Identifikation (Urkunde)
Datierung
1604 November 4
Originaldatierung
Gebenn Fuldt umb viertten tag deß monats Novembris anno 1604
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda, bekundet, dass er Jost Bapper (Bappere), Kesselhändler (kesselfurer) aus Höxter (Hoxter) [Nordrhein-Westfalen], auf dessen Ersuchen hin ab dem Datum der Ausstellung dieser Urkunde für zwei Jahre lang erlaubt hat, auf das Gebiet des Klosters Fulda seine Kupferarbeiten und Kessel einzuführen, sie zu verkaufen und mit ihnen zu handeln (partieren). Dies geschieht unter dem Vorbehalt, dass Jost Bapper sich verpflichtet, gute Arbeit zu leisten und unverfälschte Kaufmannsware anzubieten, niemanden zu betrügen und seine Waren zu einem reellen Preis zu verkaufen. In dieser Zeit ist es anderen Kesselhändlern verboten, ihre Waren innerhalb des Klosters Fulda anzubieten. Die fuldischen Beamten werden angehalten, die Einhaltung dieses Verbots zu überwachen. Für dieses Privileg verpflichtet sich Jost Bapper, dem Kloster Fulda jährlich 40 Pfund Kupfer, die für solche Kesselarbeiten verwendet werden, als Zins zu geben. Seine Konzession wird bei der fuldischen Kanzlei hinterlegt. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler
Abt Balthasar
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel in Holzkapsel
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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