HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 1901

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

[1668 September 3]

Alte Archivsignatur 

1668

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Eidesformel für [Bernhard] Gustav Adolf, Markgraf von Baden[-Durlach], Novize [und Koadjutor] von Fulda. [Bernhard] Gustav Adolf gelobt Petrus, der Römischen Kirche, Papst Clemens IX. und seinen rechtmäßigen Nachfolgern Gehorsam; er will weder mit Rat, Zustimmung oder Tat die Genannten in irgendeiner Form schädigen; er will die Rechte des Papsttums wahren; er wird päpstliche Legaten ehrenvoll empfangen und unterstützen; wenn er Kenntnis von Handlungen gegen den Papst erhält, wird er diesen benachrichtigen; er will alle päpstlichen Gesetze, Entscheidungen, Reservationen, Provisionen und sonstige Verlautbarungen des Papstes mit ganzer Kraft befolgen; er will alle Häretiker, Schismatiker und Rebellen der Kirche nach Möglichkeit verfolgen; Einladungen zu Synoden wird er Folge leisten, wenn er nicht verhindert ist; den Besitz seines Klosters wird er bewahren und nicht verkaufen, verschenken, verpfänden oder als Lehen ausgeben, auch nicht mit Zustimmung des Konvents, es sei denn mit Zustimmung des Papstes; auch das Verbot der Investitur von Jurisdiktionalgütern (investiturarum bonorum iurisdictionalium) an Niederkirchen (ad ecclesias inferiores spectantium) will der Abt einhalten. Sic me Deus adiuvet et hec sancta Dei evangelia. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Bleibulle: Apostelstempel, Namensstempel)

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, Bleibulle an Hanfschnur (angeknotet)

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Unter dem Text rechts: (W. Warcrinus [?]).

Unter dem Text links: (XVI [?] [grossi] / Wd. Rubeus [?] / V. Bodeson).

Unter dem Text links auf der Innenseite: (X [?]).

Über dem Text Oben rechts: (Concordat M. Minuotius [?]).

Auf der Rückseite: (Forma iuramenti / A. V. Defaminis pro magistris).

Die Datierung folgt der Urkunde Nr. 1906, in der auf das Eidformular Bezug genommen wird. Die von der päpstlichen Kanzlei übersandte Eidesformel wurde ohne Faltung einer Plica durch die an Hanfschnur befestigte Bleibulle verschlossen. Darauf weist bereits die Urkunde Nr. 1906 hin (formam quam sub bulla nostra mittimus introclusam).

Vgl. Nr. 1900 und 1902-1906.

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
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