HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 903

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1441 Februar 22

Originaldatierung 

... der gegeben ist an tage und in deme iare als oben geschriben stehet

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Die Bürgermeister, die Schöffen, der Rat und die Bürger der Stadt Fulda bekunden, dass sie von Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda, Dekan Heinrich und dem Konvent von Fulda eine im Folgenden inserierte Urkunde über Steuer und Bede erhalten haben. Siegelankündigung. Inserierte Urkunde von 1441 Februar 22: Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda, bekundet, dass er mit Zustimmung des Dekans Heinrich und des Konvents von Fulda mit den Bürgermeistern, Schöffen, Räten und Bürgern der Stadt Fulda übereingekommen ist, dass diese dem Kloster als Steuer 1000 rheinische Gulden geben, wofür das Kloster Fulda in den nächsten 15 Jahren die Steuer von denjenigen Fuldaer Bürgern, die vom Fass gezapften Wein ausschenken (czaphenwyne schengket), nicht anheben will. Es bleibt wie bisher dabei, dass die Fuldaer Bürger von jedem verkauften Maß einer Stelze einen Pfennig abzugeben haben, wovon die Hälfte an das Kloster geht. Siegelankündigung des Abtes Hermann und des Konvents von Fulda). (Datum anno Domini millesimo quadringentesimo quadragesimo primo kathedra Petri). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)

Siegler 

Stadt Fulda

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
Detailseite Original Original