Vollständige Signatur

StadtA Hatt, 1300

Bestand


Identifikation (kurz)


Titel Titel
Standesamt der Gemeinde Eddersheim
Laufzeit Laufzeit
1877 - 1972

Siehe


Korrespondierende Archivalien Korrespondierende Archivalien
* Die nachfolgenden Informationen beziehen sich gleichermaßen auf die vier Standesamtsbestände (Abt. 1100, Abt. 1200, Abt. 1300 sowie Abt. 2030) des Stadtarchivs der Stadt Hattersheim am Main und wurden nur in Details spezifisch an den jeweiligen Bestand angepasst. *

Mit den Standesamtsunterlagen korrespondierende verwandte Bestände stellen in der Moderne die Unterlagen der Meldebehörden dar, in früheren Zeiten waren es die Unterlagen der christlichen Kirchen. So wurde vor der oben kurz geschilderten Einführung der Standesämter im späten 19. Jahrhundert der Personenstand bei den christlichen Kirchen in Kirchenbüchern, also Tauf-, Heirats- und Sterberegister, dokumentiert. Somit sind Unterlagen zum Personenstand vor 1874 für Katholiken bei den Diözesanarchiven, hier das Diözesanarchiv des Bistums Limburg und für Protestanten in den Zentralarchiven der Evangelischen Kirche, hier Zentralarchiv der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, zu finden. Auch eine Anfrage an das Hessische Staatsarchiv kann in diesem Kontext zielführend sein. Insbesondere im Hessischen Staatsarchiv Marburg finden sich die ebenfalls in Arcinsys recherchierbaren und z.T. bereits digitalisiert vorliegenden Nebenregisterunterlagen zur Beurkundung der Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle der hiesigen Standesämter.

Bestandsdaten


Bestandsgeschichte Bestandsgeschichte
Aufgrund der Nichtüberlieferung einer Dokumentation ist es schwierig, den Weg, den die Standesamtsunterlagen in das Stadtarchiv genommen haben, zu rekonstruieren. Die vorhandenen Akten wurden wohl über die Jahre nach und nach zusammengetragen und gesichert. In jüngerer Zeit und mit zunehmender Professionalisierung des Stadtarchivs wurden geordnete, fachlich begleitete und turnusgemäße Übernahmen der Unterlagen in das Archiv durchgeführt. Hierbei bot das Standesamt die jeweiligen Unterlagen, nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und dem Erlöschen der Notwendigkeit des Rückgriffs auf ältere Unterlagen zu dienstlichen Zwecken, dem Stadtarchiv als Abgabe an, es fand eine Bewertung (vor Ort) statt und die als archivwürdig bewerteten Unterlagen wurden in das Stadtarchiv übernommen. Aus der Berücksichtigung der gesetzlichen Fristen und dem noch notwendigen Rückgriff ergab sich jeweils für die Unterlagen zu Geburten, Hochzeiten und Sterbefälle ein gewisserweise asymmetrischer und jeweils spezifischer Abgabeturnus. Zudem wurden die Bestände über Bestandsabgrenzungen und „Zufallsfunde“ um einige weitere Akten ergänzt.
Die Standesamt-Bestände umfassten zu Beginn der Bearbeitung ca. 25 lfm und war sowohl technisch als auch archivisch unbearbeitet. Bei einer ersten Sichtung wurde schnell deutlich, dass die Grundlage für die innere Ordnung sich aus der aufgabenorientierten Struktur der Ablage ergibt. Ein Aktenplan lag nicht vor. Die Unterlagen lagen teilweise als gebundene Amtsbücher oder als Akten mit preußischer Fadenheftung vor, befanden sich aber auch zum Teil in Leitzordnern oder auch in diversen Mappen. Teilweise lagen die Dokumente aber auch lose in Laufmappen oder gar als reine Blattsammlungen vor. Die Beschriftungen und Aktentitel waren im Großen und Ganzen recht genau und entsprachen meist dem Inhalt.
Fremdprovenienzen lagen aufgrund der vorbildlichen Aktenführung nur in wenigen Fällen vor. Eine Schärfung des Überlieferungsbildes, etwa über Entnahmen, war somit kaum nötig.
Der ursprüngliche Aktenzusammenhang konnte in fast allen Fällen beibehalten werden.
Die überlieferten Unterlagen der Standesämter, dies zeigte die Bestandsautopsie, konnten in vier Gruppen gegliedert werden. Zentral für die Überlieferung sind hier die Amtsbücher zu Geburten, Hochzeiten und Sterbefällen, in welchen sich die Nachweise der eigentlichen Beurkundung finden. Eine Besonderheit sind hier die Fälle, welche einen Vormund notwendig machen und separat geführt wurden. Mit den Amtsbüchern und den in ihnen dokumentierten Fällen korrespondieren die Sammelakten, welche die für die Beurkundung notwendigen eingereichten bzw. einzureichenden Unterlagen beinhalten. Die dritte Gruppe bilden die Unterlagen, welche aus der Korrespondenz mit anderen Standesämtern oder Meldebehörden zum Zweck der Korrektur bzw. Ergänzung der eigenen oder der fremden Registereinträge, etwa um eine Geburt, oder einen Sterbefall, als sogenannter Randvermerk bestehen. Und in Gruppe vier finden sich die Verwaltungsakten der Standesämter, v.a. also Generalia-Akten und die Revision der Standesämter durch die übergeordnete Stelle. In wenigen Fällen liegen zudem auch Unterlagen zur Namenserteilung vor.

Die Unterlagen weisen insgesamt einen relativ guten Erhaltungszustand auf. Es lagen allerdings bei einzelnen Akten kleinere Wasserschäden, mechanische Schäden und Anzeichen von beginnendem Papierzerfall – eines der Hauptprobleme bei Unterlagen dieser Zeit – vor.
Inhaltlich dokumentieren die Bestände die gesamte Zeit des Bestehens der Registraturbildner, respektive der ehemals eigenständigen Standesämter sowie die des aktuell bestehenden Standesamtes der Stadt Hattersheim am Main, wie oben beschrieben, von der Gründung 1874, über die Zusammenführung 1972 bis zur letzten turnusgemäßen Abgabe der Sterbefälle des Jahrgangs 1994 unter Beachtung der gesetzlichen Fristen im Jahr 2025. Jedoch sind auch einige kleinere Überlieferungslücken festzustellen, insbesondere bei den Sammelakten zu Geburten, Hochzeiten und Sterbefällen – die Details hierzu sind den einzelnen Detailseiten der jeweiligen Serie in der Archivdatenbank Arinsys zu entnehmen. Die Vollständigkeit der Verwaltungsakten entzieht sich der Überprüfung. Betrachtet man jedoch die jeweiligen Überlieferungsbilder der Standesamtsbestände und setzt sie in Beziehung zueinander, ist auch hier von einer lückenhaften Überlieferung auszugehen.


Bewertung und Erschließung

Nach der Bestandsabgrenzung folgte als nächster Arbeitsschritt die Bewertung der verbliebenen Kernbestände der Standesamtsunterlagen. Grundlage hierfür war ein auf die Bedürfnisse des Archivs angepasstes Federführungsmodell mit den drei Entscheidungsmöglichkeiten:

• Archivwürdig (A),
• Entnahme aus den Standesamtsbeständen und Zuordnung in einen anderen, eigentlich federführenden Bestand (E),
• Kassation (K),

Übernommen wurden nur Unterlagen, welche unter die Zuständigkeit und Entscheidungshoheit (= Federführung) der Standesämter fielen, was v.a. die Kernaufgaben dieses Amtes betraf. Des Weiteren wurden auch wichtige Ereignisse der Regionalgeschichte, besondere Dokumentationen und Vorgänge, deren Gegenüberlieferung bei der federführenden Stelle unklar oder nicht vorhanden ist, als archivwürdig bewertet.

Folgende Bewertungsarbeiten wurden durchgeführt:

1. Die Autopsie (Durchsicht jeder einzelnen Akte durch den Archivar) stellte die einzig sinnvolle, wenngleich aufwendige Vorgehensweise dar. Nur so konnten archivfachlichen Ansprüchen genügende Bewertungsergebnisse erzielt werden.
2. Es konnten nur ca. 2-5 Prozent des Bestands kassiert werden. Hauptsächlich wurden Doppelüberlieferungen, Weglegesachen und Kopien sowie Publikationen und Fremdprovenienzen außerhalb der Standesämter für kassabel erklärt.
3. Die Zahl der Entnahmen liegt bei ca. 1 Prozent. Dies betrifft vor allem Unterlagen der
Provenienzen anderer Ämter der Stadtverwaltung.

Als Ergebnis der Bewertungsarbeiten entstand ein Bewertungsverzeichnis von ca. 3 Seiten, in dem sämtliche Akten bis auf Schnellhefterebene mit genauer Signatur und Bewertungsentscheidung aufgelistet wurden. Die Bewertung wird außerdem dokumentiert durch:

• eine Entnahmeliste für Unterlagen, deren Provenienz nicht die der Standesämter ist,
• eine Konkordanzliste (Gegenüberstellung von Altsignatur der Registratur und Archivsignatur),
• ein Kassationsverzeichnis.

Insgesamt konnte der Bestand durch die Bewertungs- und Umbettungsarbeiten auf ca. 12 lfm verringert werden, was für die Kernüberlieferung eines Archivs aber nichts Ungewöhnliches darstellt.
Nach Abschluss der Bewertung wurde mit den Erschließungsarbeiten begonnen. Grundlage hierfür war die ISAD (G) 7 sowie die in Deutschland noch immer angewendete OVG8, welche den konkreten Gegebenheiten des Bestands angepasst wurde. Die innere Ordnung wurde möglichst beibehalten. Die Verzeichnung ist in erweiterter Form (mit Enthält-Vermerk) nach Bär’schem Prinzip, jedoch z.T. auch unter Berücksichtigung der Chronologie, mit der Erschließungssoftware Arcinsys durchgeführt worden. So ist ein online für die interessiere Öffentlichkeit zugängliches elektronisches Findmittel entstanden, welches auch eine Volltextrecherche ermöglicht.

Bei der Erschließung wurden, soweit möglich und nötig, folgende Angaben zu einer
Verzeichnungseinheit vermerkt:

Signatur, Titel, Laufzeit, Enthält- und Darin-Vermerke, Bemerkung, Verweis, Altsignatur, Angaben zu Schutzfristen, Erhaltungszustand, Provenienz, Standort, Indexangaben zu Personen, Sachen und Orten in den Unterlagen.

Parallel zur Erschließung wurden die Unterlagen, sofern notwendig, aus den Ordnern entnommen, von jeglichen Metallteilen befreit, in Archivmappen verpackt, fachgerecht in säurefreie Kartons umgebettet und beschriftet und signiert.

Nach verschiedenen Redaktionsarbeiten konnte das Erschließungsprojekt am 30. November 2025 abgeschlossen werden. Das Ergebnis bildet ein Findbuch mit 201 aufgeführten Verzeichnungseinheiten, welche sich in 10 Kartons befinden.


Bestandsanalyse

Inhaltlich sind die Bestände der Standesämter zentral, um über den Personenstand der Bürgerinnen und Bürger der Stadt mit ihren heutigen Stadtteilen unter der Wahrung der Schutzfristen und des Datenschutzes Auskunft zu geben. Oft sind diese Unterlagen die einzige Möglichkeit auf Personen zu schließen, welche anders schwer bis gar nicht greifbar sind. Sie stellen somit, als Teil der Kernüberlieferung der Stadt Hattersheim am Main, eine relevante Quelle unter anderen für Historiker, Genealogen, Publizisten oder auch Erbenermittler dar. Zudem erlauben die Unterlagen auch systematische Blicke auf weiter gefasste Fragestellungen, wie etwa bestimmte demografische Aspekte, man denke z.B. an die Geschlechterverteilung bestimmter Geburtsjahrgänge oder auch der Einfluss historischer Ereignisse - z.B. wie bildet sich der erste Weltkrieg in den Sterberegistern ab? Auch verändern sich die Unterlagen selbst mit dem ‚Zeitgeist‘. So finden sich in den Amtsbüchern zur Eheschließung aus der Zeit des Nationalsozialismus nun die weit zurückreichenden Stammbäume – ein glücklicher Umstand für manchen Genealogen – welche jedoch die rassistische Ideologie deutlich werden lassen. Auch fällt auf, so ein weiteres Beispiel, dass in diesen Heiratsregistern nach Beginn des Zweiten Weltkriegs die Ehen sehr junger Männer über die Kriegsjahre an Zahlen stark zunehmen. Ein abstrahierter Blick auf die Unterlagen kann also durchaus relevante Ansätze und Fragestellungen mit sich bringen und so ist zu erwarten, dass die nun erschlossenen und somit zugänglichen Bestände, als historisch bedeutsame und gewisserweise sprechende Quelle, einen zentralen Beitrag zur Bewahrung und Erforschung der regionalen Geschichte leisten werden.
Geschichte des Bestandsbildners Geschichte des Bestandsbildners
Behördengeschichte

Die im Personenstandsgesetz der Bundesrepublik Deutschland formulierten Aufgaben werden durch die Standesämter umgesetzt. Insbesondere zählen das Führen der Personenstandsregister sowie die Erstellung der Personenstandsurkunden zu den Kernaufgaben der Standesbeamten.
Hierfür wurden schon im deutschen Kaiserreich, 1874 zuerst in Preußen und 1876 auch im übrigen Reichsgebiet, die Standesämter etabliert. In der Gemeinde Hattersheim wurde gleich 1874 ein Standesamt eingerichtet. Für die zu dieser Zeit noch eigenständige Gemeinde Eddersheim ist auf der Basis der überlieferten Unterlagen von einer Einrichtung im Jahre 1877 und für das ebenfalls noch eigenständige Okriftel von 1907 auszugehen. Für Eddersheim fand somit die Beurkundung bis 1877 und für Okriftel sogar bis 1907 in Hattersheim statt. Dies ist ebenso wenig ungewöhnlich, wie dass sich auch Beurkundungen für Sindlingen für den Zeitraum 1874 bis 1888 in den frühen Unterlagen des Standesamtes Hattersheim finden, da zu dieser Zeit mehrere ländliche Gemeinden zu Standesamtsbezirken zusammengefasst wurden. Mit der Stadtwerdung 1970 und dem Zusammenschluss der ehemals eigenständigen Gemeinden Hattersheim, Eddersheim und Okriftel im Jahre 1972 zur Stadt Hattersheim am Main wurden dann auch die Standesämter zusammengelegt und in Hattersheim eine gemeinsame Beurkundung betrieben. Aus dieser Historie der Genese und damit dem Prinzip der Provenienz folgend, ergibt sich auch die Bestandsbildung im Stadtarchiv Hattersheim am Main. Für den Zeitraum 1874 bis 1972 finden sich die Standesamtsunterlagen der Gemeinde Hattersheim im Bestand bzw. in der Abteilung 1100, für Okriftel für den Zeitraum 1907 bis 1972 in der Abteilung 1200 und für Eddersheim in der Zeit von 1877 bis 1972 im Bestand mit der Signatur 1300. Die spätere gemeinsame Beurkundung in einem Standesamt der Stadt Hattersheim am Main bildet sich schließlich auch in der sogenannten Tektonik des Archivs ab. So finden sich die Standesamtsunterlagen ab dieser Zeit für die drei Stadtteile im Bestand mit der Signatur 2030.

Weitere Angaben (Bestand)


Umfang Umfang
4 lfm
Referent Referent
David Stefan

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Bestellvorschrift und Zitierweisen für den Bestand

Beispiel:
Sig.: 1
Titel: Geburtsregister der Gemeinde Eddersheim
Laufzeit: 1877

Bestellung von Archivalien im Stadtarchiv der Stadt Hattersheim am Main:
Abt. 1300, Sig. 1, Geburtsregister der Gemeinde Eddersheim.

Ausführliche Zitierweise für den Bestand:
Stadt Hattersheim am Main, Stadtarchiv, Abt. 1300, Sig. 1, Geburtsregister der Gemeinde Eddersheim.

Kurzzitierweise:
StadtA Hatt, Abt. 1300, Sig. 1, Geburtsregister der Gemeinde Eddersheimt.


Zugänglichkeit und Schutzfristen

Die in den Beständen der Standesämter vorliegenden Unterlagen sind nur unter Wahrung der Schutzfristen, welche sich aus der jeweils gültigen Fassung des Hessischen Archivgesetztes ergeben, und des Datenschutzes zugänglich. Neben der Beachtung einer grundsätzlichen Schutzfrist von 30 Jahren sind hier insbesondere die Schutzfristen bei personenbezogenen Unterlagen relevant.


Hattersheim, den 30. November 2025
David Stefan