Revers Friedrichs von Wangenheim und seiner namentlich genannten Brüder und Vettern bezüglich der Belehnung mit dem Dorf Sonneborn und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda
1510 Januar 18
Geben in unser stat Fulda uf fritag Prisce virginis et martiris anno domini milleßimo quingentesimo decimo
R I b Fulda (Lehenreverse von Wangenheim)
Friedrich und Apel von Wangenheim (Wangenheym) bestätigen für sich, und Erasmus von Wangenheim bestätigt für sich und seine namentlich genannten Brüder die Belehnung mit dem Dorf Sonneborn (Sonborn) [Gem. im Landkr. Gotha] mit Gericht und allen Zugehörungen, ihren Erblehen in Brüheim (Bruheim) [Gem. im Landkr. Gotha], dem Besitz an der Nesse (Nessze) [Nebenfluss der Hörsel im Landkr. Gotha und im Wartburgkrs.], und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Bernhard von Wangenheim (Wangenheym)
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel
Revers bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
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