Revers des Philipp Wais von Fauerbach bezüglich der Belehnung mit dem Dorf und dem Gericht Dauernheim und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann [II. von Henneberg], Abt von Fulda
1530 November 03
Gebenn inn unnser stad Fulda den dritten tag novembris unnd nach Cristi unnsers lieben hern geburt funffczehenhundert unnd im dreissigsten iar
R I b Fulda (Lehenreverse Weise von Fauerbach)
Philipp Wais von Fauerbach (Weise von Feuerbach) bestätigt die Belehnung mit dem Dorf und dem Gericht Dauernheim (Oberndaurnhaim) [Gem. Ranstadt, Wetteraukrs.], dem Kirchsatz in Dorheim (Durnhaim) [Gem. Friedberg (Hessen), Wetteraukrs.], der Vogtei in Bingenheim (Biegenhaim) [Gem. Echzell, Wetteraukrs.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann [II. von Henneberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Aussteller
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel, ab und verloren
Revers bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v2228572