Identifikation (Urkunde)
Datierung
1411 Januar 17
Originaldatierung
Datum anno Domini millesimo CCCC° XI° ipso die beati Antonii confessoris
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Johann [von Merlau], Abt von Fulda, genehmigt, dass Simon von Steinau genannt Steinrück, dem das Kloster früher den Zehnten und das Gericht Dietershausen verpfändet hatte, gemeinsam mit dessen Ehefrau Felice dem Siegfried von Haysberg und dessen Ehefrau Barbara seine Rechte im Dorfe Dipperz für 100 Gulden auf Wiederkauf verkauft. Sollten Abt und Kloster die Güter von Simon einlösen wollen, zahlen Simon und seine Erben zuerst die 100 Gulden an Siegfried und Barbara. Simon und Felice können den Wiederkauf jährlich an Kathedra Petri [Februar 22] verlangen, müssen dies vier Wochen vorher ankündigen und innerhalb von vier Wochen zahlen. Auch die Käufer können mit vierwöchiger Frist zu Kathedra Petri den Wiederkauf verlangen; können die Verkäufer die Summe nicht aufbringen, können die Käufer unter Wahrung der bestehenden Rechte an jemand anderen verkaufen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler
[Abt Johann von Fulda], Simon von Steinau
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 1 fehlt)
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Vgl. Nr. 713.
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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