Identifikation (Urkunde)
Datierung
1681 August 24
Originaldatierung
So geschehen Mackenzell denn 24ten Augusti anno 1681
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Die Brüder Wilhelm Adolf von Buchenau und Herbold Reinhard von Buchenau bekunden für sich, ihre Ehefrauen und ihre Erben, dass sie Placidus [von Droste], Abt von Fulda, ein Lehngut in Roßbach (Rosbach) [Stadt Hünfeld] mit allem Zubehör und allen Rechten dauerhaft verkauft haben. Das Lehen besitzt derzeit Johann (Hanns) Schneller, der davon einen jährlichen Zins von sechs Maß Roggen (korn), sechs Maß Hafer, acht Pfennigen für ein Festbrot (schönbrodt), zwei Hähnen, zwei Hühnern und einer Gans zahlt. Das Gut haben die Brüder von ihrem Vater Eberhard (Ebert) von Buchenau geerbt. Die Kaufsumme beträgt 115 Gulden, die die Brüder vom Fuldaer Vogt in Mackenzell erhalten haben. Die Brüder sagen Abt und Kloster von der Zahlung der Kaufsumme los und leisten Währschaft. Sie weisen ihren genannten Lehnsmann an, dem Abt und dem Kloster den Eid abzulegen und den jährlichen Zins zu zahlen. Ankündigung von Besiegelung und Unterfertigung. Handlungsort: Mackenzell. (siehe Abbildungen: Seite 1, Seite 2, Rückseite; Siegel: Lacksiegel 1, Lacksiegel 2)
Unterschriften
(Herbold Reinhard / von Buchenau
Wilhelm Adloff [!] von / Buchenauw)
Siegler
Herbold Reinhard von Buchenau, Wilhelm Adolf von Buchenau
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Papier, zwei aufgedrückte Lacksiegel
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Vgl. hierzu auch Nr. 1971.
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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