HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 780

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1422 Januar 14

Originaldatierung 

Datum anno Domini millesimo quadringentesimo vicesimosecundo ipsa die Felicis in pincis

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Frowin von Haun bekundet für sich und seine Ehefrau Margarete (Grete), dass er mit Zustimmung seiner Vettern Apel von Haun, seines Sohnes Reinhard von Haun und Johanns (Hans) von Haun dem Johann [von Merlau], Abt von Fulda, Pfleger Hermann [von Buchenau], Dekan Konrad [vom Berg], und dem Konvent von Fulda, eine Hälfte seines Anteils an dem großen und kleinen Steinhaus (kemenaten) in der Burg Burghaun, insgesamt ein Viertel der Steinhäuser der Burg, verkauft hat und dazu das, was sein verstorbener Vater gemäß der darüber ausgestellten Urkunde dem verstorbenen Neidhard (Nithart) von Buchenau für 1524 Gulden in der Stadt Haun und den Dörfern Rothenkirchen, Klausmarbach, Steinbach, Dammersbach und Marbach, gelegen an der Staße zwischen Hünfeld und Fulda, sowie Rudolphshan, Nüst bei Hünfeld und Hünhan mit allem Zubehör verkauft hatte. Dazu kommt sein Erbe an dem halben Haus (under Schottenheuers huse) Burghaun, das jetzt Heinrich (Henze) Hunt bewirtschaftet. Frowin steht eine bei Rothenkirchen gelegene Wiese im Wert von 60 Gulden von Apel von Haun zu, die in dem Verkauf an Neidhard von Buchenau inbegriffen war und die auch jetzt inbegriffen sein soll. Sollte Apel die Wiese zurückkaufen, fällt der Kaufpreis an den Abt; nach Ablösung der Wiese wird die Pfandsumme um 60 Gulden reduziert. Abt und Kloster haben Frowin für den genannten Besitz 1724 kleine rheinische Gulden gezahlt; darin enthalten sind die 1524 Gulden an die Brüder Engelhard und Eberhard von Buchenau, Söhne des verstorbenen Neidhard. Der Käufer der Burg soll 100 Gulden oder mehr, wenn nötig, für den Bauunterhalt aufwenden; kommt es darüber zu Streitigkeiten, sollen die zu Wächtern über den Burgfrieden gewählten Personen schlichten. Beim Wiederkauf werden die Aufwendungen für die Instandhaltung erstattet. Frowin versichert, dass er weder das verkaufte Gut noch seinen weiteren Anteil an der Burg anderweitig verkauft hat. Er behält sich und seinen Erben den Wiederkauf für 1724 Gulden mit vorheriger vierteljährlicher Ankündigung zu Kathedra Petri [Februar 22] vor. Zahlungsort ist nach dem Willen des Klosters Fulda entweder Bieberstein oder Hünfeld. Frowin erhält freies Geleit. Die Urkunde über den Verkauf muss zurückgegeben werden. Scheitert die Bezahlung, können Abt und Kloster die Güter anderweitig verkaufen. Die Erträge an Getreide und Stroh von der Winteraussaat und die Kosten für die Ernte werden beim Wiederkauf geteilt. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2, Avers 3, Avers 4)

Siegler 

Frowin von Haun, Apel von Haun, Reinhard von Haun, Johann von Haun

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, vier mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 3 und Nr. 4 beschädigt)

Weitere Überlieferung 

StAM, Kopiare Fulda: K 436, S. 287-292; StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 8, Nr. 110 [Auszug].

Repräsentationen

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