Identifikation (Urkunde)
Datierung
1527 April 3
Originaldatierung
Geben tzu Marpurgk am Mitwochen nach dem Sonntag Letare anno Domini milesimo quingentesimo vicesimo septimo
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Philipp [I. der Großmütige], Landgraf von Hessen, bekundet, dass sein Oheim, Johann [von Henneberg], Koadjutor von Fulda, mit dem Dekan und dem Konvent von Fulda aufgrund eines Vertrages, den sein Oheim, Erich [I. der Ältere], Herzog von Braunschweig-Lüneburg, auf Befehl der kaiserlichen Majestät als ernannter Kommissar mit anderen kaiserlichen Kommissaren wegen eines Streits, der zwischen Philipp und Johann wegen bäuerlicher Unruhen (ufrur) im Kloster Fulda entstanden war, zur Zahlung von 18000 Gulden an drei Terminen, halb in Gold, halb in Münzen, verpflichtet worden ist. Darüber existiert eine Urkunde, deren Anfang (wir Johann von gots gnaden coadiutor und wir dechant unnd capitel des stiffts zu Fulda) und Datum (zu Fulda auf Dienstag nach sant Merteins tag deß heiligen bischoffs und nach Christi gepurt getzelet thausennt funfhunderth und im sechsundzwantzigsten iaren) zitiert wird. Zur Frankfurter Fastenmesse sind 6000 Gulden, halb in Gold, halb in Münzen, bezahlt worden. Philipp sind noch 12000 Gulden zu bezahlen. Ausstellungsort: Marburg. Ankündigung des Sekretsiegels Landgraf Philipps. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler
Landgraf Philipp
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Weitere Überlieferung
StaM, Kopiare Fulda: K 440, S. 498-499
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Vgl. hierzu auch Nr. 1471 und 1472.
Die Frankfurter Fastenmesse scheint mindestens zwischen dem Sonntag Letare und dem Palmsonntag stattgefunden zu haben, vgl. Fabian, Messkataloge.
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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