HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 464

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1363 September 7

Originaldatierung 

Der gegeben ist nach Cristis geburte druzenhundert iar und yn dem drye und sechzegesten iare an unser frouwen abende als sy geborn wart

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Konrad von Bellersheim (Beldersheym), Propst des Michaelsklosters bei Fulda, Dekan Dietrich und der Konvent bekunden, dass Heinrich von Hohenberg, Abt [von Fulda], als er noch lebte, dem Propst und dem Konvent ein Haus gegeben hat, das bei Gelen Kelneryn [?] liegt und zum Lorbeerbaum heißt. Von diesem Haus erhalten Konrad und der Konvent jährlich jeweils an Walpurgis [Mai 1] und an Michaelis [September 29] sieben Schilling Pfennige. Auf einem anderen Haus, das ebenfalls beim Lorbeerbaum liegt und Wigand Kulers gehörte, liegt ein jährlicher Zins von jeweils vier Pfund Hellern, zahlbar an Walpurgis und an Michaelis an Propst und Konvent. Von einer Wiese und vier Äckern (vier bete acker landes), die am (Gretzebach) liegen und auf der einen Seite an den Acker des Abtes von Fulda, auf der anderen an den Acker Johanns von Hasela angrenzen, erhalten Propst und Konvent jährlich sechs Schilling Pfennige Zins an Michaelis. Alle diese Erträge sollen zur Hälfte der Propstei und zur Hälfte dem Konvent zustehen. Sollte der Zins nicht pünktlich gezahlt werden, haben beide Parteien die Möglichkeit zu pfänden. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)

Zeugen 

Heinrich Ring, Dekan von Neuenberg

Ludwig von Babenberg und Johann von Babenberg, beide Konventsherren

Siegler 

[Konrad von Bellersheim mit dem Konvent]

[Dekan Dietrich mit dem Konvent]

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (fehlen)

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
Detailseite Original Original