HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 1659

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1584 April 3

Originaldatierung 

3a Aprilis anno etcetera 84 stylo antiquo

Alte Archivsignatur 

1558 Mai 7

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Friedrich Fabritius aus Speyer [?], Notar kraft kaiserlicher Autorität, bekundet, dass er selbst eine Kopie eines besiegelten kaiserlichen Mandats von 1558 Mai 7 [vgl. Nr. 1582] erstellt hat. Kopie und Original stimmen im Wortlaut überein, dies bekundet er mit seiner eigenen Unterschrift. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. und 3. Seite, 4. und 5. Seite, 6. und 7. Seite, Rückseite)

Unterschriften 

Friedrich Fabritius

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Papier

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Notariell beglaubigte Urkunde von 1558 Mai 7 [vgl. Nr. 1582]: Kaiser Ferdinand [I. von Habsburg] bekundet, dass er die Lehnsleute (lehenmannen und verwanten) des Klosters Fulda auf Bitten Wolfgangs [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda, darauf hinweist, dass der Abt und das Kloster von Ferdinands Vorgängern zahlreiche Regalien, Privilegien und Rechte erhalten haben. Dazu gehört auch, dass nur der amtierende Abt von Fulda im Herrschaftsbereich Fuldas Steuern erheben und eintreiben darf. Trotzdem haben Lehnsmänner Fuldas und deren Vasallen (zinszverwanndte) gegen dieses Recht verstoßen und sich geweigert, die von den Reichsständen beschlossene Türkensteuer zu bezahlen. Deshalb hat der Abt Kaiser Ferdinand in dieser Angelegenheit um Unterstützung gebeten. Da es Aufgabe des Kaisers ist, Abt und Kloster bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen, ordnet Ferdinand mit dieser Urkunde unter Androhung von Huldverlust und einer Strafe in Höhe von 20 Mark lötigen Golds - zahlbar jeweils zur Hälfte an die kaiserliche Kammer und den Abt von Fulda - an, dass die Lehnsmänner und ihre Vasallen alle Steuern, die vom Kaiser und den Reichsständen beschlossen werden, entrichten und niemand an der Bezahlung hindern sollen. Dies gilt ebenso für zukünftige Steuern. Die Lehnsleute können in dieser Angelegenheit an das Reichskammergericht appellieren. Die Steuer muss in dieser Zeit trotzdem gezahlt werden. Ausstellungsort: Wien. Siegelankündigung. Unterschriften: Ferdinandus / ad mandatum domini electi / imperatoris proprium / L[eopold] Kirchschlager / registrata / Ungeltner [?] vonn / Theysenhausenn / vidit Jonas. (Geben inn unser statt Wien under unserm auffgetruckttenn insiegell den sibenden tagk May anno etcetera im acht und funffzigisten unserer reiche des römischenn im acht undt zwanzigistenn unnd der andernn im zwey unnd dreissigistenn).

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
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