HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 1704

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1603 November 25

Originaldatierung 

So gzeschehenn in unser statt Fulda den funffunnd zwantzigstten Novembris im sechtzehenhundert und dritten jahr

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass er auf Bitten Joachim [Roells], bestätigten Abtes von Hersfeld, seines Freunds, mit Zustimmung von Dekan und Konvent erlaubt hat, dass der Schwester des Abtes Joachim und ihren Kindern und Erben eine Haus im Marktflecken Rasdorf (Raßdorff) mit allem Zubehör und allen Rechten übertragen wird. Das Haus in Rasdorf liegt neben dem von Johann (Hanß) Selig und stößt an die beiden Wege; es umfasst auch ein größeres Grundstück (bezirck) um das Haus herum. Das Haus ist von der niederen Gerichtsbarkeit, nicht jedoch von der Strafgerichtsbarkeit (peinlichen obrigkaitt) befreit. Zu diesem Besitz gehört ferner ein Hof mit allem Zubehör, der Krafftshof (Craffts hoff) heißt. Er ist gegenüber dem Kloster Fulda und der Gemeinde Rasdorf von allen Diensten und Lasten befreit. Die Schwester von Abt Joachim erhält darüber hinaus eine freie Schäferei (schäfferey) mit allem Zubehör und allen Rechten, die zweihundert Nössel (nößer) groß ist. Die Schäferei ist Teil eines als Herrengut vergebenen Lehns (fronlegenß) von Abt Joachim. Damit die Gemeinde Rasdorf nicht wegen Benachteiligung klagt, soll die freie Schäferei den gemeinen Weideplatz, genannt Stoppelhut (Stoppfelhudt), nicht benutzen. Aus dem klostereigenen Forst (försten) im Amt Haselstein erhält die Begünstigte weiter jährlich sechs Klafter Schnittholz. Für den Fall, dass es in diesem Forst bei Haselstein zu Holzmangel kommt, hat man bei einem Kanoniker (canonici) in Rasdorf 100 Gulden hinterlegt, um davon die entsprechende Holzmenge zuzukaufen. Die Begünstigungen des Lehns befreien jedoch nicht von Verhandlungen über den jährlichen Holzpreis. Für dieses Lehen ist die Schwester von Abt Joachim verpflichtet, dem Kloster Fulda 150 Gulden, jeden Gulden zu 15 Batzen, zu geben. Diese Vereinbarung tritt mit dem Datum der Ausstellung dieser Urkunde in Kraft; alle Nachfolger des Klosters Fulda sind gehalten, sich an ihre Bestimmungen zu halten und dürfen den Gebrauch des Lehns nicht behindern, sondern sollen es schützen und schirmen. Auch sollen sie Behinderungen und Belästigungen (molestieren) sowie Gefährdungen seiner Rechtsstellung (manuteniren), die von anderer Seite kommen, abwenden. Das Kloster Fulda bestimmt ferner, dass das Lehen bei einem Verkauf ausschließlich dem Kloster selbst verkauft werden kann. Ankündigung des Sekretsiegels Abt Balthasars. Siegelankündigung. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)

Siegler 

Abt Balthasar, Dekan und Konvent von Fulda

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Nr. 1 fehlt, Nr. 2 stark beschädigt)

Weitere Überlieferung 

StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 4, Nr. 152

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Urkunde durch Wasserschäden, Flecken und restaurierte Stellen schlecht lesbar.

Datumszeile z. T. unter der Plica.

Ein Nössel bezeichnet als Feldmaß ein Tagwerk bzw. den sechzehnten Teil einer Hufe.

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
Detailseite Original Original