HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 1074

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1471 April 2

Originaldatierung 

... der geben ist nach Cristi unnsers Hern gepuerte tusent vierhundert und in dem einundsibentzigstem jaren am Dinstag nach Judica

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, Hauptmann Graf Johann von Henneberg, Dekan Konrad und der Konvent von Fulda bekunden, dass sie wegen der Auseinandersetzung um die Burg Bieberstein und die Zehnten in Dienheim und Dolgesheim jenseits des Rheins durch Marschall Stam von Schlitz, Heinrich Küchenmeister, Philipp von Herda den Älteren und Lorenz von Hutten als Schiedsleute zu einer Einigung gebracht worden sind. Die Einigung hat keine Auswirkung auf einen Vertrag über eine Verpfändung zwischen Abt, Hauptmann sowie Dekan und Konvent. Graf Johann soll die Burg Bieberstein bis kommenden Tag Kathedra Petri [1472 Februar 22] besitzen. Die darüber ausgestellte Urkunde soll er beim Rat [der Stadt] Fulda hinterlegen. Die Burg Bieberstein ist durch Dekan und Konvent dem Abt gemäß einer darüber ausgefertigten Urkunde, die ebenfalls beim Rat von Fulda hinterlegt ist, für 2500 Gulden verpfändet. Nach Abwicklung des Geschäfts, ebenfalls bis zum kommenden Tag Kathedra Petri, wird Graf Johann dem Dekan und dem Konvent die Burg auch ohne Ankündigung der Ablösung (auch an furkundigunge der ablosuenge) übergeben, es sei denn, der Abt kündigt die Ablösung der Burg an und zahlt die entsprechende Summe. Graf Johann soll dem Abt Bieberstein aushändigen. Der Abt soll die Burg aber nicht an fremde Herren verkaufen oder verpfänden. [Der Abt?] schuldet Johann (Hansen) von Dörnberg 1000 Gulden für Bieberstein [?]. Die Summe soll er von den 2500 beim Rat hinterlegten Gulden zur Ablösung seiner Forderung zahlen. Die übrigen 1500 Gulden sollen beim Rat hinterlegt und zur Anzahlung der Ablösung der Verpfändung von Rockenstuhl in Höhe von 2200 Gulden an den Erzbischof von Mainz oder Bosse von Buchenau verwendet werden. Lässt sich die Ablösung nicht durchführen, soll Graf Johann mit Rat der vier Schiedsleute und anderer Lehnsleute des Klosters über eine Verwendung zum Nutzen des Klosters entscheiden. Von den übrigen 900 Gulden sollen Dekan und Konvent 400 Gulden an Graf Johann zum Nutzen des Dekans und des Konvents von Petersberg bei Fulda geben. Von den restlichen 500 Gulden sollen jeweils 250 Gulden von Graf Johann bzw. von Dekan und Konvent zum Nutzen des Klosters angelegt werden. Graf Johann sowie Dekan und Konvent von Petersberg bei Fulda sollen die Urkunden über die oben genannten Zehnten den vier Schiedsleuten vorlegen. Bei Uneinigkeit über die Zuteilung sollen die vier zwei oder drei Angehörige der Ritterschaft hinzuziehen und eine Entscheidung über den Besitz der Zehnten fällen. Alle Forderungen in Bezug auf die Zehnten sollen damit erledigt sein. Kirchliche und weltliche Rechtsmittel sollen nicht eingelegt werden. Graf Johann verspricht Dekan und Konvent von Fulda Schutz wegen Burg und Gericht Bieberstein. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)

Siegler 

[Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda]

[Hauptmann Johann, Graf von Henneberg]

[Konvent von Fulda]

[Stam von Schlitz]

[Heinrich Küchenmeister]

[Philipp von Herda der Ältere]

[Lorenz von Hutten]

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, sieben angehängte Siegel (fehlen)

Weitere Überlieferung 

Nr. 1073.

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
Detailseite Original Original