Serie
Bezeichnung
Sozialgerichte
Sozialgericht Fulda
1960-2004
u.a. Acc. 2014/38, 2014/47
Bis in die Anfangsjahre der Bundesrepublik Deutschland gab es keine eigenständige Sozialgerichtsbarkeit. Nicht Richter mit dem verfassungsrechtlich garantierten Status der Unabhängigkeit hatten über die Angelegenheiten der Sozialrechts zu entscheiden, sondern oberste Ämter der Verwaltung wie die Oberversicherungsämter bzw. das Reichsversicherungsamt nahmen bis zum Inkrafttreten des Sozialgerichtsgesetzes am 1. Januar 1954 die Aufgaben der Rechtsprechung wahr.
Das Sozialgericht Fulda ist örtlich für den Landkreis Fulda, den Landkreis Hersfeld-Rotenburg sowie für den Vogelsbergkreis zuständig.
Verfahrensakten
Ablieferungslisten (z.T. elektronisch)
4,00 MM
Herr Dr. Petter, Frau Laube
Letzte Aktualisierung: 30.11.2017
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b4778