HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 1476

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1527 November 28

Originaldatierung 

Gescheen auf tag und in iar wie obsteht

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Balthasar (Baltzar) von Steinau genannt Steinrück bekundet, dass er von Hartmann [Burggraf von Kirchberg], Abt von Fulda, und Johann [von Henneberg], Koadjutor von Fulda, die im Folgenden inserierte Urkunde erhalten hat. Balthasar bekundet unter Eid, dass er die ihm übertragenen Lehnstücke von seinen Herren innehat und entsprechende Lehnsfolge leisten will. Siegelankündigung. Inserierte Urkunde von 1527 November 26: Hartmann (Johartman [!]) [Burggraf von Kirchberg], Abt von Fulda, und Johann [von Henneberg], Koadjutor von Fulda, bekunden, dass sie Balthasar von Steinau genannt Steinrück ihren Teil der Burg Poppenhausen verliehen haben, nämlich den achten Teil an der Burg und den vierten Teil an Dorf und Feldern von Poppenhausen, die er vor kurzem mit ihrer Zustimmung von Balthasar von Ostheim, einem fuldischen Untertan, für 1000 Gulden laut einer Kaufverschreibung gekauft hat. Es sind dies der achte Teil, der neben dem Teil des Karl Steinrück in Poppenhausen liegt, sowie Dienste, Zinsen, Weck [Brot?] und Hühner (hunner), die einst Konrad (Cunz) von Steinau genannt Steinrück in Großenlüder (Ludter) und in der Wüstung Ronshausen innehatte. Ferner gehören dazu Dorf, Güter und Männer in Wüstensachsen (Wustensachssen) und ein Gut in Gerod (Gerrode) [Lkr. Bad Brückenau], welches derzeit von Ulrich Schmied bewirtschaftet wird. Diese Güter und Rechte und alles andere, was Balthasar in der Buchen und in den Ämtern Schildeck und Brückenau innehat, soll nun nach dem Tod seines Vaters Hildebrand (Hilprant) von Steinau genannt Steinrück auf ihn übergehen. Sollte Balthasar darüber hinaus an weitere Lehnsstücke, die von Fulda lehnrührig sind, kommen, soll er dies pflichtgemäß innerhalb eines Jahres dem Kloster Fulda mitteilen und diese dann als Lehen empfangen; ausgenommen sind Güter, die von Fulda verpfändet waren und dem Kloster zur Wiedereinlösung zustehen. Balthasar soll zu den gleichen Rechten und Pflichten diese Lehen innehaben, wie sie einst sein Vater, seine Vettern und seine Ganerben an der Burg Poppenhausen innehatten. Er soll dies beeiden und darüber einen Reversbrief ausstellen. Ankündigung des Sekretsiegel des Abtes. Siegelankündigung des Koadjutors. (... auf Dornstag nach Catharine und Christi unsers lieben Herren gepurt gezelt funfzehenhundert und siebenund zwanzig iar). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)

Siegler 

[Balthasar von Steinau genannt Steinrück]

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (fehlt)

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
Detailseite Original Original