Serie
Bezeichnung
Sozialgerichte
Identifikation (kurz)
Titel
Sozialgericht Fulda
Laufzeit
1960-2004
Bestandsdaten
Bestandsgeschichte
u.a. Acc. 2014/38, 2014/47
Geschichte des Bestandsbildners
Bis in die Anfangsjahre der Bundesrepublik Deutschland gab es keine eigenständige Sozialgerichtsbarkeit. Nicht Richter mit dem verfassungsrechtlich garantierten Status der Unabhängigkeit hatten über die Angelegenheiten der Sozialrechts zu entscheiden, sondern oberste Ämter der Verwaltung wie die Oberversicherungsämter bzw. das Reichsversicherungsamt nahmen bis zum Inkrafttreten des Sozialgerichtsgesetzes am 1. Januar 1954 die Aufgaben der Rechtsprechung wahr.
Das Sozialgericht Fulda ist örtlich für den Landkreis Fulda, den Landkreis Hersfeld-Rotenburg sowie für den Vogelsbergkreis zuständig.
Enthält
Verfahrensakten
Findmittel
Ablieferungslisten (z.T. elektronisch)
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang
4,00 MM
Referent
Herr Dr. Petter, Frau Laube
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Letzte Aktualisierung: 30.11.2017