Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Eheabsprache zwischen Gerlach von Limburg und Graf Wilhelm von Katzenelnbogen
Datierung
1325
Alte Archivsignatur
Schublade 81 Nr. 68
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Gerlach, Herr zu Limburg, und seine Frau Kunigunde verloben ihren Sohn Johann mit Anna, Tochter Graf Wilhelms von Katzenelnbogen, und ihre Tochter Uda mit Graf Wilhelms ältestem Sohn. Sobald die Kinder mündig geworden (zu iren tagen kommen) sind, sollen die Ehen vollzogen werden. Wenn Johann und Anna einander beigeschlafen haben, wollen die Aussteller Anna eine jährliche Gülte von 200 Mark und eine angemessene Wohnung für 2000 Mark als Wittum anweisen, das sie lebenslänglich besitzen soll. Sterben Johann und Anna ohne Leibeserben, fällt dieses Wittum an Annas nächste Erben zurück. Uda soll Graf Wilhelms ältestem Sohn Johann als Gemahl ihren Erbteil als Mitgift einbringen. Hierfür werden gen. Grafen und Adlige als Bürgen gesetzt.
Druckangaben
Wenck, Hessische Landesgeschichte 1, Nr. 157; Demandt, Regesten Katzenelnbogen 1, S. 224 Nr. 659.
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
vgl. Landgrafen-Regesten Online Nr. 12744
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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