HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 1859

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1644 April 2

Originaldatierung 

So geben unndt geschehen den andern Aprilis deß eintaußent sechshundert vier und viertzigsten jahrs

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Es wird bekundet, dass es nach dem Tod Hermann Georgs [von Neuhof], Abt von Fulda, zwischen dem Konvent von Fulda und Joachim von Gravenegg, erwählter Abt von Fulda, einerseits, und Johann Salentin von Sinzig, verkündeter (postulierter) Koadjutor von Fulda und Domdekan in Magdeburg, andererseits, wegen der Verwaltung des Klosters Fulda und der damit verbundenen Rechte zu Streitigkeiten gekommen ist. Die Streitparteien haben darauf Johann Philipp [von Schönborn], Bischof von Würzburg, als vertrauenswürdigen Nachbarn und Freund des Klosters Fulda als Vermittler angerufen, damit dieser die Streitigkeiten durch abgeordnete Personen mit einem Vergleich beilegen lässt. Der in Köln residierende apostolische Nuntius hat darauf den folgenden Vergleich vorgeschlagen. [1.] Joachim von Gravenegg, erwählter Abt von Fulda, sowie Dekan und Konvent von Fulda versprechen, dass sie Johann Salentin, Koadjutor von Fulda, dafür, dass er alle Ansprüche auf das Koadjurat aufgibt, zeitlebens die dem Kloster inkorporierte Propstei St. Sixtus in Holzkirchen sowie das Amt Saaleck mit allen Einkünften und Rechten übertragen. [2.] Von den Einkünften der Propstei Holzkirchen behalten sich Abt und Konvent von Fulda die Zinse in Baunach [nordwestlich Bamberg] vor, die sie bislang als Küchenspeise an die Propstei geliefert haben. Johann Salentin sagt zu, die Schutz- und Atzgelder (schutz unndt atztgefäll), die jährlich an das Bistum Würzburg von der Propstei zu zahlen sind, zu entrichten. Desgleichen verspricht er, die auf der Propstei ruhenden Schulden, die vor Jahren mit Zustimmung von Abt und Konvent festgestellt worden sind, ohne Säumnis zu bezahlen. Es handelt sich um folgende Schulden: die Augustiner in Würzburg erhalten zehn Gulden Zins von einer Pfandsumme von 200 Gulden; Egidius Behlm [?] aus Wertheim [westlich Holzkirchen] erhält 19 Gulden von einer Pfandsumme von 300 Gulden; derselbe erhält fünf Gulden von einer Pfandsumme von 100 Gulden; Justus Balthasar (Balthsar [?]) Ruffer aus Nürnberg erhält 30 Gulden von einer Pfandsumme von 600 Gulden; alle Geldbeträge sind in fränkischer Währung zu zahlen; die Witwe des Valentin Gröpf [?] aus Fulda erhält 25 Reichstaler von einer Pfandsumme von 500 Reichstalern. Wenn herausgefunden werden sollte, dass die Forderung des Zinses von 20 Gulden, die vom Domkapitel Würzburg gegenüber der Propstei Holzkirchen erhoben wird, die auf die Forderung aber bislang nicht geantwortet hat, rechtmäßig ist, hat Johann Salentin diesen Zins ebenfalls widerspruchslos zahlen. Wenn noch weitere Schulden der Propstei vorhanden sind, zahlen diese Abt und Konvent von Fulda. [3.] Im Amt Saaleck ist dem Abt von Fulda die Zentgerichtsbarkeit sowie der Zoll und die Steuer (uffschlag) vorbehalten. Von den Untertanen kann der Abt zudem die bislang üblichen Reichs- und Landessteuern sowie Kriegssteuern (contribution) erheben. Die Erhebung der Kriegssteuer muss Johann Salentin vorher angekündigt werden. Er kann zudem jemanden bestimmen, der dem Einzug der Kriegssteuer beiwohnt. [4.] Die Kollatur der Pfarreien im Amt Saaleck steht Johann Salentin, die Bestätigung (confirmation) der Pfarrer dem Abt von Fulda zu. [5.] Abt und Konvent von Fulda verzichten darauf, die 4000 Reichstaler [von Johann Salentin] zurückzufordern. [6.] Johann Salentin erhält das Recht, in die Wälder, die zur Kellerei Hammelburg gehören und diesseits von [Bad] Brückenau liegen, 24 Schweine ohne Entrichtung der Mastabgabe zu treiben. In denselben Wäldern darf er zudem von zwei Jägern (wildtschützen) Rot- und Schwarzwild jagen lassen. Das Recht des Abtes von Fulda, in den Wäldern einen oder mehr Förster jagen zu lassen, bleibt von dieser Vergünstigung unberührt. [7.] Die Zins- und Heberegister der Propstei Holzkirchen und des Amts Saaleck sollen doppelt ausgefertigt und von einem Notar Vidimi erstellt werden; jede Partei erhält ein Exemplar. [8.] Johann Salentin verpflichtet sich, die ihm überlassenen Güter der Propstei und des Amts Saaleck nicht zu verkaufen oder zu verpfänden; alle Besitzungen sind in dem Umfang zu bewahren, wie sie ihm übergeben worden sind; für Brand- oder Kriegsschäden hat er nicht zu haften. Die Untertanen des Amts Saaleck und der Propstei soll er angesichts der Kriegswirren nicht mit zusätzlichen Abgaben belasten. Beide Streitparteien behalten sich bei Zuwiderhandlungen gegen diesen Vergleich alle Rechtsmittel vor; sie bitten zudem für sich und ihre Nachkommen Bischof Johann Philipp, mit seiner Autorität dahin zu wirken, dass beide Streitparteien zukünftig alle Artikel dieses Vergleichs einhalten, was der Bischof zusagt. Siegelankündigung. Ankündigung des Sekretsiegels des Abtes. Ankündigung der Unterfertigung. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. und 3. Seite, 4. und 5. Seite, 6. und 7. Seite, 8. Seite, 9. Seite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel 1, Papiersiegel 2, Lacksiegel, Papiersiegel 3)

Unterschriften 

(Johan Philip manu propria / Joachimus electus / abbas Fuldensis manu propria / J[ohann] Salentin postulierter / coadiutor des fürstlichen / stiffts Fuldta freiherr / von Sintzig domdechant / zu Magdeburg manu propria / Matthias Benedictus von Rind / torff des fürstlichen stifts / Fuldt dechant vor mich / undt meine samptlige mit / capitularn manu propria)

Siegler 

Abt Joachim, Bischof Johann Philipp, Johann Salentin von Sinzig, Matthias Benedikt von Rindtorff

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Papier, drei aufgedrückte Papiersiegel, aufgedrücktes Lacksiegel

Druckangaben 

Schannat, Dioecesis Fuldensis cum annexa sua hierarchia, Nr. CLXXXVII [unvollständiges Exzerpt]; Hack, Rechtsstreit, S. 250 f. Nr. 11 [Teildruck].

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Vgl. zu den Auseinandersetzungen von Abt und Konvent mit Johann Salentin von Sinzig Leinweber, Fuldaer Äbte und Bischöfe S. 131 ff.

Die oben inserierte Artikelzählung ist in der Urkunde nicht enthalten.

Die 4000 Reichstaler waren Johann Salentin für eine Reise nach Wien gegeben worden, die er aber nicht antrat; das Geld verbrauchte er in Würzburg, vgl. Leinweber, Fuldaer Äbte und Bischöfe, S. 133.

Repräsentationen

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