. In seinem Anstellungsdekret heißt es: „Will möge auch im praktischen Dienst das leisten, was er in theoretischer und wissenschaftlicher Vorbildung an den Tag gelegt.“
Es folgten Beförderungen zum Kanzleisekretär (16. März 1833), Regierungsassessor (30. Juni 1835) und Regierungsrat (3. September 1841). Seit dem 6. September 1842 war Will Mitglied des Rekrutierungsrats, ab dem 7. Januar 1846 gehörte er auch der Witwen- und Waisenkassenkommission an.
Am 31. Mai 1861 wurde Will zum Direktor der I. Deputation der hessen-homburgischen Landesregierung ernannt und erhielt den Titel eines Geheimen Regierungsrats.
Neben den angeführten Ämtern und Würden wirkte Will zeitweilig auch als Vorsitzender des Bezirksrats und des Landesausschusses der Landgrafschaft.
Nach der Angliederung Hessen-Homburgs an Preußen lehnte Will die Übernahme in den preußischen Staatsdienst ab und bat um Pensionierung (1867). Der preußische König Wilhelm genehmigte seine Bitte und verlieh ihm in Anerkennung seiner langjährigen treuen Dienste den Kronenorden III. Klasse.
Aufgrund seiner Fachkompetenz zog ihn die preußische Verwaltung noch mehrfach bei der Lösung verwaltungsrechtlicher Probleme hinzu, u.a. bei der Regulierung des Homburg-Meisenheimschen und Bairischen Rechneifonds. Durch Wills sachgemäße vermittelnde Tätigkeit fand diese langjährige Streitfrage ihren Abschluss. Als Anerkennung und in Anbetracht der Verdienste, die sich Will bei der Regelung dieser Angelegenheit erwarb, wurde ihm am 3. Juli 1872 von Kaiser Wilhelm I. der Rote Adlerorden III. Klasse und am 14. November 1872 von König Ludwig von Baiern das Ritterkreuz I. Klasse des heiligen Michaels-Orden verliehen.
Daneben arbeitete Will im Ruhestand an einer Sammlung von Gesetzen der Landgrafschaft Hessen-Homburg „Archiv der Landgräflich Hessischen Gesetze und Verordnungen 1816-1866" (Homburg v.d.H. 1867) [Sign.: R 700] und betätigte sich im Vorstand der Stadtbibliothek und der evangelisch-lutherischen Kirche in Homburg v.d.Höhe.
Im Kommunallandtag des Regierungsbezirks Wiesbaden gehörte Will zwischen 1868 und 1873 dem Finanzausschuss sowie mehreren Sonderausschüssen an.
Mandate: Wahlbezirk Homburg v.d.H. III. Quartier, Nassauischer Kommunallandtag 1868-1873, Obertaunuskreis
Enthält v.a.
Enthält v.a.
Der Nachlass umfasst Prozessakten verschiedener Homburger Familien, darunter die Familien Kessel und Neuhof, aus den Jahren 1819-1866.
Literatur
Literatur
Homburger Beobachter vom 18.4.1849
Taunusbote vom 6.5.1877
RÖSNER, Cornelia: „Nassauische Parlamentarier, Ein biographisches Handbuch, Teil 1 der landtag des Herzogtums Nassau 1818-1866, Wiesbaden 1997, S. 205-206 [Nr. 293] (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Nassau, Bd. 59) [Sign.: 2314]
Taunusbote vom 6.5.1877
RÖSNER, Cornelia: „Nassauische Parlamentarier, Ein biographisches Handbuch, Teil 1 der landtag des Herzogtums Nassau 1818-1866, Wiesbaden 1997, S. 205-206 [Nr. 293] (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Nassau, Bd. 59) [Sign.: 2314]
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang
Umfang
6 Archivkartons
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Zitierweise: E 03 Nachlass Heinrich Jacob Will