HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 971

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1457 April 11

Originaldatierung 

Anno Domini millesimo quadringentesimo quinquagesimoseptimo feria secunda proxima post diem Palmarum

Alte Archivsignatur 

1368

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Die Bürgermeister der Stadt Fulda bekennen unter Verweis auf ihre dem Abt [Reinhard von Weilnau] und der Stadt geleisteten Eide, dass ihnen die unbeschädigten Ausfertigungen der sechs im Folgenden inserierten Urkunden vorgelegen haben. Siegelankündigung. Inserierte Urkunden: Inserierte Urkunde von 1368 September 2 [siehe Abbildung 2 und 3]; Inserierte Urkunde von 1379 Mai 16 [siehe Abbildung 3]; Inserierte Urkunde von 1380 Mai 25 [siehe Abbildung 3 und 4]; Inserierte Urkunde von 1395 November 23 [siehe Abbildung 4 und 5]; Inserierte Urkunde von 1415 Oktober 9 [siehe Abbildung 5 und 6]; Inserierte Urkunde von 1422 September 14 [siehe Abbildung 6]. (siehe Abbildungen: Seite 1, Seite 2, Seite 3, Seite 4, Seite 5, Seite 6, Seite 7)

Siegler 

Stadt Fulda

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, mit grüner Kordel angehängtes Siegel (zerbrochener Siegelrest)

Weitere Überlieferung 

Urkunde von 1368 September 1: StaM, Kopiare Fulda: K 434, f. 128rv; Urkunde von 1379 Mai 16: StaM, Kopiare Fulda: K 434, f. 202v-203r und StaM, Kopiare Fulda: K 434, f. 237r; Urkunde von 1380 Mai 25: vgl. Nr. 553; Urkunde von 1395 November 23: vgl. Nr. 652; StaM, Kopiare Fulda: K 434, f. 187r-188r; Urkunde von 1415 Oktober 9: vgl. Nr. 730

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Inserierte Urkunde von 1368 September 2: Die Brüder Berthold (Dolde) und Konrad Döring (Cuntze Doring) bekunden, dass sie eine im Folgenden inserierte Urkunde des [Heinrich von Kranlucken], Abt von Fulda, erhalten haben. Siegelankündigung von Berthold und Konrad Döring. (Nach Cristus gebort druczehinhundert jar in dem achte und sechczigistem jare am Sonnabende nach sant Egiden dage etcetera). [1368 September 2]. Inserierte Urkunde 1368 September 1: Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, bekundet, dass er mit Zustimmung des Dekans Dietrich und des Konvents von Fulda dem Knappen Berthold Döring und, falls dieser ohne Leibeserben stirbt, dessen Bruder Konrad, das Vorwerk genannt Fronhof im Dorf [Großen-]Lüder (Luten) mit allen Gütern des Abtes in diesem Dorf mit allem Zubehör und dem Bannwein für 1000 Pfund fränkischer Heller und 400 Pfund Heller fuldischer Währung wiederkäuflich verkauft hat. Dabei nimmt er das Amt und Gericht, den Proysenhof [?], die Wiesen am Fluss Fulda (unser Fulde wysen), zwei Pfund Heller aus dem Bannwein, die an den Amtmann des Klosters fallen, die Fischerei auf (dem Hoyge) [?], die Abgaben für Wachs (wachsgulde) und Salz (salczgulde), den Besitz in den Dörfen Ufhausen [bei Großenlüder], Malkes mit dem Vorwerk, Niederbimbach mit dem Hof, auf dem Ryneck sitzt, die Mühle im Dorf Winsessen (Wyntsesße) und das halbe Gut, auf dem einst Konrad an dem Berg saß, aus. Im Verkauf inbegriffen ist auch das Besthaupt im Gericht Großenlüder (alle unserer bestehauebt in unserme gerichte zu Luter); ausgenommen ist aber die Herberge des Abtes und des Konvents und die Fischbede (wanne wir dii uber lant nemen). Die Käufer werden von der Lieferung eines halben Schocks Getreide [Roggen?] und eines halben Schocks Hafer und eines Fuders Heus, die bisher der Amtmann des Klosters in Großenlüder aus dem Vorwerk Fronhof erhalten hat, befreit. Zu der Kaufsumme kommen noch 16 Pfund Heller weniger sechseinhalb Schilling Heller fuldischer Währung, die die Käufer an [Konrad von Bellersheim], Propst von Michaelsberg bei Fulda, zahlen sollen. Der Wiederkauf ist jederzeit mit vierteljährlicher Ankündigung möglich. Bei den 1000 Pfund [fränkischer] Heller werden für einen würzburgischen zwei [fuldische] Heller gerechnet; akzeptiert werden die zum Zeitpunkt des Rückkaufs in Franken gängigen Währungen; die 400 fuldischen Heller werden mit in Fulda gängiger Währung abgelöst. Auch die Käufer können den Wiederkauf mit vierteljährlicher Frist verlangen. Kann das Kloster nicht zahlen, können die Käufer oder ihre Erben die Güter an einen ihrer Standesgenossen verkaufen; darüber soll eine Urkunde ausgestellt werden. Als Zahlungsort wird die Stadt Fulda bestimmt; die Käufer erhalten drei Meilen lang freies Geleit. Die Käufer werden zu Lehnsleuten von Abt und Konvent mit allen Rechten und Pflichten. Siegelankündigung des Abtes und des Konvents. (Nach Christus gebort druczehinhundert jar in deme achte und sechczigisten jare an sent Egidien dage). (siehe Abbildungen: Seite 2 und Seite 3)

Inserierte Urkunde von 1379 Mai 16: Heinrich von Bimbach und Margarete (Grete), seine Ehefrau, bekunden, dass sie Metze von Lisberg der Älteren und ihrer Tochter Elisabeth (Else) von Lisberg, Nonnen in Blankenau, ihre zwischen Großenlüder und Bimbach gelegene Wiese, genannt Gemeitswiesen, mit allem Zubehör, wie sie sie von ihren Eltern ererbt haben, für 30 schwere, fuldische Gulden verkauft haben. Dafür setzen die Verkäufer Ludwig (Lotze) von Bimbach, ihren Vater und Schwager, Wetzel (Witzel) Döring zu Lüder und Heinrich (Heinczen) von Buttlar (Botteler) zu Lüder zu Bürgen ein, falls ein Anspruch auf die Wiese wegen der Verkäufer oder von ihrer Seite erhoben werden sollte. In diesem Fall sollen die Bürgen jeweils mit Knecht und Pferd zum Einlager in eine offene Herberge nach Fulda oder Schlitz kommen. Ausscheidende Bürgen werden binnen Monatsfrist ersetzt, widrigenfalls leisten die verbliebenen Bürgen das Einlager allein. Die Verkäufer versprechen den Bürgen Schadlosigkeit. Die Käufer haben das Rückkaufsrecht eingeräumt. Siegelankündigung des Heinrich von Bimbach und des Friedrich (Fritsche) von Bimbach (durch bethe willen Grethen myner nyssteln [Nichte]); Bürgen: Ludwig von Bimbach, Wetzel Döring und Heinrich (Heinczen) von Buttlar (Botteler). (Gegeben nach Crists geburt driiczehinhuendert jar in deme nuene und sibinczigisten jare am Mantage in der cruczwachen vor unsers Herren uffart). [1379 Mai 16] (siehe Abbildung: Seite 3)

Inserierte Urkunde von 1380 Mai 25: Die Brüder Otto, Wetzel (Wiczel) und Simon von Lüder (Lutere) bekunden, dass sie von Konrad [von Hanau], Abt zu Fulda, eine im Folgenden inserierte Urkunde über die Fulda-Wiese, die zwischen Bimbach und Lüder liegt, erhalten haben. Siegelankündigung von Otto, Wetzel und Simon von Lüder. (... nach Cristus geburt in jare und an tage als auch vorgeschriben stedt etcetera). Inserierte Urkunde von 1380 Mai 25: Konrad [von Hanau], Abt von Fulda, bekundet, dass er den Brüdern Otto, Wetzel und Simon von Lüder die Fulda-Wiese zwischen Bimbach und Lüder (Lutere) für einen Preis von 100 Pfund Heller, je zehn Kreuzergroschen (tzehin cruczekraschin) für ein Pfund Heller, verpfändet (schar und nuczunge) hat. Der Abt kann den Wiederkauf jederzeit vor Walpurgis [Mai 1] tätigen. Siegelankündigung des Abtes Konrad von Hanau. (... nach Crists geburt druczenhundert iar in dem achczegestin iare an sent Urbans tage). (siehe Abbildungen: Seite 3 und Seite 4)

Inserierte Urkunde von 1395 November 23: Konrad Dytwin, Bürger von Geisa, und seine Ehefrau Elisabeth (Else) bekunden, dass sie Johann [von Merlau], Abt von Fulda, ihr Erbe mit allem Zubehör und allen Rechten, das sie von Eckhard Döring, ihrem Schwiegervater bzw. Vater erhalten haben oder noch erhalten werden, insbesondere ein Viertel des Hofs und des festen Hauses (kemenaten) in Lüder beim Kirchhof gelegen mit einem Viertel aller dazugehörigen Äcker und Wiesen, ein Viertel des Gutes und Waldes Zillbach, ein Viertel einer Vogtei (wytye) und eines Gewässers in (Dytenstulen) [Dietershausen, Dietershan ?], ein Viertel eines Gutes und Ackers in Pfordt [Stadtteil von Schlitz], ein Viertel eines Hofs in Katzenberg (Koczenbergk), ein Viertel eines Hofs in Lüder, ein Viertel eines Gutes in Malkes, ein Viertel eines Guts in Geismar [?] und alles, was sie ererbt haben und nach dem Urteil der Richter im Kammergericht genannten Lehngericht des Abtes von Fulda zugesprochen erhalten haben, für 75 schwere Goldgulden erblich verkauft haben. Über den Gerichtsspruch gibt es auch besiegelte Urkunden. Die Verkäufer leisten Währschaft. Siegelankündigung von Bürgermeister, Schöffen und Rat der Stadt Geisa und des Heinrich von Tafta. (... der geben ist nach Cristi geburt driczenhundert jar in deme funffe und nunczigisten jare an Dinstage vor sandt Katherinen tage der heiligen jungkfrauwen etcetera). (siehe Abbildungen: Seite 4 und Seite 5)

Inserierte Urkunde von 1415 Oktober 9: Johann (Hans) von Bimbach, Sohn des verstorbenen Friedrich (Fritzsche) von Bimbach, und seine Ehefrau Swenhilt bekunden, dass sie mit Zustimmung ihrer Schwäger Konrad von Habel und Konrad von Lütterz (Lutharts) und deren Ehefrauen Elisabeth (Lysen) und Margarete (Grethen), und ihrer Schwester Agnes [von Bimbach] Johann [von Merlau], Abt von Fulda, und dem Kloster Fulda ihren Teil an Bimbach, insbesondere das feste Haus (kemenaten), soweit es sein verstorbener Vater besessen hatte, gelegen in der Burg Bimbach, den dritten Teil am Turm und alle ihre bisher besessenen Rechte an der Burg, einen Hof vor der Burg, derzeit in Besitz von Bilse, mit allem Zubehör, vier Wiesen am Gewässer Lüder (die Luter), die derzeit Gele von Blankenwalt als Pfand besitzt, zwei Wiesen und zwei Äcker, die Ludwig (Lotz) Wisße derzeit als Pfand besitzt, welche der Seelgeräter von Blankenau verpfändet hat, zwei Äcker, die einst Gassenholder besaß, gelegen zwischen Lüder und Bimbach auf dem Witenrade [?], einen Acker in dem Feld bei Lüder, das Scheulenwigk [?] innehat, ein Drittel an der Mühlenhofstätte in Obernbimbach an der Lüder, ein Drittel an dem Finkenberg [?] und an dem dazugehörenden Wald (gehulze), hier insbesondere mit dem Teil, den Johann von seinem Vetter Konrad (Cord) von Bimbach, erworben hatte, ein Burglehen (borgkgudt) in Haselstein mit allem Zubehör, die Wüstung Ingelnheim mit allem Zubehör (und auch waß in der Buchen gelegen ist), insbesondere in Geisa, in Spahl und in Bremen [bei Geisa]; ihren Anteil an den in Rhina und in (Eleke) [?] gelegenen Mühlen an der Haune [?], das die von Trümbach jetzt als Pfandbesitz haben. Die Kaufsumme beträgt 150 Gulden. Die Zahlungstermine sind gemäß der vom Abt ausgestellten Urkunde Martini [November 11] und Kathedra Petri [Februar 22]. Die Verkäufer nehmen vom Verkauf das Gut in Bimbach, das jetzt die Schwester des Johann von Blankenau besitzt, eine Wiese unter dem Kuchberg [?], die Johann an Konrad von Lütterz verkauft hat, und einen Garten beim Pfarrgut (bie der pharre wydeme) aus. Siegelankündigung Johanns von Bimbach, Konrads von Habel und Konrads von Lütterz. Johann von Bimbach, Sohn des verstorbenen Giso [von Bimbach], besiegelt die Urkunde für Agnes von Bimbach. (Datum anno Domini M° CCCC° XV° off sent Dyonisien dagk etcetera). (siehe Abbildungen: Seite 5 und Seite 6)

Inserierte Urkunde von 1422 September 14: Georg (Jorge) von Lüder (Luder), Sohn des verstorbenen Heinrich von Lüder, bekundet für sich und seine Erben, dass er Johann [von Merlau], Abt von Fulda, Pfleger Hermann, Dekan Heinrich und dem Konvent von Fulda seinen Anteil an der Niederen Burg in Lüder, Froschburg genannt, mit allem Zubehör sowie seinen Besitz im Dorf und Gericht Lüder mit allen Rechten, Erträgen, Einkünften und allem Zubehör, so wie ihn sein Vater und er besessen haben, für 60 gute rheinische Gulden verkauft hat. Georg verzichtet auf alle Erbansprüche bezüglich der verkauften Güter, setzt Abt und Konvent als Erben ein und sichert ihnen seine Unterstützung bei Streitigkeiten in dieser Angelegenheit zu. Siegelankündigung von Georg von Lüder. (Datum anno Domini millesimo quadringentesimo vicesimosecundo uff des heiligen Cruces dagk als eß erhaben wart etcetera). (siehe Abbildung: Seite 6)

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