HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 1465

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1523 April 11

Originaldatierung 

Geben auf Sambstag nach dem heiligen Ostertag unnd Christi gepurt funfzehenhundert unnd dreyundzwenczigk iare

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Johann von Haun (Hawn) bekundet, dass der Vorgänger Johanns [von Henneberg], Koadjutor von Fulda, der verstorbene Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, Melchior von der Tann einen jährlichen Zins von 50 Gulden Frankfurter Währung verschrieben hatte, der jährlich zum Festtag des heiligen Petrus [Juni 29] aus der Kammer des Klosters zu zahlen ist. Der Zins kann jedes Jahr zum Fest Kathedra Petri [Februar 22] mit 1000 Gulden Frankfurter Währung wieder abgelöst werden. Die Verschreibung war mit Bürgen abgesichert und darüber eine Urkunde Abt Johanns von 1506 Juni 20 (sambstags nach Viti anno Domini funfzehenhundert und im sechsten iare) ausgestellt worden. Einer der Bürgen ist der verstorbene Ulrich von Hutten gewesen. Der Koadjutor von Fulda hat nun verlangt, dass Johann von Haun an Stelle des Ulrich von Hutten Bürge gegenüber Melchior von der Tann wird. Daraufhin erklärt sich Johann von Haun bereit, an Stelle des Ulrich als rechtmäßiger Bürge zu fungieren. Johann von Haun bekundet, die Pflichten Ulrichs von Hutten einhalten zu wollen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)

Siegler 

Johann von Haun

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
Detailseite Original Original