H.02.07

Vollständige Signatur

ISG FFM, H.02.07

Bestand


Identifikation (kurz)


Titel Titel
Senatsprotokolle 1
Laufzeit Laufzeit
1813 - 1816

Bestandsdaten


Geschichte des Bestandsbildners Geschichte des Bestandsbildners
Nach dem Sieg der Koalitionsstaaten über Napoleon wurde die Stadt Frankfurt auf Vermittlung des Freiherrn vom Stein am 14. Dezember 1813 aus dem Großherzogtum Frankfurt herausgelöst mit dem Zugeständnis "die alte Municipalverfassung" wieder anzunehmen. Die Stadt unterstand zwar in der Übergangszeit bis zur Erlangung des Status einer Freien Stadt im Deutschen Bund noch dem Generalgouvernement, durfte aber zunächst provisorisch den Zustand der alten Ratsverfassung - leicht modifiziert - wieder einrichten. Allerdings gehörten dem provisorischen Senat, der seine Sitzungen Dienstags und Donnerstags abhielt, nur die noch lebenden Mitglieder der ersten und zweiten Bank des reichsstädtischen Rates an, während die noch lebenden Mitglieder der 3. Bank (Handwerkerbank) nur beratend hinzugezogen werden konnten. 1816 verabschiedete die Kommission der Dreizehn mit der "Ergänzungsakte zu der alten Frankfurter Stadtverfassung" die für die nun Freie Stadt Frankfurt gültigen Hoheits- und Selbstverwaltungsrechte. Nach dieser Konstitutionsergänzungsakte lag die exekutive Gewalt und die Stadt- und Justizverwaltung wie bisher bei der alten Ratsverfassung in den Händen eines dreigliedrigen Kollegiums - dem Senat - mit je 14 Mitgliedern pro Bank und zwei Bürgermeistern, einem älteren aus der ersten und einem jüngeren aus der zweiten Bank, als dem Senat vorstehende Personen.

Weitere Angaben (Bestand)


Umfang Umfang
8 Verzeichnungseinheiten, 0,5 Regalmeter (Stand 2022)
Benutzung Benutzung
Lagerort: TM

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Der Bestand wurde 2017-2018 im Rahmen der Bundessicherungsverfilmung verfilmt/digitalisiert.