Identifikation (Urkunde)
Datierung
1443 September 29
Originaldatierung
Datum anno Domini millesimo quadringentesimo quadragesimo tercio Michaelis archangeli
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Hermann [von Buchenau], Abt des Klosters Fulda, bekundet, dass er Heinrich Krantz, dessen Ehefrau Gele und ihren Erben ein Gut in Neuhof in der Neustadt, das vor ihm Konrad Weynher zu Lehen hatte, samt Zubehör, Hofstatt, Garten und Ackerwiesen zu Erblehen verliehen hat. Dafür sollen Heinrich und Gele jährlich drei Gulden zahlen, zur Hälfte an Walpurgis [Mai 1] und zur Hälfte an Michaelis [September 29], sowie jährlich ein Festbrot (schone brot), ein Fastnachtshuhn und zwei Sommerhühner geben und jährlich sechs Frontage leisten. Wenn die Lehnsnehmer das Gut wieder verkaufen wollen, sollen sie es zuerst dem Kloster Fulda anbieten. Sollte es das Kloster Fulda zu gleichen Bedingungen nicht zurückkaufen, dürfen sie es anderweitig verkaufen. Dann müssen sie an das Kloster Fulda vom Verkaufspreis den zehnten Teil (den czehenden phennigk) abführen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler
Abt Hermann
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (beschädigt)
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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