HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 1464

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1522 November 12

Originaldatierung 

... als man zalt nach Cristi unsers liben Hern gepurt funfftzehenhundertund tzweyundtzwentzig uff Mitwochen nach Martini episcopi der zwolffte tag des monats Novembris und der romerzale eylff indiction genannt babstumbs des allerheylgsten in Got vaters und hern unsers hern Adriani usz gotlicher vorsehung erwelten babsts

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Martin (Martinus) Stier, Kleriker des Bistums Würzburg und öffentlicher Notar kraft kaiserlicher Autorität bekundet, dass er auf Bitte des Johann Graf von Henneberg, Koadjutor des Klosters Fulda und Domherr in Mainz, Straßburg, Köln und Bamberg, an Emmerich (Emrichen) Dyle, Schultheiß von Eisenach, und Andreas Hutzel (Endres Huczel), Vogt in der Burg Gerstungen, die Aufkündigung (uffkundung) dieser Burg und des Amts Gerstungen bekannt gemacht (insinuirt) hat. Nachdem der Aufkündigungsbrief dem Schultheißen und dem Vogt vorgelesen worden ist, hat Emmerich Dyle geantwortet, dass er nicht als Amtmann gekommen ist, und dass das genannte Amt im Übrigen auch nicht besetzt (bestelt) ist, sondern dass er lediglich dorthin bestellt worden ist, um die an Michaelis [September 29] fälligen Zinse einzunehmen (das er allein dahin verordent sey die itzigen erschynen Michels zins uffzuheben). Emmerich hat erklärt, dass er ansonsten keinen weiteren Befehl hat und ihn deshalb diese Aufkündigung nichts angeht. Er hat weiter erklärt, dass aber Johann (Hans) von Berlepsch, Hauptmann in Eisenach, Befehl über den Bezirk (circk) und das Gericht Gerstungen hat. Deshalb soll man diesem die Aufkündigung mitteilen. Der Notar bekundet, dass er diese Aufkündigung dem geschworenen Boten Johann Lummel verkündet hat, damit dieser sie dem Hauptmann in Eisenach mitteilt. Notarszeichen. Inserierte Urkunde von 1522 November 10: Hartmann [Burggraf von Kirchberg], Abt von Fulda, und Johann [von Henneberg], Koadjutor von Fulda, schreiben an ihre Oheime (ohemen) Friedrich [III.], Reichserbmarschall und Kurfürst von Sachsen und dessen Bruder Johann [den Beständigen], Herzog von Sachsen, Landgraf in Thüringen und Markgraf von Meißen, dass einst ihre Ahnen (voreltern), Balthasar und Friedrich [IV. der Friedfertige], Landgrafen in Thüringen und Markgrafen von Meißen, von den Äbten von Fulda die Burg und das Dorf (vesten schlosse und dorff) Gerstungen mit allem Zubehör sowie mit dem See und den Fischereien in Dankmarshausen, gelegen an dem Schlag, für 6000 rheinische Gulden als Pfand innehatten und dass es darüber eine Urkunde (hauptvorschreybung) gibt. Abt Hartmann und Koadjutor Johann bekunden, dass sie diesen Wiederkauf zum nächsten Fest Kathedra Petri [1523 Februar 22] tätigen und die 6000 Gulden der Hauptverschreibung an diesem Tag in Gerstungen oder in Eisenach bezahlen wollen. Siegelankündigung. (... der geben ist auff Montag nach Leonhardi und nach Cristi gepurt funfftzehenhundert zweyundzwentzig). Ausstellungsort: Burg Gerstungen (zu Gerstungen im schlosse). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)

Zeugen 

Melchior Wenk (Wengk), Christoph (Christoffel) Gotz, Bürgermeister bzw. Ratsmitglied in Vacha

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, Notarszeichen

Literatur 

Lönnecker, Notariat in Hessen, S. 212 Nr. 807.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Vgl. Nr. 681 von 1402 Oktober 23.

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
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