HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 1667

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1586 Oktober 30

Originaldatierung 

Gebenn im iahr unnd tagk alls obstehett

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

[Eitel] Friedrich (Fritz) von Romrod zu Buttlar bekundet, dass er von Maximilian [III.], Erzherzog von Österreich, [Hoch]Meister des Deutschen Ordens, kaiserlicher Kommissar und Administrator des Klosters Fulda, eine Urkunde über den Tausch zweier Höfe in Grüsselbach und Buttlar erhalten hat, deren Inhalt im Folgenden inseriert ist. Friedrich von Romrod bestätigt für sich und seine Erben, dass der Tausch auf seine Bitte hin geschehen ist. Er verzichtet dauerhaft auf jegliche Rechte am und Einkünfte vom Hof in Grüsselbach und sagt ihn dem Administrator auf. Er verpflichtet sich, alle in der Urkunde genannten Vereinbarungen über den Hof in Buttlar zu beachten. Siegelankündigung. Nach der Besiegelung übergibt er das Revers dem Administrator Maximilian. Inserierte Urkunde: Maximilian [III.], Erzherzog von Österreich, [Hoch]Meister des Deutschen Ordens, kaiserlicher Kommissar und Administrator des Klosters Fulda, bekundet, dass vor Jahren Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda, von Friedrich von Romrod zwei Höfe in Buttlar abgelöst hat. Einen Hof hat Johann (Hanns) Rösser als Lasslehen inne, der andere grenzt dergestalt an die Besitzungen (bewe und felttguetter) Friedrichs von Romrod an, dass es sowohl für ihn als auch für das Kloster nachteilig ist. Er bittet den Administrator, den Hof in Buttlar gegen seinen Eigenhof in Grüsselbach mit Gebäuden, Ställen, Wiesen und anderem Zubehör zu tauschen. Der Administrator stimmt dem Tausch zu. Von dem Hof in Grüsselbach sind Frondienste für das Amt Haselstein zu leisten. Der Hof in Buttlar ist zu einem Viertel zu Frondiensten für das Amt Rockenstuhl verpflichtet. Friedrich von Romrod und seine Erben haben dafür zu sorgen, dass die Inhaber des Hofs diese Frondienste künftig ebenfalls leisten; zudem sind Lehnschaft, Zinse und Handlohn zu entrichten. Der Hof ist dem Gericht in Geisa unterstellt und hat an das Amt Rockenstuhl sechs Maß Jägerhafer zu zahlen. Der Administrator behält sich für sich und das Kloster die Landeshoheit, Vogteirechte, Folge und Steuer, die das Kloster vor dem Tausch am Hof in Buttlar bessen hat, ausdrücklich vor. Ankündigung des Sekretsiegels des Administrators Maximilian. Handlungsort: Fulda. (Geschenn Fuldae Donnerstags denn dreyssigstenn Octobris im funffzehennhundertt sechs unnd achzigstenn iar). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)

Siegler 

Friedrich von Romrod

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel

Weitere Überlieferung 

StaM, Kopiare Fulda: K 444, f. 139r-142r

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Datierung der Urkunde nach dem neuen Stil.

Jägerhafer bezeichnet wie Jagdablager die Pflicht, dem Jagdherrn und dessen Jägern ein Nachtlager zu bereiten und Essen zu reichen sowie Pferde und Hunde mit Futter zu versorgen, vgl. DRW VI, Sp. 341.

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
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