Serie
Bezeichnung
Amtsgerichte (bis 1968)
Identifikation (kurz)
Titel
Ortsgericht Langendiebach
Laufzeit
1846-1888
Bestandsdaten
Bestandsgeschichte
Das Schriftgut gelangte 1897 in das Staatsarchiv.
Geschichte des Bestandsbildners
Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz. Die Dienstaufsicht führt der Direktor des zuständigen Amtsgerichts. Zuständig sind die Ortsgerichte für Grundstücksschätzungen und Beglaubigungen aller Art.
Das Ortgericht Langendiebach befand sich bis zum Jahr 1968 im Zuständigkeitsbereich des Amtsgericht Langenselbold.
Enthält
Löschungen von Pfandrechten, Hypotheken und Schuldverschreibungen
Findmittel
unverzeichnet
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang
0,25 m
Referent
Herr Dr. Petter, Frau Laube
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Letzte Aktualisierung: 03.11.2017