HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 781

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1422 Februar 21 / Januar 21

Originaldatierung 

Datum anno Domini M° CCCCXXII° in vigilia sancti Petri [Transfix]; Datum anno Domini millesimo quadringentesimo vicesimo secundo in die sancte Agnetis virginis [Affix]

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Transfix von 1422 Februar 21: Johann [von Merlau], Abt von Fulda, und Pfleger Hermann [von Buchenau], bekunden, dass Engelhard von der Tann und dessen Ehefrau Elisabeth (Lise) ihr Vorwerk und Gut in Buttlar, bewirtschaftet von Heinrich Fuchs, mit allem Zubehör dem Dekan Konrad [vom Berg] und dem Konvent von Fulda für 110 Gulden wiederkäuflich verkauft haben; der Wiederkauf kann mit vierwöchiger Vorankündigung jährlich an Kathedra Petri [Februar 22] geschehen. Auch die Käufer können die Ablösung zu denselben Bedingungen verlangen; Zahlungsort ist Fulda. Die Verkäufer stellen den Käufern wegen der Ansprüche von Johann (Hans) und Konrad (Corte) von Romrod Bürgen mit der Verpflichtung zum Einlager mit Knecht und Pferd in einer Herberge in Fulda. Ausfallende Bürgen werden binnen eines Monats nach Aufforderung ersetzt. Kommen die Bürgen nach Aufforderung ihren Verpflichtungen nicht nach, können die Käufer die Verkäufer pfänden. Siegelankündigung von Abt Johann, Pfleger Hermann, Engelbert von der Tann und von den Bürgen Simon von Steinau genannt Steinrück und Erke von Schenkwald. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2, Avers 7). Affix von 1422 Januar 21: Die Brüder Konrad und Johann von Romrod zu Wenigentaft (Wenyetaffta) bekunden, dass sie den Brüdern Friedrich (Fritz) von Romrod dem Jüngeren und Johann von Romrod sowie Engelhard von der Tann und dessen Ehefrau Elisabeth (Else) ein Vorwerk und Gut in Buttlar mit allem Zubehör, das in der darüber ausgestellten Urkunde genauer bezeichnet ist, wiederkäuflich verkauft haben. Engelhard von der Tann hat Vorwerk und Gut an das Kloster Fulda weiterverkauft. Konrad und Johann behalten sich an Stelle von Engelhard den Wiederkauf für 110 Gulden vor. Ansonsten gelten die Bedingungen der Haupturkunde, an die diese Urkunde angehängt werden soll. Siegelankündigung von Konrad und Johann von Romrod zu Wenigentaft und Engelhard von der Tann. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite: Siegel: Avers 3, Avers 5, Avers 6)

Siegler 

Abt Johann, Pfleger Hermann, Engelhard von der Tann, [Simon von Steinau genannt Steinrück und Erkenbrecht (Erke) von Schenkwald] [Transfix]

Konrad und Johann von Romrod zu Wenigentaft, Engelhard von der Tann [Affix]

Formalbeschreibung 

Urkunde von 1422 Februar 21: Ausfertigung [Transfix an der Urkunde von 1422 Januar 21], Pergament, fünf mit Pergamentstreifen angehängte Siegel; Urkunde von 1422 Januar 21: Ausfertigung [Affix], Pergament, drei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 4 und Nr. 8 fehlen)

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Die Siegelankündigung Engelhards von der Tann in der Urkunde von 1422 Januar 21 ist nachgetragen.

Die Nennung der Bürgen in der Urkunde von 1422 Februar 21 ist nachgetragen.

Repräsentationen

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