HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 1662

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1584 Oktober 22

Originaldatierung 

Geschehen unnd geben zu Bruckhenaw denn zwayundzwainzigsten Octobris im tausent funfhundert unnd vierundachtzigsten iar

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Es wird bekundet, dass zwischen dem verstorbenen Abt von Fulda einerseits und den von Schlitz genannt von Görtz, nunmehr vertreten durch Eustachius (Stachius) von Schlitz genannt von Görtz, Hofmeister und Rat in Würzburg und Amtmann in Neustadt (zue der Newstadt), Streitigkeiten über die Grenzen, die Wälder, das Weiderecht und andere Nutzungen in Dreistelz [Ortsteil von Oberleichtersbach] und am Sinnberg [südlich von Bad Brückenau] bei den Dachslöchern bestanden, die bis heute nicht beigelegt worden sind. Eustachius von Schlitz hat Heinrich [von Bobenhausen], Hochmeister des Deutschen Ordens und kaiserlicher Kommissar des Klosters Fulda, gebeten, diese Streitigkeiten, die auch den Untertanen (armen leuthe) seit einiger Zeit den Viehtrieb nicht mehr ermöglichen, durch ihn und die Statthalter und Räte von Fulda mit einem Vergleich beilegen zu lassen. Der Hochmeister Heinrich hat dem zugestimmt und Grenzbegehungen (genge) in Modlos (Mattloß) und Oberleichtersbach durchführen sowie die Verpflichtungen, die die beiden Gemeinden der Herrschaft schuldig sind, ermitteln lassen. Der umstrittene Ort ist mit einer Messrute (meßgertten) von zwei vereidigten Feldvermessern (feldtmesser) aus Hammelburg in zwei gleiche Teile aufgeteilt worden. Die Hälfte Richtung Modlos ist dem Kloster, die andere Hälfte den von Schlitz mit allen dazu gehörenden Nutzungsrechten zugewiesen worden. Da die Weidefläche an den genannten Orten von Untertanen beider Streitparteien genutzt wird, sind durch vier vereidigte Steinsetzer aus [Bad] Brückenau zwölf Grenzsteine am Berg Dreistelz und sechs Grenzsteine am Sinnberg bei dem Sandbronn beziehungsweise bei den Dachslöchern gesetzt worden; was unter dem Pfaffenweg Richtung Wernarz (Wernertes) liegt, gehört dem Kloster, was Richtung [Bad] Brückenau liegt, steht den von Schlitz zu. Es folgt eine genaue Beschreibung der Grenzsteine. Jede Partei kann ihren Teil nach ihrem Gutdünken nutzen und Schonungen anlegen. Beide Seiten sollen aber die überlieferten Weiderechte der Gemeinden Modlos und Oberleichtersbach an den beiden genannten Orten nicht einschränken, jedoch ohne dass die Schonungen einen Schaden erleiden. Ankündigung des Sekretsiegels des Hochmeisters Heinrich und Siegelankündigung. Ausstellungs- und Handlungsort: [Bad] Brückenau. (siehe Abbildungen: Seite 1, Seite 2 und 3, Seite 4 und 5, Seite 6, Rückseite; Siegel: Papiersiegel 1, Papiersiegel 2)

Siegler 

Hochmeister Heinrich, Eustachius von Schlitz genannt von Görtz

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Papier, zwei aufgedrückte Papiersiegel

Weitere Überlieferung 

Vgl. Nr. 1661 [1584 Oktober 22].

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Mit welchem Abt des Klosters Fulda die Schlitz von Görtz dieses Rechtsgeschäfts ursprünglich abschlossen, lässt sich nicht mehr schlüssig ermitteln.

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
Detailseite Original Original