HStAD Bestand R 1 A

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Beschreibung: Bestand

Serie

Bezeichnung

Verordnungssammlungen

Identifikation (kurz)

Titel 

Verordnungs-Sammlung Höpfner

Laufzeit 

1375-1959, hauptsächlich ab 16. Jh.

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Abt. E 3 A (Hessen-Darmstädtische Verordnungen)

weitere Kurmainzer Verordnungen in den Seligenstädter Gerichtsbüchern Bestand C 4

Schlitzer Verordnungen in Bestand F 23

weitere Sammlungen von Verordnungen und Ausschreiben u.a. in Bestand G 21, G 26 A, G 31 und G 53

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

Die Höpfnersche Sammlung wurde im amtlichen Auftrag zwischen 1781 und 1797 vom Geheimen Tribunalrat Dr. Ludwig Friedrich Höpfner (1743-1797) als Vorlage für eine gedruckte Ordnungssammlung, die nie erschien, angelegt. Sie umfasste Verordnungen der Jahre 1336-1792. Im Jahr 1907 übernahm das Großherzogliche Haus- und Staatsarchiv die Sammlung, welche auf dem Dachboden des Oberlandesgerichts verwahrt wurde (vormals Oberappellations- und Kassationsgericht). Von den ursprünglich vorhandenen 46 Sammelmappen Höpfners sind vier verloren gegangen. Nach ihnen forschte das Ministerium der Justiz im Jahre 1910 auf Anregung des Haus- und Staatsarchivs offensichtlich vergebens. Es handelte sich um folgende Mappen:
1. Verordnungen über Justizsachen, Mappe I 1336-1639;
2. Verordnungen in Forst- und Jagdsachen, Mappe III 1710-1720;
3. Cameral-Verordnungen, Mappe IV: 'Vom Zoll und Geleit. Vom Schleysatz'
4. Cameral-Verordnungen, Mappe VII: 'Vom Burger- und Beysassengeld. Von Frohnden und Frohngeld, wie auch anderen Personal-Beschwerden und -Befreyungen. Von Reception der Juden, deren Schutz-Geld und anderen judenschaftlichen prästandis'.
Da die Höpfnersche Sammlung 1792 endete und die gedruckte 'Sammlung Grossherzoglich Hessischer Verordnungen' erst mit dem 13. August 1806 einsetzte, bemühte sich das Staatsarchiv ab 1910 verstärkt darum, die in der Zwischenzeit erlassenen Verordnungen (Ministerial-Verordnungen, Verordnungen und Ausschreiben der Regierungen zu Darmstadt und Gießen, der Hof- und Rentkammer, des Ober-Forstkollegs, der Konsistorien, der Hofgerichts, der Steuer- und Polizei-Deputationen) systematisch zu sammeln. Dieses läge 'zweifellos im Interesse der landesgeschichtlichen Forschung'. Zwar existierte im Staatsarchiv eine offensichtlich lückenlose Serie aller dieser Verordnungen für das Oberfürstentum, nicht aber für die Obergrafschaft bzw. Starkenburg (Vgl. G 21 A Nr. 15/2). 1944 verbrannten von der Höpfnerschen Sammlung die Konvolute 7, 21 und 22.
Im Laufe der Zeit wurde die Sammlung um weitere Verordnungsreihen und Einzelstücke ergänzt.

Enthält 

Die Sammlung war ursprünglich wie folgt sachlich untergliedert: 1. Kameralverordnungen Ende 14. bis 19. Jahrhundert (Konv. 1-6, 8-12). - 2. Akademische, Kirchen- und Schulsachen 16. bis 19. Jahrhundert (Konv. 13-19). - 3. Kanzleisachen 16. bis 18. Jahrhundert (Konv. 20). - 4. Justizsachen 17. bis Anfang 19. Jahrhundert (Konv. 23-26). - 5. Militärsachen Ende 15. bis Anfang 19. Jahrhundert (Konv. 27-28). - 6. Forst- und Jagdverordnungen Ende 15. bis Anfang 19. Jahrhundert (Konv. 29- 36). - 7. Polizeisachen 15. bis 19. Jahrhundert (Konv. 37-45).
Zum ursprünglichen Gliederungszustand der Sammlung vgl. das 'Verzeichnis der sogen. Hoepfner'schen Sammlung von Verordnungen p.p.' in: G 21 A Nr. 15/2 (Akten des Großherzoglichen Ministeriums der Justiz betreffend: Die Sammlung der althessischen Verordnungen)

Findmittel 

Online-Datenbank Arcinsys (aktuellster Stand)

PDF-Findbuch (Stand 2008)

zwei DV-Findbücher (Gesamtbestand E 3 mit R 1 A), bearbeitet von Hans Dieter Ebert auf der Grundlage der Verzeichnung von Gottfried Ebner: (1) sachthematisch klassifiziert, (2) in chronologischer Folge

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang 

10 m

Filmkopien 

Der Bestand ist vollständig digitalisiert.

Benutzung 

Der Bestand kann in Arcinsys über verknüpfte Digitalisate benutzt werden.