Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Revers der Vettern Wilhelm [V.] Landgraf von Hessen[-Kassel] und Georg [II.] Landgraf von Hessen[-Darmstadt] bezüglich der Belehnung mit dem Dorf Massenheim und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda
Datierung
1628 Juni 07
Originaldatierung
Geschehen und geben in unser stadt Fuldt mitwochens nach exaudi den siebenden iunii im sechtzehenhundert acht und zwantzigsten iahr et cetera
Alte Archivsignatur
R I b Fulda (Lehenreverse Landgrafen von Hessen)
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Wilhelm [V.] Landgraf von Hessen[-Kassel] und Georg [II.] Landgraf von Hessen[-Darmstadt] bestätigen für sich und ihre namentlich genannten Brüder und Vettern, alle Landgrafen von Hessen, die Belehnung mit dem Dorf Massenheim (Massenheimb) [Stadtteil der Gem. Hochheim am Main, Main-Taunus-Krs.] samt allen fuldischen Gütern ebendort sowie mit den Katzenelnbogischen Lehen Obernhain (?) (Oberhain) [Ortsteil der Gem. Wehrheim, Hochtaunuskrs.], Roßdorf (Rosztorff) [Gem. im Lkr. Darmstadt-Dieburg] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Dörfern durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Siegler
Wilhelm [V.] Landgraf von Hessen[-Kassel]
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel in Holzkapsel
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Revers bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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