Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Revers Friedrichs von Wangenheim und seiner namentlich genannten Brüder und Vettern bezüglich der Belehnung mit dem Dorf Sonneborn und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda
Datierung
1510 Januar 18
Originaldatierung
Geben in unser stat Fulda uf fritag Prisce virginis et martiris anno domini milleßimo quingentesimo decimo
Alte Archivsignatur
R I b Fulda (Lehenreverse von Wangenheim)
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Friedrich und Apel von Wangenheim (Wangenheym) bestätigen für sich, und Erasmus von Wangenheim bestätigt für sich und seine namentlich genannten Brüder die Belehnung mit dem Dorf Sonneborn (Sonborn) [Gem. im Landkr. Gotha] mit Gericht und allen Zugehörungen, ihren Erblehen in Brüheim (Bruheim) [Gem. im Landkr. Gotha], dem Besitz an der Nesse (Nessze) [Nebenfluss der Hörsel im Landkr. Gotha und im Wartburgkrs.], und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Siegler
Bernhard von Wangenheim (Wangenheym)
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Revers bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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