Identifikation (Urkunde)
Datierung
1381 Mai 6
Originaldatierung
... der gebin ist nach Crists geburt druczenhundert jar in dem ein und achczigestin jare an Mantage nach dez heiligin Crucis dage als ez funden wart
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Konrad [von Hanau], Abt von Fulda, bekundet, dass er mit Zustimmung des Dekans Martin [von Lichtenberg] und des Konvents von Fulda der Nese, Witwe des Heinrich von Mörle genannt Beheim, und ihren Söhnen Konrad, Frank und Eberhard und ihren Erben das halbe Gericht Ulmbach [Ortsteil von Steinau an der Straße] mit Ausnahme des Hochgerichts, der Viehsteuer und der Abtsherberge für 369 Florentiner Gulden zum Nutzen des Klosters verkauft. Der Wiederkauf ist vorbehalten und muss zwei Monate vorher angekündigt werden. Die Käufer können die Einlösung verlangen und müssen dies zwei Monate vorher ankündigen. Zahlungsort ist Steinau an der Straße oder Salmünster. Ohne Rückzahlung sollen die Käufer und ihre Erben nicht von Abt und Konvent aus dem halben Gericht vertrieben werden. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler
Abt Konrad
[Dekan Martin und der Konvent von Fulda]
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 2 fehlt)
Weitere Überlieferung
Vgl. das Insert unter Nr. 558; StaM, Kopiare Fulda: K 434, f. 133v-134r; K 435, f. 62v-63v
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Am linken Rand von einem anderen Schreiber der Vermerk (vacat).
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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