Identifikation (Urkunde)
Datierung
1683 April 10
Originaldatierung
So geschen Eiterfeldt den 10ten Aprilis eintausend sechßhundert drey undt achtzigk
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Herbold Reinhard von Buchenau bekundet für sich, seine Ehefrau [Anna Margarete von Buchenau] und seine Erben, dass er Matthias Krifft, Fuldaer Zentgraf in Fürsteneck, dessen Ehefrau Eva Elisabeth und ihren Erben eine Wiese in der Nähe von Reckrod (Reckroth), die zwischen dem Weg von Eiterfeld nach Reckrod und dem Gewässer liegt, genannt die Mühlwiese, mit allen Rechten, eingeschlossen die Wasserrechte aus dem Mühlengraben, dauerhaft verkauft hat. Für die Wasserrechte ist an den Abt von Fulda ein jährlicher Zins (wassergeldt) von 22 Gnacken zu zahlen; auf der Wiese liegen keine weiteren Abgaben und Diensten; die Wiese ist auch nicht verpfändet. Herbold Reinhard von Buchenau behält sich das Lehnrecht an der Wiese vor. Bei jeder neuen Belehnung sind ein Empfang von siebeneinhalb Gulden und ein Lehngeld von 15 Gulden zu zahlen; die beiden Abgaben werden zukünftig nicht erhöht. Jährlich an Michaelis [September 29] ist zudem ein Rekognitionszins von zwei Hähnen zu entrichten. Den Kaufpreis von 300 Gulden in gängiger Landeswährung, jeder Gulden im Wert von 42 Gnacken, hat Herbold Reinhard von Buchenau bar erhalten. Herbold Reinhard von Buchenau sagt Matthias Krifft, dessen Ehefrau und ihre Erben von der Zahlung los, weist sie in den Besitz der Wiese ein und leistet Währschaft. Er verzichtet auf die Einlegung jedweder Rechtsmittel gegen den Verkauf. Weiterhin willigt er ein, dass der Käufer den Verkauf zusätzlich von der Fuldaer Regierung bestätigen lässt. Siegelankündigung Herbold Reinhards von Buchenau. Wilhelm Adolf (Adolph) von Buchenau, der Bruder des Verkäufers, und Anna Margarete (Annamargretta) von Buchenau, die Ehefrau des Verkäufers, bekunden ihre Zustimmung zu dem Verkauf und unterschreiben und besiegeln die Urkunde. Handlungsort: Eiterfeld. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: [[jpg:hstam/Urk...
Rückvermerk
(kauff undt erbbrieff / uber die wiese zu Reckroth / die Mühl wieß genant / dargegen die wieß zu / Leimbach frey bekommen) [17.? Jahrhundert]; (von Buchenauischer Lehnbrief über / die Reckrother Mühlwieße worauf / 30 knacken wässerungs zinns halten [?]) [18.? Jahrhundert]
Unterschriften
(Herbold Reinhard / von Buchenau
Annamargretta von Buchenauw
Wilhelm Adloff von / Buchennauw manu [propria]
Anna Catharina / von Buchnau gebohrn / von Ritedeßlin zu Eyßenbach)
Siegler
[Herbold Reinhard von Buchenau], Anna Margarete von Buchenau, Wilhelm Adolf von Buchenau, Anna Katharina von Buchenau, geborene Riedesel von Eisenbach
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 1 fehlt)
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Gnacken sind geringwertige Groschen.
Unterfertigung und Besiegelung der Anna Katharina von Buchenau, geborene Riedesel von Eisenbach, werden nicht angekündigt.
Im anhängenden Siegel sind die Abdrücke von drei Ringsiegeln.
Im Rückvermerk des 18. [?] Jahrhunderts wird ein jährlicher Zins (wässerungs zinns) von 30 Gnacken genannt.
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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