Identifikation (Urkunde)
Datierung
1603 September 27
Originaldatierung
Geschehen zu Fulda am sieben und zwanzigsten Septembris nach Christi unsers lieben Herrn und Seligmachers geburt im sehszehen hundert und dritten jahre
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Wolf von Lautter (Laüter) aus Mittelkalbach bekundet öffentlich für sich und seine Erben, dass er seinem Herrn Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda, jährlich an Michaelis [September 29] einen Zins in Höhe von 30 Gulden fuldischer Währung, jeder Gulden zu 42 Böhmischen [Groschen], verpfändet hat. Die genannte Summe geht jedes Jahr an Michaelis oder vierzehn Tage davor oder danach zu Händen des fuldischen Erzkanzlers in der Burg Neuhof. Als Zahlungsbeginn wird das Jahr 1604 festgelegt. Zur Finanzierung dieser Summe hat Wolf von Lautter zuvor sechshundert Gulden beim Küchenmeister des Klosters Fulda abgelöst, um das Geld ausschließlich für diesen Zweck einzusetzen (exception non numeratae pecuniae). Der jährliche Zins in Höhe von 30 Gulden wird abgesichert über Erbzinsen in Mittelkalbach und Neuhof, die Wolf von Lautter gehören; über diesen Umstand hat er selbst ein Register ausgefertigt, besiegelt und unterschrieben. Der jährliche Zins dient als Rente (pension) des Abtes. Die für den Einzug des Erbzinses bei Neuhof zuständigen Personen hat er angewiesen, die für die Rente notwendige Summe nicht anders als für den genannten Zweck zu verwenden. Siegelankündigung. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Unterschriften
(Wolff von Lautter propria [unter der Plica])
Siegler
Wolf von Lautter
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel in Holzkapsel
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Böhmische Groschen werden auch als Prager Groschen bezeichnet.
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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