Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Revers des Philipp Wais von Fauerbach bezüglich der Belehnung mit dem Dorf und dem Gericht Dauernheim und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann [II. von Henneberg], Abt von Fulda
Datierung
1530 November 03
Originaldatierung
Gebenn inn unnser stad Fulda den dritten tag novembris unnd nach Cristi unnsers lieben hern geburt funffczehenhundert unnd im dreissigsten iar
Alte Archivsignatur
R I b Fulda (Lehenreverse Weise von Fauerbach)
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Philipp Wais von Fauerbach (Weise von Feuerbach) bestätigt die Belehnung mit dem Dorf und dem Gericht Dauernheim (Oberndaurnhaim) [Gem. Ranstadt, Wetteraukrs.], dem Kirchsatz in Dorheim (Durnhaim) [Gem. Friedberg (Hessen), Wetteraukrs.], der Vogtei in Bingenheim (Biegenhaim) [Gem. Echzell, Wetteraukrs.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann [II. von Henneberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Siegler
Aussteller
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel, ab und verloren
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Revers bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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