Identifikation
Titel
Verordnung, dass bei der Vormast keiner seine Schweine außer dem Amt, darinnen er gesessen, frei eintreiben, in der Nachmast aber kein geistlicher oder weltlicher Bedienter befreit sein soll
Laufzeit
Darmstadt, 1658 Februar 2
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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