HStAD Bestand J 21

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Oberpostdirektion Darmstadt

Laufzeit 

1868 - 1988

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Siehe auch die Überlieferung der Postämter in Bestand J 22

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

Die Altakten der Oberpostdirektion Frankfurt wurden 1980 an das Hauptstaatsarchiv Wiesbaden abgegeben. Nach Aussonderung der Darmstädter Betreffe gelangten die Akten der Oberpostdirektion im Jahr 1983 an das zuständige Staatsarchiv Darmstadt (AZB 60/1983). Hierbei handelt es sich um 1,4 lfd m Archivalien zu Geschäftsordnung und Dienstbetrieb, Postbeförderung, Kassen- und Rechnungswesen sowie Postgebäude und Personalakten der Postbeamten aus dem Zeitraum 1868 bis 1988, wobei der Schwerpunkt der Überlieferung auf den 1920er bis 1940er Jahren liegt. Die Altregistratur wurde im Jahre 1984 von den Diplom-Archivarinnen Christine Ried und Eva Haberkorn verzeichnet, klassifiziert und in Karteiform aufgestellt. Aus Anlass einer Abgabe von Akten zur Geschichte einzelner Postämter im Bereich der ehemaligen Oberpostdirektion Darmstadt durch das Stadtarchiv Darmstadt im Jahre 1999 (AZB 51/1999) wurde die Findkartei unter Einarbeitung der Nachträge in die Datenbank Ledoc eingegeben.
Für das behördengeschichtliche Vorwort und die Endredaktion zeichnet Amtfrau Eva Haberkorn verantwortlich.

Geschichte des Bestandsbildners 

In der Konvention über die Bestellung des Postwesens zwischen der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und der Familie Thurn und Taxis vom 28.4.1744 überließ Landgraf Ludwig VII. das Postwesen in der Residenz Darmstadt der Reichspost. In der zweiten Konvention mit Thurn und Taxis vom 28.4.1804 wurde die Einrichtung der Oberpostdirektion Darmstadt als kollegiale Behörde festgelegt, deren Aufgaben die Leitung der hessischen Landespost sowie die Aufrechterhaltung der Verbindung mit der Generaldirektion der kaiserlichen Posten in Regensburg und der dortigen Generaldirektion der hessischen Post waren. Im Ersten Postlehensvertrag des Großherzogtums Hessen mit den Thurn und Taxis vom 1.7.1807 wurde Fürst Karl Alexander v. Thurn und Taxis das Amt eines Erblandpostmeisters übertragen, das er in der Generaldirektion Regensburg ausübte. Zur Wahrung der landesherrlichen Rechte wurde anstelle der Oberpostdirektion die kollegiale Oberpostinspektion geschaffen, so dass eine einheitliche Leitung und Verwaltung gewährleistet war. Nach dem Friedensvertrag vom 3.9.1866 schlossen Preußen und das Großherzogtum Hessen einen Vertrag, der die gesamte Verwaltung des Postwesens und die Ausübung des Postregals im Großherzogtum für alle Zeiten auf Preußen überführte. Die Oberpostdirektion Darmstadt wurde aufgehoben und die verbleibenden Dienstgeschäfte von einer großherzoglichen Kommission für Postangelegenheiten in Darmstadt übernommen, die 1875 wieder aufgelöst wurde. Das Oberpostamt Darmstadt war 1863 als Verwaltungsbehörde vom Betriebsdienst getrennt worden, wobei gleichzeitig die Oberpostamtsexpedition in Darmstadt zum selbständigen Postamt wurde. An seine Stelle trat eine Königlich Preußische Oberpostdirektion als provinzielle Verwaltung der Post, der die gesamte Verwaltung des Postwesens im Großherzogtum übertragen wurde. Weitere Oberpostdirektionen entstanden in Kassel und Frankfurt. Diese Oberpostdirektion war zunächst preußische Behörde, dann Behörde des Norddeutschen Bundes und schließlich Reichsbehörde. Im Jahre 1919 trat an die Stelle des Reichspostamtes das Reichspostministerium und seit dem Reichspostfinanzgesetz vom 18.3.1924 bestand der Reichspost- und Telegraphenbetrieb als eigenständiges Unternehmen unter der Bezeichnung 'Deutsche Reichspost'. Durch das Gesetz zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27.2.1934 wurde die Oberpostdirektion Darmstadt mit Wirkung vom 1.4.1934 aufgehoben und ihr Gebiet der Oberpostdirektion, dann der Reichspostdirektion Frankfurt angegliedert. Seit Ende des Zweiten Weltkrieges gab es ein Oberpostdirektorium in München für die amerikanische und eine Reichspostdirektion Bad Salzuflen für die britische Zone. Mit Gründung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes wurden beide Verwaltungen im März 1947 in der Hauptverwaltung für das Post- und Fernmeldewesen in Frankfurt zusammengefasst. Durch Verordnung vom 31.3.1950 wurden die Oberpostdirektion der französischen Zone und die Hauptverwaltung in Frankfurt dem Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen unterstellt.

Enthält 

Akten zu Geschäftsordnung und Dienstbetrieb, Postbeförderung, Kassen- und Rechnungswesen sowie Personalakten der Postbeamten. Eine weitere Ablieferung erfolgte 1999 durch das Stadtarchiv Darmstadt, das postgeschichtliche Aufzeichnungen zu einzelnen Postämtern abgab Akten zu Organisation, Geschäftsbetrieb, Postverkehr und Beförderungsmitteln, Postscheck- und Sparkassenwesen, Postbauwesen, Kassen- und Rechnungswesen sowie Bau- und Personalakten.

Findmittel 

(1) Online-Datenbank (Arcinsys)

(2) DV-Findbuch (mit behördengeschichtlichem Vorwort) in Klemmordner, von Eva Haberkorn (1999)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang 

1,5 m

Bearbeiter 

Der Bestand ist komplett erschlossen.