HStAM Bestand Urk. 76 Nr. 4380

  • Drucken
  • Verlinken
  • Versenden
  • Verbessern

Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Revers Friedrichs von Wangenheim und seiner namentlich genannten Brüder und Vettern bezüglich der Belehnung mit dem Dorf Sonneborn und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda

Datierung 

1510 Januar 18

Originaldatierung 

Geben in unser stat Fulda uf fritag Prisce virginis et martiris anno domini milleßimo quingentesimo decimo

Alte Archivsignatur 

R I b Fulda (Lehenreverse von Wangenheim)

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Friedrich und Apel von Wangenheim (Wangenheym) bestätigen für sich, und Erasmus von Wangenheim bestätigt für sich und seine namentlich genannten Brüder die Belehnung mit dem Dorf Sonneborn (Sonborn) [Gem. im Landkr. Gotha] mit Gericht und allen Zugehörungen, ihren Erblehen in Brüheim (Bruheim) [Gem. im Landkr. Gotha], dem Besitz an der Nesse (Nessze) [Nebenfluss der Hörsel im Landkr. Gotha und im Wartburgkrs.], und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

Siegler 

Bernhard von Wangenheim (Wangenheym)

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Revers bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
Detailseite Original Original