HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 1472

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1526 November 13

Originaldatierung 

... der geben ist zu Fulda auf Dinstag nach sant Martins tag des hailigen bischofs unnd nach Christi geburt gezelet tausent funfhundert und im sechsundzwainzigsten iaren

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Johann [von Henneberg], Koadjutor von Fulda, der Dekan und der Konvent von Fulda bekunden, dass es zwischen Philipp [I. dem Großmütigen], Landgraf von Hessen und Graf von Katzenelnbogen, und ihnen wegen der Einnahme der Städte, Burg und Flecken Fulda und Hünfeld samt Zehnt und Zubehör, die Philipp aufgrund von bäuerlichen Unruhen und wegen eines, auf Grund von Beschwerungen von Konvent und Ritterschaft von Fulda, unvollzogenen Vertrages besetzt hatte, zu Streitigkeiten gekommen war. Der in Folge dessen ausgestellte Schiedsspruch, der auf Befehl der kaiserlichen Majestät Prinz Ferdinand, Infant von Spanien und Erzherzog von Österreich, von den als Kommissaren eingesetzten Erich [I., der Ältere], Herzog von Braunschweig-Lüneburg, Philipp [I.], Markgraf von Baden und Hachberg (Hochberg), Bernhard [III. von Cles], Bischof von Trient, und Kasimir, Markgraf von Brandenburg[-Kulmbach], in Allendorf an der Werra (Werrh) geschlossen und worüber eine besiegelte Urkunde ausgestellt wurde, wird mit Anfang (vonn Gotes gnaden wir Erich herzog zu Braunschweig und Lunenburg et cetera) und Ende (Gebenn und gescheen zu Allendorf an der Werrh nach Christi geburt gezelt tausent funfhundert und sechsundzwainzig iare am abent Simonis et Iude apostolorum) zitiert. Es wird bekundet, dass diese Urkunde von Koadjutor, Dekan und Konvent von Fulda die Zahlung von 18000 rheinischen Gulden, halb in Gold, halb in Münzen Frankfurter Währung aus der Münze der Kurfürsten am Rhein, an den Landgrafen Philipp von Hessen verlangt. Das Kloster Fulda soll demnach jeweils 6000 Gulden an drei Terminen bezahlen: zur nächsten [1527] Frankfurter Fastenmesse, zur darauf folgenden [1528] und zur hierauf folgenden [1529]. Die Aussteller versprechen, diese Zahlungen gegen Ausstellung von Quittungen fristgerecht in Frankfurt zur Messe (zu Franckfurt in der Mesze) vorzunehmen. Sollten sie mit der Zahlung in Verzug kommen, ist der Landgraf von Hessen berechtigt, sich an Burg, Städten, Dörfern, Gütern und Zubehör des Klosters Fulda Erstattung zu verschaffen, bis ihm die genannte Summe bezahlt worden ist. Es wird bekundet, dass den Ausstellern vorbehalten bleibt, die Summe mit einer Einmalzahlung von 16000 Gulden zur nächsten Frankfurter Fastenmesse zu begleichen. Ausstellungsort: Fulda. Siegelankündigung des Koadjutors Johann für sich und den Abt Hermann [Burggraf] von Kirchberg. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)

Siegler 

Koadjutor Johann, Konvent von Fulda

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel

Weitere Überlieferung 

StaM, Kopiare Fulda: K 440, S. 544-550

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Die Urkunde ist durch Einschnitte ungültig gemacht worden.

Vgl. hierzu auch Nr. 1471.

Die Frankfurter Fastenmesse scheint mindestens zwischen dem Sonntag Letare und dem Palmsonntag stattgefunden zu haben, vgl. Fabian, Messkataloge.

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
Detailseite Original Original