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HStAM Bestand Urk. 76 Nr. 4380

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest

Revers Friedrichs von Wangenheim und seiner namentlich genannten Brüder und Vettern bezüglich der Belehnung mit dem Dorf Sonneborn und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda

Datierung

1510 Januar 18

Originaldatierung

Geben in unser stat Fulda uf fritag Prisce virginis et martiris anno domini milleßimo quingentesimo decimo

Alte Archivsignatur

R I b Fulda (Lehenreverse von Wangenheim)

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest

Friedrich und Apel von Wangenheim (Wangenheym) bestätigen für sich, und Erasmus von Wangenheim bestätigt für sich und seine namentlich genannten Brüder die Belehnung mit dem Dorf Sonneborn (Sonborn) [Gem. im Landkr. Gotha] mit Gericht und allen Zugehörungen, ihren Erblehen in Brüheim (Bruheim) [Gem. im Landkr. Gotha], dem Besitz an der Nesse (Nessze) [Nebenfluss der Hörsel im Landkr. Gotha und im Wartburgkrs.], und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

Siegler

Bernhard von Wangenheim (Wangenheym)

Formalbeschreibung

Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Revers bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
Original Original