Serie
Bezeichnung
Amtsgerichte (bis 1968)
Ortsgericht Langendiebach
1846-1888
Das Schriftgut gelangte 1897 in das Staatsarchiv.
Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz. Die Dienstaufsicht führt der Direktor des zuständigen Amtsgerichts. Zuständig sind die Ortsgerichte für Grundstücksschätzungen und Beglaubigungen aller Art.
Das Ortgericht Langendiebach befand sich bis zum Jahr 1968 im Zuständigkeitsbereich des Amtsgericht Langenselbold.
Löschungen von Pfandrechten, Hypotheken und Schuldverschreibungen
unverzeichnet
0,25 m
Herr Dr. Petter, Frau Laube
Letzte Aktualisierung: 03.11.2017
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b4719