Typ Signatur   Bezeichnung Laufzeit Info Aktion
Urkunde HStAM, Urk. 75, 445 Der Ritter Wilhelm von Bimbach (Biembach) bekundet für sich und seine Erben, dass er sich mit Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, und dem Ko... 1361 - 1361 Detailseite
verz76128
Signatur: HStAM, Urk. 75, 445
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1361 Januar 26
Originaldatierung: Nach Cristis geburt dritzen hundirt iar in dem eyn und sechtzigistin...
(Voll-) Regest: Der Ritter Wilhelm von Bimbach (Biembach) bekundet für sich und seine Erben, dass er sich mit Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, und dem Konvent von Fulda ausgesöhnt hat und verspricht, ihnen seinen Anteil an der Burg (hus) Mackenzell offen zu halten, wie es für ihn und seine Ganerben ist; auch seine Erben sollen sich daran halten. Urkundliche Bündnisse und mündliche Absprachen gegen den Abt verlieren ihre Gültigkeit. Dies verspricht Wilhelm dem Abt in dessen Hand und beschwört es mit erhobenen Fingern auf die Heiligen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler: Wilhelm von Bimbach
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel

Detailseite
Urkunde HStAM, Urk. 75, 446 Die Brüder Heinrich und Johann von Bimbach (Byembach), Söhne des verstorbenen Ritters Konrad von Bimbach, bekunden für sich und ihre Erben, dass s... 1361 - 1361 Detailseite
verz2124325
Signatur: HStAM, Urk. 75, 446
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1361 Januar 30
Originaldatierung: Nach Crists geburt drytzenhundert iar in dem eyn und sechtzigistin iare...
(Voll-) Regest: Die Brüder Heinrich und Johann von Bimbach (Byembach), Söhne des verstorbenen Ritters Konrad von Bimbach, bekunden für sich und ihre Erben, dass sie den Brüdern Matthias von Malkes, Propst von Frauenberg, und Nikolaus von Malkes, Pfarrer in Bettingen [bei Wertheim?], den Trätzhof [bei Fulda] auf dem Berthold (Bertolt) Gyldebrant wohnt, zum Wiederkauf für 120 Pfund Heller Fuldaer Währung verkauft haben. Der Wiederkauf ist nach Aussage der dies betreffenden Urkunden für zehn Jahre ausgeschlossen. Für die Zeit danach gestehen sie Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, und seinen Nachkommen das Einlösungsrecht zu und verzichten auf eigene Ansprüche bezüglich dieses Rechts. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Siegler: Heinrich von Bimbach, Johann von Bimbach
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel

Detailseite
Urkunde HStAM, Urk. 75, 448 Berthold Herting, der Sohn des Schwarzen Herting, bekundet für sich und seine Erben, dass er Johann Kuderer und seinen Erben alle Erträge und Eink... 1361 - 1361 Detailseite
verz2769934
Signatur: HStAM, Urk. 75, 448
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1361 März 8
Originaldatierung: Nach Cristis geburt dritzenhundirt iar indem eynund sechtzigistim iare...
(Voll-) Regest: Berthold Herting, der Sohn des Schwarzen Herting, bekundet für sich und seine Erben, dass er Johann Kuderer und seinen Erben alle Erträge und Einkünfte des Vorwerks in Motzlar (Mutzeler) unter Rockenstuhl (Rotkinstal) gelegen, für 60 Pfund Heller Fuldaer Währung zum Wiederkauf verkauft hat. Berthold gesteht [Heinrich von Kranlucken], Abt von Fulda, seinen Nachkommen und dem Konvent von Fulda das Einlösungsrecht für das Vorwerk zu, falls er selbst oder seine Erben dies binnen zehn Jahren nicht in Anspruch nehmen. Für den Wiederkauf sind 60 Pfund Heller Fuldaer Währung zu zahlen. Berthold verzichtet in diesem Fall für sich und seine Erben auf jegliche Ansprüche in dieser Angelegenheit. Siegelankündigung. Der Ritter Wilhelm von Bimbach siegelt an Stelle von Berthold Herting, der kein eigenes Siegel hat. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Siegler: Wilhelm von Bimbach
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, angehängtes Siegel (fehlt)
Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda, K 435, f. 67r
Zusatzinformationen: Schreibervermerk auf der Plica: (Reg [?]).

Detailseite
Urkunde HStAM, Urk. 75, 447 Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda verkauft mit Zustimmung des Dekans Dietrich und des Konvents von Fulda für 588 Pfund Heller Fuldaer Währu... 1361 - 1361 Detailseite
verz4287849
Signatur: HStAM, Urk. 75, 447
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1361 März 8
Originaldatierung: Nach Cristis geburt dritzenhundirt iar in dem eyn und sechtzigistim...
(Voll-) Regest: Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda verkauft mit Zustimmung des Dekans Dietrich und des Konvents von Fulda für 588 Pfund Heller Fuldaer Währung Hermann von Weberstedt [bei Bad Langensalza] und den Brüdern Heinrich (Hentze), Walter und Lutz von Nesselröden [bei Gerstungen] und ihren Erben Feste und Burg (sloiz) Barchfeld [bei Bad Salzungen] mit dem Amt und dem Gericht, dem Vorwerk Schneidhof sowie eine Hufe in Waldfisch (Vischa), die vorher Betz von Grunbach inne hatte, mit allen Rechten und allem Zubehör: des Weiteren verkauft er Einkünfte von 15 Pfund Heller aus dem Vorwerk, das die Brüder Johann und Friedrich Stock (Fritz Stockes) und ihre Erben besitzen. Mit dem Geld hat Heinrich die Brüder Johann und Friedrich Stock für die Burg Barchfeld bezahlt, die schon von Heinrichs Vorgängern mit der Burg und dem Vorwerk betraut waren. Die Burg Barchfeld soll für Heinrich und das Kloster Offenhaus sein. Über die Besetzung der Wachmannschaft, Turmleute, Wärter und Wachen der Burg entscheiden Heinrich, seine Nachfolger und das Kloster. Hermann, Heinrich, Walter und Lutz dürfen nur abgesetzt oder einem anderen untergeordnet werden, wenn sie ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Es besteht ein Rückkaufrecht für beide Seiten; ein Rückkauf muss ein Vierteljahr im Voraus angekündigt werden. Auf Rechtsmittel soll bei einem Rückkauf verzichtet werden. Hermann und Lutz sollen in der Burg wohnen und müssen für deren Instandhaltung sorgen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler: Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda mit dem Konvent von Fulda
Siegler: [Dekan Dietrich mit dem Konvent von Fulda]
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel...

Detailseite
Urkunde HStAM, Urk. 75, 449 Kaiser Karl [IV.] verbietet Markgraf Friedrich [III., der Strenge] von Meißen, Markgraf Balthasar von Meißen und Landgraf Heinrich [II.] von Hesse... 1361 - 1361 Detailseite
verz1477558
Signatur: HStAM, Urk. 75, 449
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1361 April 16
Originaldatierung: Gebin zcu Nurenberg an dem nehsten Freitage nach dem Suntage als man...
(Voll-) Regest: Kaiser Karl [IV.] verbietet Markgraf Friedrich [III., der Strenge] von Meißen, Markgraf Balthasar von Meißen und Landgraf Heinrich [II.] von Hessen unter Androhung von Huldverlust, die Männer, Diener und Untersassen Heinrichs [von Kranlucken], Abt von Fulda, Kanzler der Kaiserin Anna und Geheimer Rat, die dieser auf Befehl Karls zum Nutzen des Reichs und eines allgemeinen Friedens wegen Räuberei strafen soll und die sich ihm entziehen wollen, aufzunehmen, zu schützen oder zu verteidigen. Vielmehr sollen sie Heinrich mit allem in ihrer Macht stehenden bei seiner Aufgabe unterstützen. Zuwiderhandelnde werden vor den Reichsfürstenrat gebracht. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Nürnberg. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Unterschriften: (per dominum cancellarium Conradus de Meidberg)
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, auf der Rückseite aufgedrücktes...
Druckangaben: Regest: RI VIII, Nr. 3649; Regest: Urkundenregesten zur Tätigkeit des...
Zusatzinformationen: Online-Regest der Regesta Imperii

Detailseite
Urkunde HStAM, Urk. 75, 452 Kaiser Karl [IV.] befiehlt Ulrich von Hanau, Landvogt in der Wetterau (Wedreib), unter Androhung von Huldverlust, dass er, sollten Metze von Lisbe... 1361 - 1361 Detailseite
verz2163898
Signatur: HStAM, Urk. 75, 452
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1361 April 18
Originaldatierung: Geben zu Nuremberg an dem Suntag so man singet Jubilate unsir reich in...
Alte Archivsignatur: 1361 April 18 b
(Voll-) Regest: Kaiser Karl [IV.] befiehlt Ulrich von Hanau, Landvogt in der Wetterau (Wedreib), unter Androhung von Huldverlust, dass er, sollten Metze von Lisberg (Liebsberg) und ihr Sohn Reicholf der Einlösung des Gerichts Wolferborn (Wolfrateburn) mit allen Rechten und allem Zubehör, die von früheren Kaisern und dem Reich diesen verpfändet wurden, durch Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, nicht zustimmen, gegebenenfalls das Gericht solange beschlagnahmen soll, bis Metze und Reicholf in die Einlösung einwilligen. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Nürnberg. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Unterschriften: (per dominum cancellarium Nicolaus de Chremsir)
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, auf der Rückseite aufgedrücktes Majestätssiegel
Druckangaben: UB Hanau III, Nr. 377; Regest: RI VIII, Nr. 3655; Regest:...
Zusatzinformationen: Online-Regest der Regesta Imperii
Zusatzinformationen: Vgl. hierzu auch Nr. 451.

Detailseite
Urkunde HStAM, Urk. 75, 450 Kaiser Karl [IV.] gestattet Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, Erzkanzler und Geheimer Rat der Kaiserin Anna, gegen diejenigen seiner Unter... 1361 - 1361 Detailseite
verz1327379
Signatur: HStAM, Urk. 75, 450
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1361 April 18
Originaldatierung: Der geben ist zu Nuremberg nach Crists geburt dreuczenhundert jar...
Alte Archivsignatur: 1361 April 18 a
(Voll-) Regest: Kaiser Karl [IV.] gestattet Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, Erzkanzler und Geheimer Rat der Kaiserin Anna, gegen diejenigen seiner Untertanen vorzugehen, die Besitz und Leute des Abtes oder Klosters entgegen jedes Treueids angreifen. Wer dieser Missetaten überführt wird oder Mitwisser ist, dessen Güter und Lehen soll der Abt einziehen. Abt und Konvent sollen diese Güter dann zu den gleichen Bedingungen als Lehen erhalten, wie sie für andere Reichslehen auch gelten. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Nürnberg. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers, Revers)
Rückvermerk: (Registratum Johannes Budwicensis)
Unterschriften: (per dominum cancellarium Nicolaus de Chremsir)
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, auf der Rückseite aufgedrücktes Majestätssiegel
Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 430, f. 179-180
Druckangaben: Regest: RI VIII, Nr. 3653; Regest: Urkundenregesten zur Tätigkeit des...
Zusatzinformationen: Online-Regest der Regesta Imperii

Detailseite
Urkunde HStAM, Urk. 75, 451 Kaiser Karl [IV.] teilt der edlen Metze von Lisberg (Liebsperg) und ihrem Sohn Reicholf mit, dass er Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, Erz... 1361 - 1361 Detailseite
verz2163897
Signatur: HStAM, Urk. 75, 451
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1361 April 18
Originaldatierung: Geben zu Nuremberg an dem Suntag so man singet Jubilate unsers reich in...
(Voll-) Regest: Kaiser Karl [IV.] teilt der edlen Metze von Lisberg (Liebsperg) und ihrem Sohn Reicholf mit, dass er Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, Erzkanzler der Kaiserin Anna und Geheimer Rat, und das Kloster Fulda beauftragt hat, das Metze und Reicholf vom Reich und Karls Vorgängern verpfändete Gericht Wolferborn (Wolfrateburn) mit allen Rechten und allem Zubehör einzulösen. Metze und Reicholf sollen unter Androhung von Huldverlust die in früheren Urkunden festgesetzte Pfandsumme von Heinrich annehmen und ihm das Gericht nebst Zubehör übergeben. Bei Zuwiderhandlung soll Ulrich von Hanau, Landvogt in der Wetterau, die Güter solange beschlagnahmen, bis Metze und Reicholf der Einlösung zustimmen. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Nürnberg. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Unterschriften: (per dominum cancellarium Nicolaus de Chremsir)
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, auf der Rückseite aufgedrücktes Majestätssiegel
Druckangaben: UB Hanau III, Nr. 207; Regest: RI VIII, Nr. 3654; Regest:...
Zusatzinformationen: Online-Regest der Regesta Imperii
Zusatzinformationen: Vgl. hierzu auch Nr. 452.

Detailseite
Urkunde HStAM, Urk. 75, 454 Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, bekundet für sich, seine Nachfolger sowie den Dekan Dietrich und den Konvent von Fulda, dass Ritter Bert... 1361 - 1361 Detailseite
verz76099
Signatur: HStAM, Urk. 75, 454
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1361 April 26
Originaldatierung: Nach Cristis geburt dritzehinhundirt iar in dem eynundsechtzigistim...
Alte Archivsignatur: 1361 April 26
(Voll-) Regest: Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, bekundet für sich, seine Nachfolger sowie den Dekan Dietrich und den Konvent von Fulda, dass Ritter Berthold Schenk (Berlt Schencke) mit Zustimmung seiner Brüder Peter und Johann sowie seiner Erben die halbe Feste und die halbe Burg Reurieth (Rurit) [bei Hildburghausen] für Heinrich und das Kloster Fulda zum Offenhaus (offinslosz) erklärt. Ausgenommen hiervon sind Angelegenheiten, die Berthold selbst, seine Brüder, Erben und die Ganerben der Burg betreffen. Der alte Burgfrieden bleibt bestehen; demnach ist Heinrich zum Schutz der Burg verpflichtet, außer gegen das Reich. Sollte die Burg durch eine Auseinandersetzung Heinrichs oder des Klosters verloren gehen, sollen sich zwei Vertreter beider Parteien nach einem Vierteljahr treffen und über eine Entschädigung für die halbe Burg verhandeln. Im Streitfall soll eine fünfte Person in dieser Angelegenheit entscheiden. Sobald Bertholds Brüder oder Erben zwölf Jahre alt sind, sollen sie die genannten Zusicherungen an Abt und Kloster bestätigen, ebenso wie potentielle Erben oder Käufer des anderen Teils der Burg. Auch Bertholds Brüder und Erben sowie Käufer und Erben des anderen Burgteils sollen hierüber von Heinrich Urkunden erhalten. Die Einhaltung aller Vereinbarungen versprechen Berthold, seine Brüder und Erben Heinrich in die Hand und schwören es bei allen Heiligen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Siegler: Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, mit dem Konvent von Fulda
Siegler: Dekan Dietrich mit dem Konvent von Fulda
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel
Zusatzinformationen: Vgl. hierzu Nr. 453.

Detailseite
Urkunde HStAM, Urk. 75, 455 Kaiser Karl [IV.] weist Markgraf Friedrich [III.] von Meißen an, da er von Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, Erzkanzler der Kaiserin Anna,... 1361 - 1361 Detailseite
verz4816700
Signatur: HStAM, Urk. 75, 455
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1361 April 26
Originaldatierung: Geben zcu Nuremberg an Mantag nach sent Jurgen tag unser reich indem...
(Voll-) Regest: Kaiser Karl [IV.] weist Markgraf Friedrich [III.] von Meißen an, da er von Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, Erzkanzler der Kaiserin Anna, erfahren hat, dass einige von Friedrichs Leuten, besonders Johann (Hans) von Kolmatsch, Heinrich (Hentze) und Friedrich (Fritz) Blafus, Volknand, Sintram, Otto, Simon und Iring von Buttlar (Butler), Heinrichs und des Klosters Besitz vielfach schädigen, brandschatzen und rauben, ausgehend von den Burgen und Gebieten Markgraf Friedrichs und seiner Untertanen, besonders von den Burgen Breitenbach und Brandenfels, dies zukünftig nicht mehr zu dulden, da die meisten dieser Leute seine Burgmannen oder Untergebenen sind und Friedrich für sie verantwortlich ist. Für bereits entstandenen Schaden muss Markgraf Friedrich aufkommen; Karl kann sonst Heinrich ermächtigen, dass er das Recht vor Gericht oder durch Karl selbst erlangt. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Nürnberg. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Unterschriften: (per dominum cancellarium Nicolaus de Chremsir)
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, auf der Rückseite aufgedrücktes Majestätssiegel
Druckangaben: Regest: RI VIII, Nr. 3687; Regest: Urkundenregesten zur Tätigkeit des...
Zusatzinformationen: Online-Regest der Regesta Imperii

Detailseite
Urkunde HStAM, Urk. 75, 453 Ritter Berthold Schenk (Berlt Schencke) bekundet, dass er mit Zustimmung seiner Brüder Peter und Johann sowie seiner Erben die halbe Feste und die... 1361 - 1361 Detailseite
verz5348004
Signatur: HStAM, Urk. 75, 453
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1361 April 26
Originaldatierung: Nach Cristis geburt dritzenhundirt iar indem eyn und sechtzigistim an...
Alte Archivsignatur: 1361 April 26 b
(Voll-) Regest: Ritter Berthold Schenk (Berlt Schencke) bekundet, dass er mit Zustimmung seiner Brüder Peter und Johann sowie seiner Erben die halbe Feste und die halbe Burg Reurieth (Rurit) [bei Hildburghausen] Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, und dem Kloster von Fulda zum Offenhaus (offinslosz) erklärt. Ausgenommen hiervon sind Angelegenheiten, die Berthold selbst, seine Brüder, Erben und die Ganerben der Burg betreffen. Der alte Burgfrieden bleibt bestehen; demnach ist Heinrich zum Schutz der Burg verpflichtet, außer gegen das Reich. Sollte die Burg durch eine Auseinandersetzung Heinrichs oder des Klosters verloren gehen, sollen sich zwei Vertreter beider Parteien nach einem Vierteljahr treffen und über eine Entschädigung für die halbe Burg verhandeln. Im Streitfall soll eine fünfte Person in dieser Angelegenheit entscheiden. Sobald Bertholds Brüder oder Erben zwölf Jahre alt sind, sollen sie die genannten Zusicherungen an Abt und Kloster bestätigen, ebenso wie Erben oder Käufer des anderen Teils der Burg. Auch Bertholds Brüder und Erben sollen hierüber von Heinrich Urkunden erhalten. Die Einhaltung aller Vereinbarungen verspricht Berthold Heinrich in die Hand und schwört es bei allen Heiligen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen:Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler: Ritter Berthold Schenk
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Zusatzinformationen: Vgl. hierzu Nr. 454.

Detailseite
Urkunde HStAM, Urk. 75, 457 Otto [II., der Schütz], der junge Landgraf von Hessen, bekundet für sich und seine Untertanen, dass er mit Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fuld... 1362 - 1362 Detailseite
verz3297815
Signatur: HStAM, Urk. 75, 457
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1362 April 30
Originaldatierung: Der geben ist nach Godis geburt drytzenhundert in dem zcwey und...
Alte Archivsignatur: 1362 April 30 a
(Voll-) Regest: Otto [II., der Schütz], der junge Landgraf von Hessen, bekundet für sich und seine Untertanen, dass er mit Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda und dessen Untertanen Sühne vereinbart. Heinrich soll die Feste Rasdorf, die Otto mit den Markgrafen von Meißen [die Landgrafen von Thüringen Friedrich [III.], Balthasar und Wilhelm [I.]] erobert hat, unverzüglich zurückerhalten. Auch Gefangene und beschlagnahmtes Geld sollen zurückgeben werden. Die Sühnevereinbarung erstreckt sich auch auf Ottos Vater, Heinrich [II.], Landgraf von Hessen, der die Feste zurückgeben soll. Im Rahmen der Sühne verzichtet Abt Heinrich auf alle geistlichen und weltlichen Forderungen. In der Feste entstandene Schäden sollen behoben werden. Wer während der Fehde widerrechtlich seines Besitzes enthoben wurde, soll in diesen wiedereingesetzt werden. Auch alle Untertanen Ottos - durch die Fehde geschädigt oder nicht - sollen sich der Sühne anschließen. Wer der Sühne nicht folgen will und gegen sie verstößt, wird von allen als Feind betrachtet. Otto gelobt für sich und seine Untertanen, die Sühne einzuhalten. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler: Otto [II., der Schütz]
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel...
Zusatzinformationen: Vgl. hierzu Nr. 456.

Detailseite
Urkunde HStAM, Urk. 75, 456 Die Landgrafen von Thüringen Friedrich [III., der Strenge], Balthasar und Wilhelm [I., der Einäugige], vereinbaren mit Heinrich [von Kranlucken], ... 1362 - 1362 Detailseite
verz1477559
Signatur: HStAM, Urk. 75, 456
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1362 April 30
Originaldatierung: Der geben ist nach Gotis geburt driczehen hundirt iar in dem zwey und...
Alte Archivsignatur: 1362 April 30 b
(Voll-) Regest: Die Landgrafen von Thüringen Friedrich [III., der Strenge], Balthasar und Wilhelm [I., der Einäugige], vereinbaren mit Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, Sühne und sagen ihm die Rückgabe der Feste Rasdorf, die sie zusammen mit Otto [II., der Schütz], Landgraf von Hessen, eingenommen haben, zu. Auch Gefangene und beschlagnahmtes Geld sollen zurückgeben werden. Die Sühnevereinbarung erstreckt sich auch auf Heinrich [II.], Landgraf von Hessen, der die Feste zurückgeben soll. Im Rahmen der Sühne verzichtet Abt Heinrich auf alle geistlichen und weltlichen Forderungen. In der Feste entstandene Schäden sollen behoben werden. Wer während der Fehde widerrechtlich seines Besitzes enthoben wurde, soll in diesen wiedereingesetzt werden. Auch alle Untertanen der Landgrafen - durch die Fehde geschädigt oder nicht - sollen sich der Sühne anschließen. Wer der Sühne nicht folgen will und gegen sie verstößt, wird von allen als Feind betrachtet. Die Landgrafen geloben für sich und ihre Untertanen, die Sühne einzuhalten. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite, Siegel: Avers 1, Avers 2, Avers 3)
Siegler: Friedrich [III., der Strenge]
Siegler: Balthasar
Siegler: Wilhelm [I., der Einäugige]
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, drei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel...
Zusatzinformationen: Vgl. hierzu Nr. 457.

Detailseite
Urkunde HStAM, Urk. 75, 458 Heinrich [II.], Landgraf von Hessen, und sein Sohn Otto [II., der Schütz] bekunden, dass in ihrem Bündnis mit Heinrich [von Kranlucken], Abt von F... 1362 - 1362 Detailseite
verz5348006
Signatur: HStAM, Urk. 75, 458
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1362 April 30
Originaldatierung: Der gegeben ist noch Godis geburt drytzenhunert in dem tzcwey und...
Alte Archivsignatur: 1362 April 30
(Voll-) Regest: Heinrich [II.], Landgraf von Hessen, und sein Sohn Otto [II., der Schütz] bekunden, dass in ihrem Bündnis mit Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, und den Markgrafen von Meißen folgende Fürsten ausgenommen sind: Gerlach [von Nassau], Erzbischof von Mainz; Heinrich [III. von Spiegel zum Desenberg], Bischof von Paderborn; Johann [II. von Elben], Abt von Hersfeld; Rudolf [II.], Herzog von Sachsen; Ernst [I.], Herzog von Braunschweig; Otto [I., der Quade], Herzog von Braunschweig; Johann, Graf von Nassau; Gottfried [VII.], Graf von Ziegenhain; die jungen Grafen von Henneberg, Graf Johanns Söhne. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler: [Heinrich [II.], Landgraf von Hessen]
Siegler: Otto [II., der Schütz]
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel...
Druckangaben: Hennebergisches UB 5, Nr. 257; Regest: Landgrafenregesten online, Nr....

Detailseite
Urkunde HStAM, Urk. 75, 459 Der Bürgermeister, die Schöffen, der Rat und die Bürger der Stadt Fulda bekunden für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Heinrich [von Kranluck... 1362 - 1362 Detailseite
verz1260713
Signatur: HStAM, Urk. 75, 459
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1362 September 27
Originaldatierung: Nach Cristis geburt dritzenhundirt iar indem ztweyundsechtzigistim iare...
(Voll-) Regest: Der Bürgermeister, die Schöffen, der Rat und die Bürger der Stadt Fulda bekunden für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, übereingekommen sind, 5000 Pfund Heller Fuldaer Währung an Steuern (sture) zu zahlen. Von dieser Summe wird in den nächsten drei Jahren allerdings die Stadtbede (bete) von Fulda abgezogen; der Rest der 5000 Pfund muss aber an Heinrich bezahlt werden. Dafür verpflichtet sich Heinrich mit Zustimmung des Dekans Dietrich und des Konvents von Fulda, innerhalb dieser drei Jahre keine weiteren Steuern und Abgaben zu erheben. Weitere Einnahmen des Abtes aus anderen Quellen werden nicht ausgeschlossen [?]. Nach Ablauf der drei Jahre verpflichten sich die Aussteller der Urkunde, für die nächsten sieben Jahre dem Abt 700 Pfund Heller Steuer (bete), 20 Pfund Heller Stadtbede (statbete) und 80 Pfund Heller Vogtbede (voitbete) zu zahlen. Die eine Hälfte muss jeweils an Michaelis [September 29], die andere an Walpurgis [Mai 1] gezahlt werden. Innerhalb dieser sieben Jahre muss keine weitere Steuer an den Abt gezahlt werden. Im Zeitraum von zehn Jahren wird Heinrich keinen Bannwein (banwine legin) in Fulda erheben, sondern gesteht den Ausstellern der Urkunde dieses Recht für zehn Jahre zu. Die Aussteller verpflichten sich weiterthin, in den nächsten zehn Jahren ihre bestehenden und zukünftigen Steuerschulden zu begleichen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Siegler: [Stadt Fulda]
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (fehlt)

Detailseite
Urkunde HStAM, Urk. 75, 460 Der Ritter Dietrich von Thüngen (Dyecz von Tungden) bekundet für sich und seine Erben, dass er Albrecht von Fischborn und dessen Ehefrau Elisabeth... 1363 - 1363 Detailseite
verz76100
Signatur: HStAM, Urk. 75, 460
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1363 März 1
Originaldatierung: Nach Cristus geburte drytzenhundert iar in dem dru und sechzigsten iare...
Alte Archivsignatur: 1363 März 1 b
(Voll-) Regest: Der Ritter Dietrich von Thüngen (Dyecz von Tungden) bekundet für sich und seine Erben, dass er Albrecht von Fischborn und dessen Ehefrau Elisabeth (Lise) für 300 Pfund Heller Fuldaer Währung folgende Güter und Einkünfte verkauft hat: in Fulda; der Hof vor Neuhof; in Reimbrechts (Reynbrechtes) [Wüstung bei Neuhof]; in Schweben (Swebirde). Albrecht hatte diese Güter von Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, zum Wiederkauf gekauft. Zusammen mit der Burg (sloz) Neuhof hatte Albrecht diese Güter gemeinsam mit den von Eberstein und Johann (Hans) Küchenmeister von Heinrich überschrieben bekommen. Dietrich gesteht Heinrich und dem Kloster Fulda das Wiederkaufsrecht für diese Güter zu, wie es in älteren Urkunden hierüber enthalten ist und bereits für Albrecht galt. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler: Ritter Dietrich von Thüngen
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, abhängendes Siegel (stark beschädigt)
Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 434, f. 104v
Zusatzinformationen: Vgl. hierzu Nr. 462.
Zusatzinformationen: Teile der Urkunde lassen sich nur mit einer Quarzlampe lesen.
Zusatzinformationen: Vgl. zur Wüstung Reimbrechts Reimer, Historisches Ortslexikon, S. 380.

Detailseite
Urkunde HStAM, Urk. 75, 462 Der Ritter Albrecht von Fischborn (Vischburn) bekundet für sich sein Ehefrau Elisabeth (Lise) und ihre Erben, dass er dem Ritter Dietrich von Thün... 1363 - 1363 Detailseite
verz2124326
Signatur: HStAM, Urk. 75, 462
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1363 März 1
Originaldatierung: Nach Cristus geburt drytzenhundirt iar in dem drye und sechtzigistin...
Alte Archivsignatur: 1363 März 1 a
(Voll-) Regest: Der Ritter Albrecht von Fischborn (Vischburn) bekundet für sich sein Ehefrau Elisabeth (Lise) und ihre Erben, dass er dem Ritter Dietrich von Thüngen (Dyczen von Tungden) für 300 Pfund Heller Fuldaer Währung folgende Einkünfte und Güter verkauft hat: in Fulda; der Hof vor Neuhof; in Reimbrechts [Wüstung bei Neuhof] (Reymbrechts); in Schweben (Swebirde). Diese Besitzungen und die Burg (slosz) Neuhof sind Albrecht gemäß den darüber ausgestellten Urkunden zusammen mit den von Eberstein und Johann (Hans) Küchenmeister von Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, für 300 Pfund Heller Fuldaer Währung verpfändet (vorschrieben) worden. Er verzichtet für sich, Elisabeth und ihre Erben auf alle Ansprüche und Rechte diesbezüglich ebenso wie gegenüber Heinrich und dem Kloster Fulda. Siegelankündigung. (siehe Abbildung: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler: Ritter Albrecht von Fischborn
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 434, f. 104r, 104v
Zusatzinformationen: Die Summe von 300 Pfund Heller wird in der Urkunde nur als Wertangabe...
Zusatzinformationen: Vgl. zur Wüstung Reimbrechts Reimer, Historisches Ortslexikon, S. 380.
Zusatzinformationen: Vgl. hierzu auch Nr. 460.

Detailseite
Urkunde HStAM, Urk. 75, 461 Die Brüder Epchin und Hartmann Meiden bekunden für sich und ihre Erben, dass ihnen Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda mit Zustimmung des Dek... 1363 - 1363 Detailseite
verz852474
Signatur: HStAM, Urk. 75, 461
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1363 März 1
Originaldatierung: Nach Cristis geburt driczenhundirt iar in dem drie und sechczigistim...
Alte Archivsignatur: 1363 März 1
(Voll-) Regest: Die Brüder Epchin und Hartmann Meiden bekunden für sich und ihre Erben,...
Siegler: Epchin Meiden, Hartmann Meiden
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel
Zusatzinformationen: Auf der Rückseite werden die Brüder (Meyden) geschrieben

Detailseite
Urkunde HStAM, Urk. 75, 463 Konrad (Cuntze) Schacke der Ältere bekundet für sich und seine Erben, dass ihm Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, eine Hufe in Friesenhause... 1363 - 1363 Detailseite
verz3953514
Signatur: HStAM, Urk. 75, 463
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1363 Mai 23
Originaldatierung: Nach Cristis geburt dritzenhundirt iar indem drieundsechtzigistim iare...
(Voll-) Regest: Konrad (Cuntze) Schacke der Ältere bekundet für sich und seine Erben, dass ihm Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, eine Hufe in Friesenhausen, die die Peitscherin bewirtschaftet, für 40 Pfund Heller Fuldaer Währung zum Wiederkauf verkauft hat. Dazu gehören auch jährliche Einkünfte von zwei Vierteln Roggen (korn), zwei Vierteln Hafer, sechs Schilling Pfennigen an Walpurgis [Mai 1] und sechs Schilling Pfennigen an Michaelis [September 29], zwei Hühner, 15 Käse, 20 Ziegen, 20 Risten [Zöpfe] Flachs und eine Gans. Heinrich und das Kloster haben jederzeit ein Wiederkaufsrecht für 40 Pfund Heller, dem nicht widersprochen werden kann. Konrad darf weder die jährlichen Einkünfte erhöhen noch die armen Leute mit zusätzlichen Abgaben belasten. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Siegler: [Konrad (Cuntze) Schacke der Ältere]
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, angehängtes Siegel (fehlt)

Detailseite
Urkunde HStAM, Urk. 75, 464 Konrad von Bellersheim (Beldersheym), Propst des Michaelsklosters bei Fulda, Dekan Dietrich und der Konvent bekunden, dass Heinrich von Hohenberg,... 1363 - 1363 Detailseite
verz5522012
Signatur: HStAM, Urk. 75, 464
Beschreibungsmodell: Urkunde
Datierung: 1363 September 7
Originaldatierung: Der gegeben ist nach Cristis geburte druzenhundert iar und yn dem drye...
(Voll-) Regest: Konrad von Bellersheim (Beldersheym), Propst des Michaelsklosters bei Fulda, Dekan Dietrich und der Konvent bekunden, dass Heinrich von Hohenberg, Abt [von Fulda], als er noch lebte, dem Propst und dem Konvent ein Haus gegeben hat, das bei Gelen Kelneryn [?] liegt und zum Lorbeerbaum heißt. Von diesem Haus erhalten Konrad und der Konvent jährlich jeweils an Walpurgis [Mai 1] und an Michaelis [September 29] sieben Schilling Pfennige. Auf einem anderen Haus, das ebenfalls beim Lorbeerbaum liegt und Wigand Kulers gehörte, liegt ein jährlicher Zins von jeweils vier Pfund Hellern, zahlbar an Walpurgis und an Michaelis an Propst und Konvent. Von einer Wiese und vier Äckern (vier bete acker landes), die am (Gretzebach) liegen und auf der einen Seite an den Acker des Abtes von Fulda, auf der anderen an den Acker Johanns von Hasela angrenzen, erhalten Propst und Konvent jährlich sechs Schilling Pfennige Zins an Michaelis. Alle diese Erträge sollen zur Hälfte der Propstei und zur Hälfte dem Konvent zustehen. Sollte der Zins nicht pünktlich gezahlt werden, haben beide Parteien die Möglichkeit zu pfänden. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Zeugen: Heinrich Ring, Dekan von Neuenberg
Zeugen: Ludwig von Babenberg und Johann von Babenberg, beide Konventsherren
Siegler: [Konrad von Bellersheim mit dem Konvent]
Siegler: [Dekan Dietrich mit dem Konvent]
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel...

Detailseite