Identifikation (Urkunde)
Datierung
1523 April 11
Originaldatierung
Geben auf Sambstag nach dem heiligen Ostertag unnd Christi gepurt funfzehenhundert unnd dreyundzwenczigk iare
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Johann von Haun (Hawn) bekundet, dass der Vorgänger Johanns [von Henneberg], Koadjutor von Fulda, der verstorbene Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, Melchior von der Tann einen jährlichen Zins von 50 Gulden Frankfurter Währung verschrieben hatte, der jährlich zum Festtag des heiligen Petrus [Juni 29] aus der Kammer des Klosters zu zahlen ist. Der Zins kann jedes Jahr zum Fest Kathedra Petri [Februar 22] mit 1000 Gulden Frankfurter Währung wieder abgelöst werden. Die Verschreibung war mit Bürgen abgesichert und darüber eine Urkunde Abt Johanns von 1506 Juni 20 (sambstags nach Viti anno Domini funfzehenhundert und im sechsten iare) ausgestellt worden. Einer der Bürgen ist der verstorbene Ulrich von Hutten gewesen. Der Koadjutor von Fulda hat nun verlangt, dass Johann von Haun an Stelle des Ulrich von Hutten Bürge gegenüber Melchior von der Tann wird. Daraufhin erklärt sich Johann von Haun bereit, an Stelle des Ulrich als rechtmäßiger Bürge zu fungieren. Johann von Haun bekundet, die Pflichten Ulrichs von Hutten einhalten zu wollen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler
Johann von Haun
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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