HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 1665

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1585 November 12

Originaldatierung 

... das im iahr nach der heilsamen geburth unsers Seligmachers Jesu Christi ein tausent funffhundertt funff und achtzigk inn der dreyzehenden römer zinßzahl zu latein indictio genand bey herschunng und regierung des allerdurchleuchtigsten großmechtigsten unuberwindlichsten fursten und hern hernn Rudolphi des namens deß andern zu allen zeitten mehrern des reichs ... unsers allergnedigsten hern seiner kayserlichen mayestett deß römischen und bohemischen im zehenden deß hungarischen im dreizehenden iahren Freitags nach Martini Episcopi war der zwolffte monats tagk Novembris nach mittage um ein uhren ...

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Johann Breulaeus aus (Weiskirchenn [?]), öffentlicher Notar kraft kaiserlicher Autorität, bekundet, dass er bei den nachfolgend geschilderten Handlungen persönlich anwesend gewesen ist und darüber ein Konzept des vorliegenden Notariatsinstruments angefertigt hat. Das Konzept ist von anderer Hand abgeschrieben und in vorliegende Form gebracht worden. Der Notar hat das Konzept als mit dem vorliegenden Notariatsinstrument gleich lautend befunden und es anschließend mit seinem Namen und Notarszeichen unterzeichnet. Vor dem Notar und den Zeugen ist in Meiningen in der Herberge zum Schwan Magister Johann Volprecht (Vollpracht), Vizekanzler von Fulda, erschienen und hat sich am selben Tag in die Burg Henneberg zu dem von Langen, [Statthalter und] Rat der von Henneberg, begeben. Er hat ihm mitgeteilt, dass er von Heinrich [von Bobenhausen], Hochmeister des Deutschen Ordens und kaiserlicher Kommissar des Klosters Fulda, beauftragt worden ist, den Gesandten der Kurfürsten von Sachsen, oder, wenn diese nicht anwesend sein sollten, den Statthaltern und Räten der von Henneberg sowie den Rentmeistern der Kurfürsten von Sachsen eine Botschaft zu überbringen. Da die Gesandten bereits fortgeritten waren, hat Johann Volprecht den anderen genannten Personen die Botschaft übermitteln wollen und von dem von Langen deswegen eine Audienz erbeten. Am Morgen des folgenden Tages [1585 November 13] ist Andreas Stanz, Sekretär [des Kurfürsten von Sachsen?] gegen sieben Uhr in die Herberge gekommen und hat Johann Volprecht mitgeteilt, dass, nachdem die Gesandten abgereist sind, und Kanzler und Räte der von Henneberg keine Anweisungen gegeben haben, sich der Sache (landsache) anzunehmen und, da die Rentmeister nur die Aufgabe haben, die Register zu überprüfen, ihm keine Audienz gewährt werden kann. Johann Volprecht hat darauf dem Andreas Stanz die folgende Botschaft übermittelt, der sie an seine Herren weiterleiten soll: Der verstorbene Graf Georg Ernst von Henneberg hat 1562 (in anno sechzig zwey der weniger zahl) dem Kloster Fulda widerrechtlich das Kloster Rohr entzogen, worauf Wolfgang [Schutzbar genannt] Milchling, Abt von Fulda, ein Mandat Kaiser Ferdinands [I.] erlangt hat, dass die von Henneberg das Kloster wieder herauszugeben haben. Dies ist von den von Henneberg verweigert worden, so dass die Angelegenheit vor dem kaiserlichen Kammergericht verhandelt worden ist. Johann Volprecht fordert nun [kraft des Urteils des Kammergerichts?], dass das Kloster Rohr mit allen seinen Einkünften wieder an Fulda ausgehändigt wird. Wenn das Kloster nicht herausgegeben wird, könnte ein anderer Kurfürst darauf Anspruch erheben (anma[ßen?]), was Heinrich [von Bobenhausen], kaiserlicher Kommissar von Fulda, verhindern will. Der Kommissar wird, falls notwendig, zur Durchsetzung seiner Forderung einen erneuten Prozess vor dem Kammergericht führen. Des Weiteren berichtet Johann Volprecht, dass Kommissar Heinrich und die Fuldaer Regierung erfahren haben, dass bei der Vermessung der Grafschaft Henneberg auch mit der Vermessung von Amt und Gericht Fischberg begonnen worden ist. Das Amt steht aber dem Kloster auf Wiederkauf zu; der Wiederkauf ist zudem unlängst angekündigt worden [vgl. Nr. 1660, 1584 August 12]. Vor 14 [?] Tagen ist in Meiningen bei den Verhandlungen Fuldaer Räte mit Gesandten des Kurfürsten von Sachsen über den Wiederkauf [des Amts] von dem von Langen und dem Sekretär des Kurfürsten zugesagt worden, dass hinsichtlich des Amts nichts zum Nachteil des Klosters vorgenommen werden wird. Johann Volprecht besteht im Namen des Kommissars Heinrich darauf, dass diese Zusage eingehalten und das Amt bei der Teilung [der Grafschaft] nicht berücksichtigt wird. Wenn dem Kloster in den geschilderten Angelegenheiten bezüglich des Amts Fischberg und des Klosters Rohr ein Nachteil entstanden sein sollte, legt Johann Volprecht vor dem Sekretär Andreas Stanz Einspruch ein und behält dem Kloster im Namen des Kommissars weitere rechtliche Schritte vor. Johann Volprecht bittet den Sekretär, den Statthaltern und Räten von Henneberg sowie den Rentmeistern des Kurfürsten von Sachsen die zuvor geschilderten Handlungen mitzuteilen. Er bittet den Notar, über die zuvor geschilderten Handlungen ein oder mehrere Notariatsinstrumente zu verfassen. Darauf hat der Sekretär seinen Herren über die zuvor geschehenen Handlungen Mitteilung gemacht. Nach etwa einer halben Stunde ist er zurückgekehrt und hat erklärt, dass seine Herren keine Antwort geben werden. Der Vizekanzler hat vor dem Sekretär seine Einsprüche (protestationes unnd reservationes) wiederholt und den Notar erneut gebeten, über die verweigerte Audienz, die Angelegenheit hinsichtlich des Klosters Rohr und die begonnene Vermessung des Amts Fischberg ein oder mehrere Notariatsinstrumente zu verfassen. Handlungsort: Meiningen. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)

Unterschriften 

(Iohannes Breulaeus / notarius publicus in / fidem subscripsit)

Zeugen 

Johann (Hans) Selbach von Wallenstein, Peter Burkhard (Burgkhartt) aus Fulda

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, Notarszeichen

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Textverluste im mittleren Teil der Urkunde aufgrund eines größeren Lochs im Pergament. Die beschädigte Stelle ist mit einem Pergamentstück restauriert worden.

Vgl. Nr. 1536 und 1660.

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
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