HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 1080

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1471 November 5

Originaldatierung 

Datum et actum Herbipoli in domibus nostre solite residencie anno a nativitate Domini millesimoquadringentesimoseptuagesimoprimo die vero Martis quinta mensis Novembris pontificatus sanctissimi in Christo patris et domini nostri domini Sixti divina providencia pape quarti anno primo

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Der Priester Augustinus Patricius, (clericus ceremoniarum) und Sekretär des Kardinaldiakons Franciscus, Notar päpstlicher Autorität, und Johann Ewich von Attendorn, Kleriker der Diözese Köln, Notar päpstlicher und kaiserlicher Autorität, Notar und Schreiber des Kardinaldiakons, lassen ein Notariatsinstrument ausfertigen. Kardinaldiakon Franciscus, Titularbischof von St. Eustachius (tituli St. Eustachii), Legat für das Kaiserreich (in Alamanie et Germanie partibus ac terris et locis sacro Romane imperio subiectis) berichtet, dass es zu Streitigkeiten zwischen Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, und dem Konvent von Fulda einerseits und Graf Johann von Henneberg, Hauptmann (capitaneus) des Klosters, andererseits gekommen ist. Franciscus hat sie gemäß seinem allgemeinen Auftrag unter Androhung von Strafen zu einem Schiedstag zu sich geladen, da der Ausbruch von massiven Kriegshandlungen drohte, was den auf dem Reichstag in Regensburg beabsichtigten Kreuzzug gegen die Türken beinträchtigt hätte. Als gehorsame Söhne des Papstes haben sich die Streitparteien zum Schiedstag versammelt und nach langen Verhandlungen zu folgender Einigung gefunden: zwischen beiden Streitparteien und ihren Anhängern soll der Streit beendet sein. Hass und Zank sollen durch Frieden und Eintracht ersetzt werden. Abt und Konvent sollen alle alten Abmachungen mit Graf Johann über die Resignation des Abtes zugunsten Johanns einhalten; auch alle übrigen Verträge sind einzuhalten. Abt und Konvent sollen den Papst erneut bitten, Johann unter Einhaltung der getroffenen Absprachen das Abbatiat zu übertragen (in titulum concedat). Sie sollen auch versprechen, Briefe an weitere Personen zugunsten des Grafen Johann zu schreiben. Der Abt soll versprechen, binnen 25 Tagen nach dieser Urkunde die Bittschreiben (literas promotoriales) an Franciscus zu senden, dazu Mandate für Prokuratoren seitens seines Kapitels bzw. des Konvents. Die Pension des Abtes soll dabei unangetastet bleiben. Graf Johann verpflichtet sich zur Einhaltung der Abt, Kapitel und Konvent gegebenen Versprechen. Die Burg Bieberstein (quod nunc detinet libere) bleibt bis zum kommenden Tag Kathedra Petri [1472 Februar 22] im Besitz des Hermann von Gelnhausen, der sie derzeit innehat. Dieser leistet in die Hand des Franciscus und des Bischofs von Würzburg einen Eid in deutscher Sprache, die Burg an Kathedra Petri dem Konvent von Fulda unter Einhaltung der zwischen seinem Herrn, Graf Johann, und dem Abt geschlossenen Verträge zu übergeben. Nachdem Graf Johann die entsprechenden Urkunden und Prokuratorien von Abt und Konvent erhalten hat, wird er am kommenden Weihnachtstag [1471 Dezember 25] seine Prokuratoren nach Rom senden, um die Bestätigung als Abt von Papst [Sixtus IV.] zu erbitten. Graf Johann billigt die Absicht des Abtes, die Burg Saaleck mit seinem Geld zurückzukaufen und gestattet dies für die Zeit nach seiner Bestätigung; der Abt kann diese dann auf Lebenszeit behalten. Wegen der Bürger Hammelburgs fordert der Abt, dass diese ihm zu seiner Sicherheit einen Eid leisten sollen. Graf Johann stimmt der Entscheidung des Franciscus zu, da dies seiner Ehre keinen Abbruch tut. Alle Streitparteien sind nicht in ihren sonstigen vertraglichen Verpflichtungen beeinträchtigt. Der Abt leistet nach Prälatenart seinen Eid mit auf die Brust gelegter Hand. Graf Johann, Dekan Konrad von Lauberbach, Konrad von Allendorf, Propst von Johannesberg [bei Fulda], Johann [Nasse] von Linsingen, Propst von Petersberg bei Fulda, Kapitulare und Mönche des Klosters Fulda, leisten im Namen des Konvents den Eid auf das vorliegende Notariatsinstrument. Ausstellungs- und Handlungsort: Würzburg. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)

Zeugen 

Johannantonius (Iohanneanthonio), Bischof von Teramo (Aprutino)

Antonius von Romagnano, Auditor des Kardinaldiakons, Kanoniker in Genf

Hertnid (Hartnid) vom Stein (de Lapide) [zu Ostheim], Domdekan von Bamberg

Kilian von Bibra, Archidiakon und Domkanoniker von Würzburg

Reinhard (Reynaldo) Laurenden [der Jüngere], Dekan von St. Trinitatis in Kassel, Diözese Mainz, Doktoren des Kirchenrechts

Siegler 

Kardinaldiakon Franciscus

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, zwei Notarszeichen, mit moderner [?] Schnur angehängtes Siegel (zerbrochen)

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Vgl. zu Reinhard Laurenden dem Jüngeren Demandt, Personenstaat, S. 503 f. Nr. 1795.

Der Kardinaldiakon Franciscus [Francisco Todeschini-Piccolomini] wurde 1503 [1503 Sep 22 - 1503 Okt 18] als Pius III. Papst.

Repräsentationen

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