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Urkunde HStAM, Urk. 75, 714 Johann [von Merlau], Abt von Fulda, genehmigt, dass Simon von Steinau genannt Steinrück, dem das Kloster früher den Zehnten und das Gericht Dieter... 1411 - 1411 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 714
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1411 Januar 17
Originaldatierung: Datum anno Domini millesimo CCCC° XI° ipso die beati Antonii confessoris
(Voll-) Regest: Johann [von Merlau], Abt von Fulda, genehmigt, dass Simon von Steinau genannt Steinrück, dem das Kloster früher den Zehnten und das Gericht Dietershausen verpfändet hatte, gemeinsam mit dessen Ehefrau Felice dem Siegfried von Haysberg und dessen Ehefrau Barbara seine Rechte im Dorfe Dipperz für 100 Gulden auf Wiederkauf verkauft. Sollten Abt und Kloster die Güter von Simon einlösen wollen, zahlen Simon und seine Erben zuerst die 100 Gulden an Siegfried und Barbara. Simon und Felice können den Wiederkauf jährlich an Kathedra Petri [Februar 22] verlangen, müssen dies vier Wochen vorher ankündigen und innerhalb von vier Wochen zahlen. Auch die Käufer können mit vierwöchiger Frist zu Kathedra Petri den Wiederkauf verlangen; können die Verkäufer die Summe nicht aufbringen, können die Käufer unter Wahrung der bestehenden Rechte an jemand anderen verkaufen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler: [Abt Johann von Fulda], Simon von Steinau
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel...
Zusatzinformationen: Vgl. Nr. 713.

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 715 Apel Ledenther, Bürger von Hammelburg, und seine Ehefrau Gerhus [?] verkaufen Johann [von Merlau], Abt von Fulda, Dekan Giso und dem Konvent von F... 1411 - 1411 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 715
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1411 Juni 23
Originaldatierung: Datum anno Domini millesimo quadringentesimo undecimo in vigilia...
(Voll-) Regest: Apel Ledenther, Bürger von Hammelburg, und seine Ehefrau Gerhus [?] verkaufen Johann [von Merlau], Abt von Fulda, Dekan Giso und dem Konvent von Fulda den Sulzhof (Soltzhoff) zwischen Fulda und Neuhof bei Löschenrod (benebent Leyssenrode) mit allem Zubehör und allen Rechten, wie sie ihn nach Ausweis der darüber ausgestellten Urkunde wiederkäuflich von Junker Heinrich von Bimbach und dessen Ehefrau Dorothea für 200 Gulden erworben hatten. Sie erklären alle ihre Urkunden über ihren bisherigen Besitz des Gutes für ungültig. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler: Apel Ledenther
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 716 Johann [von Merlau], Abt von Fulda, bekundet, dass er an Nikolaus (Klaus) Brandenstein und dessen Ehefrau Gele ein Gut in Neuhof, genannt das (Rei... 1412 - 1412 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 716
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1412 August 15
Originaldatierung: Datum anno Domini M° CCCC° XII° uff unser frauwen tag assumpcionis
(Voll-) Regest: Johann [von Merlau], Abt von Fulda, bekundet, dass er an Nikolaus (Klaus) Brandenstein und dessen Ehefrau Gele ein Gut in Neuhof, genannt das (Reinboldes Gut), von dem jährlich an Michaelis [September 29] 18 Tournosen sowie an Weihnachten [Dezember 25] zwei Sommerhühner, ein Fastnachtshuhn und ein Festbrot zu zahlen sind, zu Lehen gegeben hat. Ferner hat der Abt Gewässer (unser waßere), darunter auch jene, die den Neuhof umgeben und die einst Johann (Hans) und Berthold (Berlt) Trene nutzen durften, und von denen jede Woche ein Dienst Fische (ein dinst fische) im Wert eines Tournosen abzuführen ist, verliehen. Ankündigung des Sekretsiegels des Abts. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler: Abt Johann
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Weitere Überlieferung: Inseriert in Nr. 925

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 717 Apel von Haun (Huene) und sein Sohn Reinhard leisten wegen der Gefangenschaft des Letzteren dem Johann [von Merlau], Abt von Fulda, Urfehde. Sie b... 1412 - 1412 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 717
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1412 Dezember 23
Originaldatierung: Anno Domini millesimo quadringentesimo duodecimo uff den Fritag vor...
(Voll-) Regest: Apel von Haun (Huene) und sein Sohn Reinhard leisten wegen der Gefangenschaft des Letzteren dem Johann [von Merlau], Abt von Fulda, Urfehde. Sie bekräftigen dies durch ihren Eid und haben sich mit dem Abt über alle wechselseitigen Ansprüche geeinigt. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler: Apel von Haun, [Reinhard von Haun]
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel...

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 718 Hertnid von der Tann bekundet für sich und seine Ehefrau Margarete (Grete), dass sie eine im Folgenden inserierte Urkunde von Johann [von Merlau],... 1413 - 1413 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 718
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1413 April 16
Originaldatierung: ... der gegebn ist in jare und in tage als vorgeschribn sted
(Voll-) Regest: Hertnid von der Tann bekundet für sich und seine Ehefrau Margarete (Grete), dass sie eine im Folgenden inserierte Urkunde von Johann [von Merlau], Abt von Fulda, Dekan Giso und dem Konvent von Fulda über ihren Teil an der Burg Wehrda [Altwehrda, bei Haunetal] erhalten haben. Siegelankündigung. Inserierte Urkunde von 1413 April 16: Johann [von Merlau], Abt von Fulda, Dekan Giso und der Konvent von Fulda bekunden, dass Hertnid von der Tann als ihr Marschall und Amtmann in Rockenstuhl Rechnung gelegt hat und sie ihm für Schaden und Unkosten 200 Gulden schulden. Dafür haben sie ihm und seiner Ehefrau ihren Teil der Burg Wehrda mit allem Zubehör an Leuten und Gericht verpfändet. Der Abt nimmt das Öffnungsrecht, die Folge und die Viehbede aus. Der Wiederkauf ist jährlich an Kathedra Petri [Februar 22] mit vierteljährlicher vorheriger Ankündigung für 200 Gulden möglich. Auch die von der Tann können den Wiederkauf zu Kathedra Petri mit vierteljährlicher vorheriger Ankündigung verlangen. Sind Abt und Konvent nicht zahlungsfähig, können die Käufer dann die halbe Burg an einen ihrer Genossen, der fuldischer Lehnsmann ist, für 200 Gulden verpfänden. Der neue Pfandnehmer soll eine Urkunde darüber erhalten und die Einhaltung der bisherigen Rechte beschwören. Sind die Äcker zum Zeitpunkt des Wiederkaufs bestellt, steht der Ernte den Pfandnehmern zu. Siegelankündigung des Abts und des Konvents. (Datum anno Domini M° CCCC° XIII° uffe den Palmetag). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler: Hertnid von der Tann, [Abt Johann]
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel...
Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 434, f. 126v-127r

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 719 Neidhard (Nithard) und Gottschalk von Buchenau bekunden, dass Johann [von Merlau], Abt von Fulda, Dekan Giso und der Konvent von Fulda das ihrem v... 1413 - 1413 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 719
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1413 Mai 4
Originaldatierung: Datum anno Domini M° CCCC° XIII° uff den Donirstag nach Philippi et Jacobi
(Voll-) Regest: Neidhard (Nithard) und Gottschalk von Buchenau bekunden, dass Johann [von Merlau], Abt von Fulda, Dekan Giso und der Konvent von Fulda das ihrem verstorbenen Vater Gottschalk verpfändete Gericht und Zentgrafenamt in Aschenbach [Hofaschenbach, Lkr. Hünfeld]wieder eingelöst haben. Sie erklären die Pfandurkunden für ungültig und versprechen, die Urkunden, wenn sie wiedergefunden werden, dem Abt auszuliefern. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Siegler: Neidhard von Buchenau, Gottschalk von Buchenau
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel
Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 434, f. 182v

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 720 Heinrich von Weyhers verkauft mit Zustimmung seines Vetters Johann (Hans) von Weyhers dem Älteren dem Johann [von Merlau], Abt von Fulda, Dekan Gi... 1413 - 1413 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 720
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1413 Juni 10
Originaldatierung: ... der da gegeben ist nach Cristi gebort vierczenhundert jare darnach...
(Voll-) Regest: Heinrich von Weyhers verkauft mit Zustimmung seines Vetters Johann (Hans) von Weyhers dem Älteren dem Johann [von Merlau], Abt von Fulda, Dekan Giso und dem Konvent von Fulda für 500 Gulden Fuldaer Währung seinen Anteil an der Burg Weyhers [Ebersberg] samt den dazugehörenden Dörfern, den er gemäß der darüber ihm und seinem Vetter ausgestellten Urkunde von den von Haun (Hune) in Pfandbesitz hat. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Siegler: Heinrich von Weyhers, Johann von Weyhers der Ältere
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel
Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 434, f. 170v

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 721 Wilhelm von der Tann und seine Ehefrau Anna verkaufen dem Johann [von Merlau], Abt von Fulda, ihren Teil an Hof und Gut in Hofbieber, den jetzt Ke... 1413 - 1413 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 721
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1413 Juni 18
Originaldatierung: Datum anno Domini millesimo quadringentesimo XIIImo uff den Sontag nach...
(Voll-) Regest: Wilhelm von der Tann und seine Ehefrau Anna verkaufen dem Johann [von Merlau], Abt von Fulda, ihren Teil an Hof und Gut in Hofbieber, den jetzt Kethener bearbeitet, wiederkäuflich für zehn Goldgulden. Der Wiederkauf ist jederzeit möglich. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Siegler: [Wilhelm von der Tann]
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (fehlt)

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 722 Frowin von Haun (Huene) verkauft Johann [von Merlau], Abt von Fulda, Dekan Giso und dem Konvent von Fulda seinen Anteil an der Burg Weyhers [Ebers... 1413 - 1413 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 722
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1413 Juli 20
Originaldatierung: Datum anno Domini M° CCCC° XIII° uff den Donirstag vor Marie Magdalene
(Voll-) Regest: Frowin von Haun (Huene) verkauft Johann [von Merlau], Abt von Fulda, Dekan Giso und dem Konvent von Fulda seinen Anteil an der Burg Weyhers [Ebersberg] mit Zubehör, den er von seinem Vater geerbt hat, für 450 Gulden. Der Anteil umfasst ein Achtel (ein vierdeteil halb) der Burg und ein Teil des Gerichts auf der Hart (uff der hartte) [Lütter vor der Hart] mit den genannten Dörfern. 250 Gulden zahlt Frowin zur Ablösung an Johann (Hans) von Weyhers den Älteren. Ausgenommen sind die Güter, die er von seinem verstorbenen Vetter (veterselgen) Simon von Haun (Huene) geerbt hat, insbesondere die in der Gemarkung (flormarge) in Weyhers, in Dietershausen, in Frickenhausen (das Endres gelt), in Wolferts, in Keulos, in Remerz, die in (Ebermans) [wüst] gelegenen Güter, die Wiesen in Bimbach, in Oberlüder, in Halsbach, in Niederlüder das von Brotreche bearbeitete Gut, Schommans Gut, das von Hartmann bearbeitete Gut, ein Teil der dortigen Mühle, die Wiesen in Welkers, ein Teil von Detzmans [Gut?] in Schmalnau und in Allmus, die Wiesen in Dalherda, den Hof in Vallen [?], in Rode [?], in Friderichshof [?], die Sampach [?], ein Teil von (Salzenrode) [Sanzenrode?], in Seiferts und seinen Teil des Gerichts auf der Hart. Alle genannten Güter werden zu Lehen von Abt und Konvent erklärt. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Siegler: [Frowin von Haun]
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (fehlt)
Zusatzinformationen: Vgl. auch StaM, Kopiare Fulda: K 434, f. 169v-170r.
Zusatzinformationen: Vgl. zum Gericht Lütter vor der Hart Reimer, Historisches Ortslexikon,...

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 723 Siegfried von Haysberg (Haisperg) und seine Ehefrau Barbara bekunden, dass sie Johann [von Merlau], Abt von Fulda, vier Güter mit allem Zubehör wi... 1413 - 1413 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 723
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1413 Juli 29
Originaldatierung: Datum anno Domini M° CCCC° XIIII° uff sente Simplicien tage
(Voll-) Regest: Siegfried von Haysberg (Haisperg) und seine Ehefrau Barbara bekunden, dass sie Johann [von Merlau], Abt von Fulda, vier Güter mit allem Zubehör wiederkäuflich für 100 Gulden verkauft haben. Zwei Güter liegen in Niederbieber (Niddern Biebra); das eine wird von Nikolaus (Klaus) Schele bearbeitet, das andere von Johann (Hans) Bere. Die beiden anderen Güter liegen in Elters; das eine wird von Konrad Burner bearbeitet, das andere von Johann (Hans) Franke. Der Wiederkauf ist jederzeit möglich und muss dem Abt zwei Monate vorher angekündigt werden. Die Bezahlung findet in Fulda statt; die Käufer erhalten freies Geleit. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler: Siegfried von Haysberg
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 434, f. 171v-172r

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 724 Johann [II. von Nassau], Erzbischof von Mainz, Johann [II. von Brunn], Bischof von Würzburg, Johann [von Merlau], Abt von Fulda, Hermann [II. von ... 1413 - 1413 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 724
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1413 August 1
Originaldatierung: Datum Hersfelde in die beati Petri ad vincula anno Domini millesimo...
(Voll-) Regest: Johann [II. von Nassau], Erzbischof von Mainz, Johann [II. von Brunn], Bischof von Würzburg, Johann [von Merlau], Abt von Fulda, Hermann [II. von Altenburg], Abt von Hersfeld, Friedrich, Wilhelm und Friedrich, Landgrafen von Thüringen und Markgrafen von Meißen, Brüder und Vettern, schließen auf sechs Jahre ein wechselseitiges Bündnis gegen jedermann. Alle Beteiligten sind einander auf Anforderung zu Rat und Hilfe gegen ungerechtfertigte Angriffe verpflichtet. Hilfstruppen werden gegen Bezahlung gestellt. Eroberte Burgen, die Eigentum oder verlehnt sind, gehen an ihren jeweiligen Herrn. Die Pfandsumme für eroberte verpfändete Burgen wird unter die Bundesgenossen nach der Zahl der bewaffneten Männer verteilt, es sei denn, eigene Burgen waren verpfändet; dann werden Geld und Burg zurückgegeben. Fremde Burgen sollen gemeinsamer Besitz zu gleichen Teilen werden, andernfalls werden sie zerstört. Das Lösegeld für Gefangene wird nach der Mannstärke der Bewaffneten aufgeteilt. Nach Ablauf der sechs Jahre kann das Bündnis urkundlich aufgekündigt werden, sonst gilt es weiter. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Hersfeld. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 2, Avers 3, Avers 7)
Siegler: [Johann [II. von Nassau], Erzbischof von Mainz]
Siegler: Johann [II. von Brunn], Bischof von Würzburg
Siegler: Johann [von Merlau], Abt von Fulda
Siegler: [Hermann [II. von Altenburg], Abt von Hersfeld]
Siegler: [Friedrich, Landgraf von Thüringen und Markgraf von Meißen]
Siegler: [Wilhelm, Landgraf von Thüringen und Markgraf von Meißen]
Siegler: Friedrich, Landgraf von Thüringen und Markgraf von Meißen
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, sieben mit Pergamentstreifen angehängte Siegel...

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 725 Die Brüder Werner, Wetzel, Eberhard, Neidhard (Nithard) und Wilhelm von Buchenau sowie Georg (Jorge) und Gottschalk der Jüngere von Buchenau, beku... 1414 - 1414 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 725
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1414 Januar 17
Originaldatierung: Datum anno Domini M° CCCC° XIIII° in die beati Anthonii confessoris
(Voll-) Regest: Die Brüder Werner, Wetzel, Eberhard, Neidhard (Nithard) und Wilhelm von Buchenau sowie Georg (Jorge) und Gottschalk der Jüngere von Buchenau, bekunden, dass Helmerich und Thile (Tiele) von Baumbach sowie die Brüder Reinhard und Johann (Hans) von Baumbach sie rechtswidrig angegriffen haben. Daher verbünden sie sich mit Johann [von Merlau], Abt von Fulda, gegen die von Baumbach. Kein Bündnispartner soll separat eine Sühne mit den von Baumbach eingehen. Die Fehde soll bis zu einer Gesamteinigung geführt werden. Der Abt stellt dafür in Geisa zehn Bewaffnete zur jederzeitigen Verfügung. Abweichender Bedarf an Bewaffneten wird von Neidhard von Buchenau auf der einen Seite und einem Vertreter des Abtes bei einer Zusammenkunft in Geisa oder Hünfeld bestimmt. Die beiden entscheiden auch über Frieden oder Sühne mit den von Baumbach. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 4, Avers 5, Avers 6)
Siegler: Werner von Buchenau
Siegler: [Wetzel von Buchenau]
Siegler: [Eberhard von Buchenau]
Siegler: Neidhard von Buchenau
Siegler: Wilhelm von Buchenau
Siegler: Georg von Buchenau, [Gottschalk der Jüngere von Buchenau]
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, sieben mit Pergamentstreifen angehängte Siegel...

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 726 Andreas von Haysberg (Haisperg), Abt von Herrenbreitungen, und sein Bruder Konrad von Haysberg (Haisperg) bekunden, dass sie für sich und ihre Erb... 1414 - 1414 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 726
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1414 Mai 6
Originaldatierung: Datum anno Domini millesimo CCCC° XIIII° in die beati Iohannis apostoli...
(Voll-) Regest: Andreas von Haysberg (Haisperg), Abt von Herrenbreitungen, und sein Bruder Konrad von Haysberg (Haisperg) bekunden, dass sie für sich und ihre Erben Johann [von Merlau], Abt von Fulda, ihre Besitzungen in den Gerichten Flieden und Neuhof für 60 Gulden wiederkäuflich verkauft haben. Dazu hat der Abt an ihrer Stelle für fünf Gulden eine von Wetzel (Witzel) von Elma verpfändete Wiese eingelöst. Für 65 Gulden können die Verkäufer die Güter jederzeit mit einer vierwöchigen Vorankündigung vor Kathedra Petri [Februar 22] oder in den vier darauf folgenden Wochen zurückkaufen. Geschieht der Rückkauf später im Jahr, bleibt der Ertrag beim Pfandnehmer. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler: [Andreas von Haysberg], Konrad von Haysberg
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel...
Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 434, f. 182rv

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 727 Heinrich von Merlau bekundet, dass er eine im Folgenden inserierte Urkunde über die Verpfändung von Bieberstein für 1600 Gulden von Johann [von Me... 1415 - 1415 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 727
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1415 Februar 24
Originaldatierung: Gegeben in jare und tage als vorgeschriben sted
(Voll-) Regest: Heinrich von Merlau bekundet, dass er eine im Folgenden inserierte Urkunde über die Verpfändung von Bieberstein für 1600 Gulden von Johann [von Merlau], Abt von Fulda, Dekan Giso und dem Konvent von Fulda erhalten hat. Siegelankündigung. Inserierte Urkunde von 1415 Februar 24: Johann [von Merlau], Abt von Fulda, Dekan Giso und der Konvent von Fulda bekunden, dass sie Heinrich von Merlau, dessen Ehefrau Anna und ihren Erben Burg, Amt und Gericht Bieberstein mit allem Zubehör zum Nutzen des Klosters für 1600 Gulden wiederkäuflich verkauft haben. Inbegriffen sind Güter im Pfandbesitz, ausgeschlossen sind verpfändete Güter. Durch Ablösung eingenommene Gelder sollen im Gericht angelegt werden, bis die Burg abgelöst wird. Der Wiederkauf ist mit vierteljähriger Vorankündigung vor Kathedra Petri [Februar 22] möglich. Zahltag ist Kathedra Petri, Zahlungsort ist Fulda; die Verkäufer genießen über drei Meilen freies Geleit, sofern Abt und Konvent dort nicht in eine Fehde verwickelt sind. Die Käufer können die Ablösung mit vierteljähriger Vorankündigung zu Kathedra Petri mit denselben Bedingungen verlangen. Sind Abt und Konvent nicht zahlungsfähig, können sie die Güter einem ihrer Genossen, der auch fuldischer Lehnsmann ist, verkaufen. Darüber soll zur Wahrung der Rechte von Abt und Konvent eine Urkunde ausgestellt werden; insbesondere darf ihm die Burg erst nach Ausstellung der Urkunde übergeben werden. Die Burg soll Offenhaus für Abt und Konvent sein. Ankündigung des großen Abtssiegels und des Konventssiegels. (... der da gegeben ist nach Cristi geburte viertzehenhundert jare darnach in dem funfftzehenden jare uff den Sontag Reminiscere so man das tzu chore singet das was der Sontag vor [!] sente Petirstag) (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Siegler: [Heinrich von Merlau]
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (fehlt)
Zusatzinformationen: Tatsächlich ist der Sonntag Reminiscere im Jahr 1415 der Sonntag nach...

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 2439 Unbekanntes Rechtsgeschäft mit Festlegung von [Zahlungs-?]Terminen. Urkundenaussteller sind wahrscheinlich ein Johann (Hans) und ein Engelhard (En... 1415 - 1415 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 2439
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1415 Mai 9
Originaldatierung: ... [M]° CCCC° XV an uns [!] Hern uffarts tage
(Voll-) Regest: Unbekanntes Rechtsgeschäft mit Festlegung von [Zahlungs-?]Terminen. Urkundenaussteller sind wahrscheinlich ein Johann (Hans) und ein Engelhard (Engelhart). Als weitere Person wird ein Heinrich genannt. Siegelankündigung von Johann und Engelhard. (siehe Abbildungen: Vorderseite)
Siegler: Johann
Siegler: Engelhard
Zusatzinformationen: Die Urkunde lag der Urkunde von 1333 September 15 [vgl. Nr. 296] bei.
Zusatzinformationen: Aufgrund der fragmentarischen Überlieferung lässt sich das...

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 728 Die Brüder Heinrich und Friedrich (Fritz) von Schlitz zu Heusenstamm bekunden, dass sie Johann [von Merlau], Abt von Fulda, zwei Höfe, einen in Ut... 1415 - 1415 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 728
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1415 Juli 8
Originaldatierung: ... der gegeben ist nach Cristi geburte viertzehen hundert jare darnach...
(Voll-) Regest: Die Brüder Heinrich und Friedrich (Fritz) von Schlitz zu Heusenstamm bekunden, dass sie Johann [von Merlau], Abt von Fulda, zwei Höfe, einen in Uttrichshausen, bearbeitet von (Bynsogk), und einen in Hartershausen, jetzt bearbeitet von Simon Hertweng, für 47,5 Gulden wiederkäuflich verkauft haben. Die Hofbewohner liefern an Michaelis [1415 September 29] fünf Viertel Roggen (kornes) und fünf Viertel Hafer nach Fulda. Beim Rückkauf zahlen Heinrich und Friedrich an Kathedra Petri [Februar 22] 47,5 Gulden. Die Getreideabgabe wird mit dem zur Zeit des Rückkaufs gültigen Marktpreis in Fulda bewertet. Erfolgt die Ablösung nicht, wird die Getreideabgabe weiter gezahlt. Siegelankündigung der Rücksiegel. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel 1, Papiersiegel 2)
Siegler: Heinrich von Schlitz zu Heusenstamm, Friedrich von Schlitz zu Heusenstamm
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Papier, zwei auf der Rückseite aufgedrückte Papiersiegel
Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 434, f. 199v-200r

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 729 Frowin von Haun (Huene) bekundet, dass er Johann [von Merlau], Abt von Fulda, den Anteil an der Burg Weyhers, den sein verstorbener Vetter Simon v... 1415 - 1415 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 729
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1415 August 14
Originaldatierung: Datum anno Domini M° CCCC° XV° in vigilia assumptionis Marie
(Voll-) Regest: Frowin von Haun (Huene) bekundet, dass er Johann [von Merlau], Abt von Fulda, den Anteil an der Burg Weyhers, den sein verstorbener Vetter Simon von Haun wiederkäuflich an seinen verstorbenen Vater Heinrich von Haun für 700 Gulden verkauft hatte, für dieselbe Summe Geldes verkauft hat. Die darüber ausgestellte Urkunde [von 1372 Januar 30] hat er dem Abt übergeben. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler: Frowin von Haun
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 434, f. 169rv
Zusatzinformationen: Vgl. Nr. 508 ad 1372 Januar 30.

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 730 Johann (Hans) von Bimbach, Sohn des verstorbenen Friedrich (Fritzsche) von Bimbach, und seine Ehefrau Swenhild verkaufen mit Zustimmung Konrads vo... 1415 - 1415 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 730
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1415 Oktober 9
Originaldatierung: Datum anno Domini M° CCCC° XV° uff sente Dyonisien tag
(Voll-) Regest: Johann (Hans) von Bimbach, Sohn des verstorbenen Friedrich (Fritzsche)...
Siegler: Johann von Bimbach, [Konrad von Habel], [Konrad von Lütterz]
Siegler: [Johann von Bimbach]
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, vier mit Pergamentstreifen angehängte Siegel...
Weitere Überlieferung: Inseriert in Urkunde Nr. 971; StaM, Kopiare Fulda: K 432, f. 364...

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 731 Johann [II. von Brunn], Bischof von Würzburg, Johann [von Merlau], Abt von Fulda, und Ludwig, Landgraf von Hessen, bekunden, dass sie sich zum Nut... 1415 - 1415 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 731
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1415 Oktober 13
Originaldatierung: Geben zu Vache des nehsten Sontags vor sentt Galli tag anno Domini...
(Voll-) Regest: Johann [II. von Brunn], Bischof von Würzburg, Johann [von Merlau], Abt von Fulda, und Ludwig, Landgraf von Hessen, bekunden, dass sie sich zum Nutzen und Frieden von Land und Leuten auf drei Jahre zur friedlichen Regelung von Streitigkeiten und gegenseitiger Hilfe verbündet haben. Sie verpflichten sich, vorgebrachte Streitfälle innerhalb eines Vierteljahres auf gemeinsamen Tagen zu untersuchen, zu schlichten sowie jedenfalls zu verhindern, dass einer ihrer Männer oder Diener aus seinem Land heraus Krieg gegen einen anderen führt. Wer dagegen verstößt, verliert Frieden und Geleit, wird mit Pfandschaft belegt und darf weder behaust, verköstigt noch zu Kauf- oder Verkaufsgeschäften zugelassen werden. Von diesem Bündnis ist König Sigismund ausgenommen. Ausstellungsort: Vacha. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 2, Avers 3)
Siegler: [Johann [II. von Brunn], Bischof von Würzburg]
Siegler: Abt Johann
Siegler: Ludwig, Landgraf von Hessen
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, drei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel...
Weitere Überlieferung: StaM Kopiare
Druckangaben: Regest: Landgrafenregesten, Nr. 2882

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Urkunde HStAM, Urk. 75, 732 Katharina von Eberstein, geborene von Malkes, verkauft mit Zustimmung des Johann von Malkes, Domherr von Würzburg, und des Dietrich von Malkes, ih... 1415 - 1415 Detailseite
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Signatur: HStAM, Urk. 75, 732
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1415 November 23
Originaldatierung: ... der gegeben ist nach Cristi geburte viertzehenhundert jare darnach...
(Voll-) Regest: Katharina von Eberstein, geborene von Malkes, verkauft mit Zustimmung des Johann von Malkes, Domherr von Würzburg, und des Dietrich von Malkes, ihrer Brüder, sowie des Engelhart [von Eberstein], Domherr von Würzburg, und des Dietrich von Eberstein, Brüder, ihrer Söhne, dem Johann [von Merlau], Abt von Fulda, die Güter in Niederbieber, die Nikolaus von Malkes, ehemals Domherr von Würzburg, und Dietrich von Malkes, verstorbener Vater der Katharina, wiederkäuflich von den von Haun (Huene) erworben hatten. Sie verpflichtet sich zur Auslieferung der darüber ausgestellten Urkunden. Das Wiederkaufsrecht der von Haun bleibt unangetastet. Gleichzeitig verkauft sie dauerhaft ein Gut in Langenbieber, derzeit bearbeitet von Konrad (Contzichen ?) Gopel, und ihren Besitz in Reinhards im Gericht Rockenstuhl. Katharina weist die Landbewohner (lantsiedel, buweluete und czinsluete) zur Anerkennung des Abtes an. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 3, Avers 5)
Siegler: Katharina von Eberstein, geborene von Malkes
Siegler: [Johann von Malkes, Domherr von Würzburg]
Siegler: Dietrich von Malkes
Siegler: [Engelhart von Eberstein, Domherr von Würzburg]
Siegler: Dietrich von Eberstein
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, fünf mit Pergamentstreifen angehängte Siegel...
Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 434, f. 172v-173r

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