Identifikation (Urkunde)
Datierung
1478 Oktober 2
Originaldatierung
... der geben ist nach Cristi geburt vierzehenhundert und danach im achtundsibenczigisten jare uff Freitagk nach sant Michels tagk
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, bekundet, dass er von seinem Bruder, Graf Wilhelm [IV.] von Henneberg, 750 Gulden, die dieser anderswo aufgenommen hat, empfangen hat. Davon erhält Wilhelm zu Lebzeiten Johanns 45 rheinische Gulden fränkischer Währung als Zins. Nach dem Tod Abt Johanns zahlen sein Nachfolger und der Konvent binnen eines halben Jahres die 750 Gulden an Graf Wilhelm oder seine Erben zurück. Zahlungsort ist Kaltennordheim; die Geldboten erhalten freies Geleit. Dekan Konrad von Allendorf und der Konvent von Fulda stimmen der Vereinbarung zu. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Siegler
Johann von Henneberg, Abt von Fulda
Dekan Konrad von Allendorf und der Konvent von Fulda
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel
Weitere Überlieferung
StaM, Kopiare Fulda: K 436, S. 38-40
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Die Urkunde ist durch einen Einschnitt ungültig gemacht worden.
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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