Revers der Vettern Wilhelm [V.] Landgraf von Hessen[-Kassel] und Georg [II.] Landgraf von Hessen[-Darmstadt] bezüglich der Belehnung mit dem Dorf Massenheim und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda
1628 Juni 07
Geschehen und geben in unser stadt Fuldt mitwochens nach exaudi den siebenden iunii im sechtzehenhundert acht und zwantzigsten iahr et cetera
R I b Fulda (Lehenreverse Landgrafen von Hessen)
Wilhelm [V.] Landgraf von Hessen[-Kassel] und Georg [II.] Landgraf von Hessen[-Darmstadt] bestätigen für sich und ihre namentlich genannten Brüder und Vettern, alle Landgrafen von Hessen, die Belehnung mit dem Dorf Massenheim (Massenheimb) [Stadtteil der Gem. Hochheim am Main, Main-Taunus-Krs.] samt allen fuldischen Gütern ebendort sowie mit den Katzenelnbogischen Lehen Obernhain (?) (Oberhain) [Ortsteil der Gem. Wehrheim, Hochtaunuskrs.], Roßdorf (Rosztorff) [Gem. im Lkr. Darmstadt-Dieburg] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Dörfern durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Wilhelm [V.] Landgraf von Hessen[-Kassel]
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel in Holzkapsel
Revers bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v3983414