HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 1972

  • Drucken
  • Verlinken
  • Versenden
  • Verbessern

Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1681 August 24

Originaldatierung 

So geschehen Mackenzell denn 24ten Augusti anno 1681

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Die Brüder Wilhelm Adolf von Buchenau und Herbold Reinhard von Buchenau bekunden für sich, ihre Ehefrauen und ihre Erben, dass sie Placidus [von Droste], Abt von Fulda, ein Lehngut in Roßbach (Rosbach) [Stadt Hünfeld] mit allem Zubehör und allen Rechten dauerhaft verkauft haben. Das Lehen besitzt derzeit Johann (Hanns) Schneller, der davon einen jährlichen Zins von sechs Maß Roggen (korn), sechs Maß Hafer, acht Pfennigen für ein Festbrot (schönbrodt), zwei Hähnen, zwei Hühnern und einer Gans zahlt. Das Gut haben die Brüder von ihrem Vater Eberhard (Ebert) von Buchenau geerbt. Die Kaufsumme beträgt 115 Gulden, die die Brüder vom Fuldaer Vogt in Mackenzell erhalten haben. Die Brüder sagen Abt und Kloster von der Zahlung der Kaufsumme los und leisten Währschaft. Sie weisen ihren genannten Lehnsmann an, dem Abt und dem Kloster den Eid abzulegen und den jährlichen Zins zu zahlen. Ankündigung von Besiegelung und Unterfertigung. Handlungsort: Mackenzell. (siehe Abbildungen: Seite 1, Seite 2, Rückseite; Siegel: Lacksiegel 1, Lacksiegel 2)

Unterschriften 

(Herbold Reinhard / von Buchenau

Wilhelm Adloff [!] von / Buchenauw)

Siegler 

Herbold Reinhard von Buchenau, Wilhelm Adolf von Buchenau

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Papier, zwei aufgedrückte Lacksiegel

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Vgl. hierzu auch Nr. 1971.

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
Detailseite Original Original