HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 560

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1381 Mai 27

Originaldatierung 

... der gebin ist nach Cristis geburt in jar und in dage als auch vorgeschrebin

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Der Provisor und die Brüder des Hospitals des Johanniterordens in Grafenau bekunden, dass ihnen Konrad [von Hanau], Abt von Fulda, Dekan Martin und der Konvent von Fulda, eine im Folgenden inserierte Urkunde ausgestellt hat. Sie bestätigen die Einräumung des Wiederkaufrechts für die Vogtei über das Dorf Gläserzell. Siegelankündigung. Inserierte Urkunde von 1381 Mai 27: Abt Konrad bekundet, dass er mit Zustimmung des Dekans Martin und des Konvents von Fulda an den Provisor und die Brüder des Hospitals des Johanniterordens in Grafenau die Vogtei über Gläserzell, wo die Brüder des Johanniterordens täglich nach der Vesper für alle Verstorbenen und die Sünden der Lebenden, deren Almosen erwartet werden, singend und lesend beten, wie in der neuen Seelgerätsstiftung des Friedrich von Lisberg und seiner Ehefrau Mechthild verlangt, für 60 Pfund Heller, das Pfund für zehn Schilling weißer Pfennige oder Währung, wie sie in Fulda gültig sind, wiederkäuflich verkauft hat. Sollten die Käufer in ihrem Besitz beeinträchtigt werden, werden sie von Friedrich unterstützt. Nach dem Tod Friedrichs können die Käufer einen neuen Vogt einsetzen. Sollte Grafenau aus dem Johanniterorden ausscheiden, fällt die Vogtei an die Ordensniederlassung in Nidda. Siegelankündigung von Abt und Dekan mit dem Konvent. (... der gebin ist nach Cristis geburt dryczehin hundirt jar in dem eyn und achtzigisten jar an Mantage nach sent Urbans dage). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)

Siegler 

Friedrich von Lisberg

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
Detailseite Original Original