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HStAM Bestand Urk. 1 Nr. 5022

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest

Eheabsprache zwischen Gerlach von Limburg und Graf Wilhelm von Katzenelnbogen

Datierung

1325

Alte Archivsignatur

Schublade 81 Nr. 68

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest

Gerlach, Herr zu Limburg, und seine Frau Kunigunde verloben ihren Sohn Johann mit Anna, Tochter Graf Wilhelms von Katzenelnbogen, und ihre Tochter Uda mit Graf Wilhelms ältestem Sohn. Sobald die Kinder mündig geworden (zu iren tagen kommen) sind, sollen die Ehen vollzogen werden. Wenn Johann und Anna einander beigeschlafen haben, wollen die Aussteller Anna eine jährliche Gülte von 200 Mark und eine angemessene Wohnung für 2000 Mark als Wittum anweisen, das sie lebenslänglich besitzen soll. Sterben Johann und Anna ohne Leibeserben, fällt dieses Wittum an Annas nächste Erben zurück. Uda soll Graf Wilhelms ältestem Sohn Johann als Gemahl ihren Erbteil als Mitgift einbringen. Hierfür werden gen. Grafen und Adlige als Bürgen gesetzt.

Druckangaben

Wenck, Hessische Landesgeschichte 1, Nr. 157; Demandt, Regesten Katzenelnbogen 1, S. 224 Nr. 659.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

vgl. Landgrafen-Regesten Online Nr. 12744

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
Original Urkunde