HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 233

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1316 Januar 22

Originaldatierung 

... der ist gegeben nach Cristes geburte duesent iar druehundert in dem sechzehnden an sante Vincenten tage

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Ludwig von Frankenstein bekundet, dass er mit den Pröpsten und dem Konvent von Fulda eine Sühne eingegangen ist. Er gibt dem Kloster Fulda die halbe Burg (hues) Waldenburg, die er bisher vom Kloster als Lehen gehabt hatte, wogegen er die neuen Eisengruben, die er bei den Gruben von (Hesseburg) [Veilsdorf-Hessberg?] hatte anlegen lassen, vorerst behalten soll. Sollte Heinrich [von Hohenberg], Abt von Fulda, oder einer seiner Nachfolger die Grube einfordern, können beide Seiten ihre Position darlegen. Sollten dann Abt oder Konvent die halbe Grube behalten, tragen sie auch die Hälfte der Kosten. Burg und Gericht Neuhof (Nuwenhove) werden Ludwig als Lehen belassen. Dafür verzichtet er auf Burg und Stadt Stadtlengsfeld. Er darf das dem Abt Heinrich von Weilnau verpfändete Vorwerk [Bad] Salzungen zu denselben Bedingungen einlösen, zu denen es verpfändet wurde. Auf Waldenburg dürfen Burgmänner nur mit beiderseitigem Einverständnis eingesetzt werden. Auf Waldenburg soll ein gemeinsamer Amtmann (ammetman) eingesetzt werden. Nach Ludwigs Tod geht das Recht, den Amtmann einzusetzen, auf dessen Ehefrau Adelheid und seine Kinder über. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)

Siegler 

Ludwig von Frankenstein

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (fehlt)

Druckangaben 

Zickgraf, Verträge, S. 50 f., Nr. 12

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Vgl. zur Vorgeschichte Rübsam, Heinrich V. von Weilnau, Nr. 149 (1305 Juni 17) und Nr. 157-159 (1306 Februar 5).

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
Detailseite Original Original